Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde Musterklauseln

Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet xxx.xxxxx.xx
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx Fassung 01.10.2018 / 00-000-0000 Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die SV SparkassenVersicherung Holding AG, SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG und SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG - im Folgenden SV SparkassenVersicherung - und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. SV SparkassenVersicherung Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx Telefon: 0000 000-000 Fax: 0000 000-000 E-Mail-Adresse: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf- tragter – oder per E-Mail unter: E-Mail-Adresse: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die Aufsichtsbe- hörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Internet: xxx.xxxxx.xx - wird zu den für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen und Er- läuterungen und Klauseln in der derzeit gültigen Fassung erteilt - besteht nur, soweit vom Versicherer schriftlich bestätigt - endet unabhängig von der vereinbarten Dauer zu dem Zeitpunkt, zu dem nach dem Hauptvertrag oder einem weiteren Vertrag über vorläufige Deckung - auch bei einem anderen Versicherer - gleichartiger Versicherungsschutz besteht (§ 52 Absatz 1 S. 1, Absatz 2 VVG) - endet unabhängig von der vereinbarten Dauer zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer mit der Beitragszahlung für den Hauptvertrag oder den weiteren Vertrag über den Vorläufigen Versicherungsschutz in Verzug gerät (§ 52 Absatz 1 S. 2 VVG) - endet unabhängig von der vereinbarten Dauer, wenn der Hauptvertrag mit dem Versicherer, der den Vorläufigen Versicherungsschutz gewährt hat, nicht zustande kommt, weil der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung nach § 8 VVG widerruft oder nach § 5 Absatz 1 und 2 VVG seinen Widerspruch erklärt (§ 52 Absatz 3 VVG), mit Zugang der jeweiligen Erklärung - kann, soweit der Vorläufige Versicherungsschutz nicht befristet ist, von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Die Kündigung des Versicherers wird zwei Wochen nach Zugang wirksam (§ 52 Absatz 4 VVG) Die Aushändigung der Vertragsbestimmungen und der Informationen nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 2 erfolgt bei Versicherungsverträgen, die nicht im Rahmen des Fernabsatzes abgeschlossen werden, nur auf Aufforderung des Versicherungsnehmers, spätestens werden diese Unterlagen mit dem Versicherungsschein übermittelt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages (vorläufige Deckung oder Hauptvertrag) bei einem anderen Versicherer mitzuteilen.
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. ✓ Versichert sind Sie und Ihre Familien- angehörigen im gemeinsamen Haushalt bei folgenden Aktivitäten im Internet: ✓ Ersatz für Verluste bei Interneteinkäufen durch Nichtlieferung oder Beschädigung online gekaufter Waren, ✓ Ersatz für Verluste bei Internetverkäufen nach Identitätsmissbrauch, ✓ Vermögensschäden durch Identitätsmissbrauch im Internet beim Online-Banking, beim Bezahlen im Internet sowie dem Missbrauch privat genutzter Online-Kundenkontos (auch für Schäden durch Pharming, Phishing und Skimming), ✓ Unterstützung beim Sperren Ihrer Konten und Karten nach einem Identitätsmissbrauch mit Übernahme der Wiederbeschaffungskosten, ✓ Rettung Ihrer gespeicherter Daten nach einer Online-Attacke, ✓ Psychologische Erstberatung nach Cyber-Mobbing, ✓ Löschen Ihrer persönlichen Daten im Internet nach missbräuchlicher Verwendung durch unbefugte Dritte plus juristische Erstberatung.
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge‌ X.0 Xxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen 3
Möglichkeit der Aufsichtsbeschwerde. Mit Beschwerden können Sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bereich Versicherungen, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx, Internet: xxx.xxxxx.xx Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Diese Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) legen zusammen mit dem Versicherungsschein den Inhalt Ihrer Unfall- versicherung fest und sind wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags. Bitte lesen Sie die AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, beson- ders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Keine Branche kommt ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Ver- sicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele ver- wenden, sind diese nicht abschließend.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.