Die Vertragsparteien a) erweitern und verstärken ihre Zusammenarbeit im Verkehrsbereich, um einen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme zu leisten;
Die Vertragsparteien a) gewährleisten Transparenz bei SPS-Maßnahmen im Handelsverkehr zwischen ihnen,
Die Vertragsparteien. 2.1 Der Vertragspartner
Die Vertragsparteien. 1.1 Der KUNDE ist Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Z 7 der Datenschutz-Grundverordnung (VO [EU] 2016/679 – "DSGVO") bzw Auftraggeber im Sinne des § 4 Z 4 DSG 2000 hinsichtlich jeglicher Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen im Sinne des Art 4 Z 1 DSGVO ("personenbezogene Daten") beziehen, die an den Auftragsverarbeiter, im Rahmen der unter Punkt 2. genannten zu erbringenden Tätigkeiten überlassen werden.
Die Vertragsparteien. Für den Verband Metall Nordwestschweiz Für die Gewerkschaft UNIA Für die Gewerkschaft SYNA ANHÄNGE Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Anhang 5 Anhang 6 Anhang 7 Anhang 8 Unterschriften der Vertragsparteien Anhang 9 ANHANG 1 Protokollvereinbarung
Die Vertragsparteien a) betreiben eine gemeinsame Website ihrer Fachstellen für die kirchli- che Weiterbildung,
Die Vertragsparteien a) können sich nur solche Informationen weitergeben, über die sie die Verfü- gungsfreiheit besitzen;
Die Vertragsparteien. Der Vertragspartner (Identifizierung des Vertragspartners – Anschluss von Verkaufsstellen und Webshops – Branchenzugehörigkeit – Änderungen auf Seiten des Vertragspartners) SIX Payment Services (Europe) S.A. Allgemeines Pflichten des Vertragspartners (Allgemeine Sorgfaltspflichten – Pflichten betreffend Hardware-Terminals – Pflichten betreffend virtuellen Terminals – Informationspflicht/Auskunftsrecht – Transaktionsrouting durch Dritte – Kartenakzeptanz durch mehrere Acquirer – Verwendung von Produktelogos)
Die Vertragsparteien. 1. Lloyd Fonds AG
Die Vertragsparteien