Common use of Informationen Clause in Contracts

Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungs- gesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Infor- mationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesell- schaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Börsengehandelte und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden. ZUR URKUND dessen haben die Parteien diesen Vertrag an dem oben genannten Datum unterzeichnet und überbracht.‌ von MEDIOLANUM INTERNATIONAL FUNDS LIMITED in Anwesenheit von: von RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., ZWEIGESTELLE DUBLIN in Anwesenheit von: 1.00 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 2.00 ÄNDERUNG DES TREUHANDVERTRAGES 3

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Samples: www.banklenz.de

Informationen. Verweise Die Bank stellt dem Kunden einmal monatlich, sofern individualvertraglich keine andere Regelung getroffen wurde, Informationen über einzelne Zahlungsvorgänge in Papierform oder auf die Vorlage von die einem anderen dauerhaften Datenträger – entsprechend den Angaben zum Post- versand auf dem Treuhänder von Antragsformular zur Eröffnung eines Xxxxxx bei der Verwaltungsgesellschaft Bank – zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungs- gesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Infor- mationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kannVerfügung. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Die Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbar) umfassen, wenn anwendbarZahler enthalten: • eine Referenz, die Bereitstellung von Informationen durch dem Zahler die Verwaltungsgesell- schaft wie Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorgangs ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; • den Betrag, der Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist, in Anlage 1 der Währung, in der das Zahlungskonto des Zahlers belastet wird, oder Anlage 2in der Währung, die im Zahlungsauf- trag verwendet wird; • gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahler zu entrichtenden Zinsen; • gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlers dem Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat, und den Betrag, der nach dieser Währungs- umrechnung Gegenstand des Zahlungsvorgangs ist; • das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags. Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehenInformationen an den Zahlungsempfänger enthalten: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungeneine Referenz, die von den Buchprüfern bezüglich dem Zahlungsempfänger die Identi- fizierung des Fonds gemacht wurdenbetreffenden Zahlungsvorgangs und geg- ebenenfalls des Zahlers ermöglicht, sowie weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte Angaben; • Aufzeichnungen zu Buchhaltungden Betrag, Steuern und Preisen einschließlich der Gegenstand des Ge- schäftsberichts und JahresabschlussesZahlungsvorgangs ist, in der Währung, in der dieser Betrag auf dem Zahlungs- konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird; • Anweisungen bezüglich gegebenenfalls den Betrag der Bargeldkonten des Fondsfür den Zahlungsvor- gang zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsse- lung oder die vom Zahlungsempfänger zu entrichtenden Zinsen; • Details zu Zeichnungen gegebenenfalls den Wechselkurs, den der Zahlungs- dienstleister des Zahlungsempfängers dem Zahlungs- vorgang zugrunde gelegt hat, und Rücknahmen den Betrag, der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen vor dieser Währungsumrechnung Gegenstand des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurdenZahlungsvorgangs war; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik das Wertstellungsdatum der Gutschrift. Die VP Bank (Luxembourg) SA ist eine in Luxemburg domizilierte Bank und jegliche damit verbundenen Verfahren untersteht der Zulassung und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTCRegulierung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), X-0000 Xxxxxxxxx, xxx.xxxx.xx xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx Nummer im Handels- und Firmenregister (RCS): B29509 T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 · xxxx@xxxxxx.xxx T +00 00 000 00 00 · F +00 00 000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +0 000 000 00 00 · F +0 000 000 00 00 · xxxx.xxx@xxxxxx.xxx Xxxxxxxxx 000000 · Singapore T +00 0000 0000 · F +00 0000 0000 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +000 0000 00 00 · F +000 0000 00 00 · xxxx.xxxx@xxxxxx.xxx 33/F · Suite 3305 · Xxx Xxxxxxxx Xxxxxx 0 Xxxxxxxxx Xxxxx · Xxxxxxx · Xxxx Xxxx T +000 0000 00 00 · F +000 0000 00 00 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx T +000 000 000-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Börsengehandelte und OTC000 · F +352 404 770-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value283 xxxxxxxxxxx-xxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx T +000 000 00 00 · F +000 000 00 00 xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xxx T +000 000 000-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden. ZUR URKUND dessen haben die Parteien diesen Vertrag an dem oben genannten Datum unterzeichnet und überbracht.‌ von MEDIOLANUM INTERNATIONAL FUNDS LIMITED in Anwesenheit von: von RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., ZWEIGESTELLE DUBLIN in Anwesenheit von: 1.00 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 2.00 ÄNDERUNG DES TREUHANDVERTRAGES 30 · F +352 481 117 · xxxx.xx@xxxxxx.xxx · xxx.xxxxxx.xxx

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Samples: lu.vpbank.com

Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbaran- wendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft Verwaltungs- gesellschaft nicht in der Lage ist, die Infor- mationen Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informationen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Börsengehandelte Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden. ZUR URKUND dessen haben die Parteien diesen Vertrag an dem oben genannten Datum unterzeichnet und überbracht.‌ von MEDIOLANUM INTERNATIONAL FUNDS LIMITED in Anwesenheit von: von RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., ZWEIGESTELLE DUBLIN in Anwesenheit von: 1.00 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 2.00 ÄNDERUNG DES TREUHANDVERTRAGES 3.

