Register Musterklauseln

Register. In das Register werden folgende Hunde eingetragen: Teckel mit Ahnentafeln, die nicht von der FCI anerkannt sind, Teckel ohne Abstammungsnachweis. Vorraussetzung ist, dass für diese Teckel eine von einem von der FCI anerkannten Zuchtrichter auf einer Zuchtschau des DTK ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, dass der Teckel dem Phänotyp gemäß Standard Nr. 148/D entspricht (Mindestalter 9 Monate). Außerdem muss dieser Teckel durch einen Mikro-Chip oder eine Tätowierung identifizierbar sein. Hunde mit Registrierbescheinigung sind nicht zur Zucht zugelassen. Sie können jedoch an allen DTK-Zuchtschauen und -Prüfungen teilnehmen, haben aber kein Anrecht auf einen Titel.
Register. ABSCHNITT 3 GM ALS VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Register. Die Register im Sinne der Unter-Klausel 10.01 dieses Vertrags.
Register. Die oben genannte Gesellschaft ist im Versicherungsvermittlerregister unter der GISA-Zahl: 15302540 eingetragen. Diese Eintragung kann unter xxxx.xx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abgefragt und überprüft werden.
Register. (1) Die Register der Vertragsparteien erfüllen die Kriterien gemäß Anhang I Teil C.
Register. 1. Für die Anerkennung der Übertragungen bezeichnet und nutzt jede Partei ein Register, welches die folgenden Eigenschaften aufweist:
Register. In das Register werden folgende Hunde eingetragen: Teckel mit Ahnentafeln, die nicht von der FCI anerkannt sind, Teckel ohne Abstammungsnachweis. Vorraussetzung ist, dass für diese Teckel eine von einem von der FCI anerkannten Zuchtrichter auf einer Zuchtschau des DTK ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, dass der Teckel dem Phänotyp gemäß Standard Nr. 148/D ent- spricht (Mindestalter 15 Monate). Außerdem muss dieser Teckel durch einen Mikro-Chip oder eine Tätowierung identi- fizierbar sein. Bei der Tätowierung ist dabei die vom ZBA zugeteilte Täto-Nr. zu verwenden. Hunde mit Registrierbescheinigung sind nicht zur Zucht zugelassen. Sie können jedoch an allen DTK-Zuchtschauen und -Prüfungen teilnehmen, haben aber kein Anrecht auf einen Titel. Sie können jedoch keinen Titel zuerkannt bekommen.
Register. In das Register werden folgende Hunde eingetragen: Teckel mit Ahnentafeln, die nicht von der FCI anerkannt sind, Teckel ohne Abstammungsnachweis. Vorraussetzung ist, dass für diese Teckel eine von einem von der FCI anerkannten Zuchtrichter auf einer Zuchtschau des DTK ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, dass der Teckel dem Phäno- typ gemäß Standard Nr. 148/D entspricht. Außerdem muss dieser Teckel durch einen Mikro-Chip oder eine Tätowierung identifizierbar sein. Mikro-Chip oder Tätowierung können auch nach der Zuchtschau angebracht werden. Bei der Täto- wierung ist dabei die vom ZBA zugeteilte Täto-Nr. zu verwenden. Hunde mit Registrierbescheinigung sind nicht zur Zucht zugelassen. Sie können jedoch an allen DTK-Zuchtschauen und -Prüfungen teilnehmen, haben aber kein An- recht auf einen Titel. Sie können jedoch keinen Titel zuerkannt bekommen. In das Gebrauchsteckelbuch sind alle Teckel einzutragen, die nach den jeweils gültigen Bestim- mungen der Prüfungsordnung des DTK hierzu die Berechtigung erlangt haben. Diese Teckel erhal- ten eine fortlaufende Gebrauchsteckelbuchnummer. Alle Titel aus dem Hauptbuch werden über- nommen.
Register. 45 Voraussetzungen für einen Registereintrag § 46 Registrierungsgebühr § 47 Schlussbestimmungen Bekämpfung von erblich bedingten Skeletterkrankungen (insb. HD, ED und OCD) Anhang 1 zu § 8 Abs.2 der SSV ZO: Als Neufassung Beschlossen: MV 12. September 2015, 00000 Xxxxxxxx Eingetragen: 26. November 2015 Geändert: MV 14. September 2019, 00000 Xxxxxxxxx Eingetragen: 04. Februar 2020 Geändert: MV 04. April 2022, 00000 Xxxxxx
Register. (1) Die FINMA führt ein Register der Versicherungsvermittler und -ver- mittlerinnen (Register).