Welches Recht gilt?. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Recht gilt?. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.
Welches Recht gilt?. 1. Wie sind die Regelungen zum Vertrag aufgebaut?
2. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
Welches Recht gilt?. Welcher Gerichtsstand gilt?
Welches Recht gilt?. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht
A. Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung
Welches Recht gilt?. Welche Gefahrenumstände müssen Sie uns bei Vertragsabschluss mitteilen?
Welches Recht gilt?. Wir leisten nach deutschem Recht. Die Beurteilung der Haftungslage richtet sich nach dem Recht des Unfalllandes.
Welches Recht gilt?. Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fra- gen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. A.5.7 Was ist nicht versichert? Behördlich genehmigte Fahrveranstaltung A.5.7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an einer behördlich genehmigten Fahrveranstaltung entstehen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Schäden durch Kriegsereignisse und innere Unruhen A.5.7.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Krieg, kriegsähn- liche Ereignisse und durch innere Unruhen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Ursachen mitwirken. Schäden durch Kernenergie A.5.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie, nukle- are Strahlung oder radioaktive Substanzen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Ursachen mitwirken. A.5.8 Verpflichtung Dritter, Anrechnung der Leistungen Dritter Wann gehen Leistungen Dritter vor? Ist im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund Vertrags oder einer Mitgliedschaft in einem Verband oder Verein zur Leistung oder zur Hilfe verpflichtet? Dann gehen diese Ansprüche insoweit unseren Leis- tungsverpflichtungen vor. Wann leisten wir vor? Wenden Sie sich nach einem Schadenereignis allerdings zuerst an uns, sind wir Ihnen gegenüber jedoch zur Leistung verpflichtet. Anrechnung Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kfz- Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistungen an. A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Leistung für mitversicherte Personen, Abtretung Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen aus. Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach der Schadenan- zeige feststellen? Dann können Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen. Steht einer mitversicherten Person eine Zahlung zu, zahlen wir nur dann an Sie als Versicherungsnehmer, falls die mitversicherte Person zustimmt. Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder abtreten noch verpfän- den.
Welches Recht gilt?. Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag wird deutsches Recht angewendet.
Welches Recht gilt?. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht. Artikel 3