Common use of Inhalt der Webseiten Clause in Contracts

Inhalt der Webseiten. 11.1 Die Kunden informieren sich über die geltenden juristischen Regelungen und verpflichten sich, diese bei der Gestaltung ihrer Webseiten einzuhalten. Weiter haben sie die Netiquette zu beachten. 11.2 Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte und/oder Vorschriften über Marken und Design sowie weitere rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. Weiter haben Besitzer von Webseiten zu beachten, dass solche Seiten weltweit erreichbar sind und somit auch internationales Recht, wo anwendbar, zu berücksichtigen ist. 11.3 Der Provider behält sich vor, den Internetzugang sofort zu sperren, wenn der Inhalt einer Webseite gesetzeswidrig ist oder gravierend gegen die Netiquette verstösst. In leichteren Fällen kann der Provider die so betroffenen Kunden auffordern, ihre Webseiten innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern. Wird dies nicht eingehalten, so hat der Provider das Recht, den Internetzugang zu sperren. Ist der Inhalt einer Webseite sogar kriminell, wird der Provider unverzüglich die Polizei informieren. 11.4 Bei Pflichtverletzungen nach Ziffer 11.1 bis 11.3 hat der Provider das Recht auf Forderung angemessenen Schadenersatzes. Sperrt der Provider den Internetzugang, so ist er nicht verpflichtet vorausbezahlte Beträge zurückzuerstatten.

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Samples: Agb Für Hosting, Agb Für Hosting

Inhalt der Webseiten. 11.1 Die Kunden informieren sich über die geltenden juristischen Regelungen und verpflichten sich, diese bei der Gestaltung ihrer Webseiten einzuhalten. Weiter haben sie die Netiquette zu beachten. 11.2 Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte und/oder Vorschriften über Marken und Design sowie weitere rechtliche Regelungen der Schweiz des Liechtensteins verstossen. Weiter haben Besitzer von Webseiten zu beachten, dass solche Seiten weltweit erreichbar sind und somit auch internationales Recht, wo anwendbar, zu berücksichtigen ist. 11.3 Der Provider SONDERFORMAT LLC behält sich vor, den Internetzugang Service sofort zu sperren, wenn der Inhalt einer Webseite gesetzeswidrig ist oder gravierend gegen die Netiquette verstösst. In leichteren Fällen kann der Provider SONDERFORMAT LLC die so betroffenen Kunden auffordern, ihre Webseiten innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern. Wird dies nicht eingehalten, so hat der Provider SONDERFORMAT LLC das Recht, den Internetzugang Service zu sperren. Ist der Inhalt einer Webseite sogar kriminell, wird der Provider SONDERFORMAT LLC unverzüglich die Polizei informieren. 11.4 Bei Pflichtverletzungen nach Ziffer 11.1 bis 11.3 hat der Provider SONDERFORMAT LLC das Recht auf Forderung angemessenen Schadenersatzes. Sperrt der Provider SONDERFORMAT LLC den InternetzugangService, so ist er nicht verpflichtet vorausbezahlte Beträge zurückzuerstatten.

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Samples: Agb Für Hosting

Inhalt der Webseiten. 11.1 Die Kunden informieren sich über die geltenden juristischen Regelungen und verpflichten sich, diese bei der Gestaltung ihrer Webseiten einzuhalten. Weiter haben sie die Netiquette zu beachten. 11.2 Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserechte, Urheberrechte, Wettbewerbsrechte und/oder Vorschriften über Marken und Design sowie weitere rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. Weiter haben Besitzer Besit- zer von Webseiten zu beachten, dass solche Seiten weltweit erreichbar sind und somit auch internationales Recht, wo anwendbar, zu berücksichtigen ist. 11.3 Der Provider behält sich vor, den Internetzugang sofort zu sperren, wenn der Inhalt einer Webseite gesetzeswidrig ist oder gravierend gegen die Netiquette verstösst. In leichteren Fällen kann der Provider die so betroffenen Kunden auffordern, ihre Webseiten innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern. Wird dies nicht eingehalten, so hat der Provider das Recht, den Internetzugang zu sperren. Ist der Inhalt einer Webseite sogar kriminell, wird der Provider unverzüglich die Polizei informieren. 11.4 Bei Pflichtverletzungen nach Ziffer 11.1 bis 11.3 hat der Provider das Recht auf Forderung angemessenen Schadenersatzes. Sperrt der Provider den Internetzugang, so ist er nicht verpflichtet vorausbezahlte Beträge zurückzuerstatten.

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