Individualgast (AGBH 2006) Musterklauseln

Individualgast (AGBH 2006). Im Verhältnis des Hoteliers zu Gästen, die direkt beim Hotelier (somit Ver- tragspartner nicht ein Reisebüro/Reiseveranstalter ist) gebucht haben, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006), die die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB) in der Fassung vom 23.9.1981 ersetzt haben, von Bedeutung. Die AGBH 0000 xxxxxx xxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx (WKO) unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxx/ tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_- fuer_die_Hotellerie_(AGBH).html abgerufen werden. Hiebei handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, zu deren Geltung es grundsätzlich der Vereinbarung durch die Vertragsparteien (Hotelier – Xxxx) bedarf. Zu der vorgenannten Vorgängerbestimmung der AGBH 2006, den ÖHVB, wurde jedoch in zwei höchstgerichtlichen Entscheidungen auch für den Fall, dass diese nicht vereinbart waren, Relevanz als Richtlinie für eine Verkehrsübung der österreichischen Hotellerie zugestanden (RIS-Justiz RS 0017476). Diese Grund- sätze gelten selbstverständlich auch für die AGBH 2006. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass die Vertragsparteien keine einzelvertragli- che Regelung getroffen haben, die AGBH 2006 sowohl für die einfache als auch ergänzende Vertragsauslegung als echte Verkehrssitte heranzusehen sind und die Regelungen dem dispositiven Recht des ABGB vorgehen (Bollenberger in KBB5 § 914 ABGB Rz 3). Im Anlassfall aus dem Jahr 1979 wurde vom OGH (1 Ob 779/79) die Zulässigkeit eines Rücktrittes des Gastes von einem Beherbergungsvertrag ohne schadener- satzrechtliche Folgen bei Fehlen einer vertraglichen Einräumung eines solchen Rücktrittsrechtes bejaht. Die AGBH 2006 sind nur auf den klassischen Beherbergungsvertrag anwendbar, der begrifflich jedenfalls eine Nächtigung des Gastes voraussetzt. Keine Anwendung finden

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.