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Samples: www.mifl.ie

Informationen. Verweise auf die Vorlage von die dem Treuhänder von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft zur Verfügung zu stellenden Informationen (i) umfassen die in Anlage 1 genannten Informationen, die von Zeit zu Zeit zwischen dem Treuhänder und der Verwaltungs- gesellschaft Verwaltungsgesellschaft vereinbart werden, vorausgesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft vom Treuhänder verpflichtet wird, diese vorzulegenvorzule- gen, um seine Verpflichtungen gemäß der OGAW-Verordnung 2011 oder die Anforderungen der Zentralbank zu erfüllen und (ii) erfordern, dass die Verwaltungsgesellschaft diese Informationen bezüglich relevanter Dritter und Beauftragten (wenn anwendbar) direkt dem Treuhänder zur Verfügung stellt, wenn die Verwaltungsgesellschaft nicht in der Lage ist, die Infor- mationen Informationen selbst zu liefern, damit der Treuhänder seinen Verpflichtungen gemäß den OGAW-Rechtsvorschriften nachkommen kann. Verweise auf die Verwaltungsgesellschaft zur Bereitstellung von Informationen Informatio- nen an den Treuhänder durch relevante Dritte oder Beauftragte (wenn anwendbaran- wendbar) umfassen, wenn anwendbar, die Bereitstellung von Informationen durch die Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsgesellschaft wie in Anlage 1 oder Anlage 2. Dokumente und Informationen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder ihrem Ver- treter dem Treuhänder zur Verfügung gestellt werden müssen Die Informationen, Bücher und Aufzeichnungen müssen sich auf Folgendes beziehenbezie- hen: • Aufzeichnungen von Verstößen und/oder Vorfällen einschließlich der Vorbehalte oder Einschränkungen, die von den Buchprüfern bezüglich des Fonds gemacht wurden; • Aufzeichnungen zu Buchhaltung, Steuern und Preisen einschließlich des Ge- schäftsberichts und Jahresabschlusses; • Anweisungen bezüglich der Bargeldkonten des Fonds; • Details zu Zeichnungen und Rücknahmen der Anteilsinhaber, eigene Geschäfts- aufzeichnungen des Fonds zu allen auszugebenden Anteilen, die von der Verwal- tungsstelle aufgezeichnet wurden; • Beschwerderegister; • Risikomanagementpolitik und jegliche damit verbundenen Verfahren und Doku- mente; • Bewertungspolitik für OTC-Derivate; • Analyse der zulässigen Märkte; • ISDA Dokumente und zugehörige Pläne; • Börsengehandelte Xxxxxxxxxxxxxxxx und OTC-Derivate für jeden Teilfonds; • Geltende Sicherheitenvereinbarungen sowie Behandlung und Überwachung der erhaltenen/zur Verfügung gestellten Sicherheiten; • für Teilfonds, die die Value-at-Risk-Methode anwenden, vollständige Einzelheiten des Ansatzes (z. B. Konfidenzintervall, Haltedauer, etc.) und angewendete Bewer- tung und Überwachung, die für jede neue Vereinbarung vorgeschlagen werden; • Ergebnisse des Backtests und Stresstests für jeden relevanten Teilfonds; Informationen, die dem Treuhänder durch Dritte auf Anfrage der Verwaltungsgesell- schaft vorgelegt werden müssen • Dokumente über die Eröffnung von Konten bei Zulässigen Instituten. • Zugang zu Auszügen von Börsenmaklern in Bezug zu Derivathandel in Papierform oder elektronischer Form durch ein proprietäres System, SWIFT-Meldungen oder auf einen anderen Weg. • Zugang zu Sicherheitskonten Im Rahmen des Derivatehandels. • Zugang zu Aufzeichnungen der Aktienleihe, die durch die Aktienleihstelle unter- halten werden. ZUR URKUND dessen haben die Parteien diesen Vertrag an dem oben genannten Datum unterzeichnet und überbracht.‌ von MEDIOLANUM INTERNATIONAL FUNDS LIMITED in Anwesenheit von: von RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., ZWEIGESTELLE DUBLIN in Anwesenheit von: 1.00 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 2.00 ÄNDERUNG DES TREUHANDVERTRAGES 3.

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