Servicezeiten Musterklauseln
Servicezeiten. Die gemeldeten Störungen werden während der Service zeiten bearbeitet. Die Wiederherstellung wird in den Ser vicezeiten erbracht. Servicezeiten: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Darüber hinausgehende Servicezeiten können im Einzel fall gesondert vereinbart werden. Online-Zeiten (beaufsichtigter Betrieb) Die von der Stadt zur Verfügung gestellte IT steht der Kommune während der Online-Zeiten zur Verfügung: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Unterbrechungen, insbesondere geplante Wartungsarbei ten, erfolgen in der Online-Zeit nur nach Abstimmung. Unbeaufsichtigter Betrieb Die IT steht außerhalb der Online-Zeiten unbeaufsichtigt zur Verfügung. Sie kann in dieser Zeit nach Bedarf, z. B. zur Ausführung der Batchproduktion, durch die Stadt un terbrochen werden. Wartungsfenster Wartungsfenster dienen der vorbeugenden Wartung der IT-Infrastruktur, um einen störungsfreien Betrieb zu si chern. Die Stadt darf die Dienste während der Wartungs fenster unterbrechen, sofern dies betrieblich oder tech nisch notwendig ist. Die Stadt wird über geplante War tungsarbeiten rechtzeitig, mindestens 2 Arbeitstage im Voraus informieren. Die Stadt wird Wartungsarbeiten, die zu einer Betriebs einschränkung führen könnten, möglichst innerhalb des festen Wartungsfensters vornehmen. Sofern ein Shutdown des Systems erforderlich wird, wird dieser in allen Fällen (auch während des Wartungsfensters) mindestens 24 Stun den vorher angekündigt. Als Wartungsfenster können alle Zeiten außerhalb der Online-Zeiten der Stadt genutzt werden, sofern Einzel vereinbarungen nicht entgegenstehen. Störungen werden grundsätzlich wie folgt kategorisiert und sind mit folgenden Reaktionszeiten (RZ) und Wieder herstellungszeiten (WHZ) unterlegt: Priorität 1 - Hoch: RZ: 4 Stunden/WHZ: 1 Arbeitstag Der von der Störung verursachte Schaden nimmt schnell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer den können, sind sehr zeitkritisch. Die überwiegende Anzahl der Benutzer ist betroffen. Priorität 2 - Mittel: RZ: 1 Arbeitstag/WHZ: 4 Arbeitstage Der von der Störung verursachte Schaden nimmt im Ver lauf der Zeit substantiell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer den können, sind nur mäßig zeitkritisch. Nur einzelne Benutzer sind betroffen. Priorität 3 -...
Servicezeiten. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr
Servicezeiten. Die gemeldeten Störungen werden während der Service zeiten bearbeitet. Die Wiederherstellung wird in den Ser vicezeiten erbracht. Annahmezeiten für Störungsmeldungen Die Entgegennahme von Störungen erfolgt in einem gere gelten Verfahren während der Annahmezeiten zentral über die Telefonnummer des Kommunalen Rechenzen trums der Stadt Cottbus: 0355 49497171 montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Störungs meldungen rund um die Uhr per E-mail an: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ aufzugeben. Diese werden innerhalb der Servicezeiten abgearbeitet.
Servicezeiten. Der Vermieter erbringt die Vertragsleistungen an Arbeitstagen (Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ mit Ausnahme bundesweit einheitlicher gesetzlicher Feiertage) innerhalb folgender Zeiten („Servicezeiten“): - Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr - ▇▇▇▇▇▇▇ von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Servicezeiten. Supportleistungen stellt d.velop während der Servicezeit bereit. Die Servicezeit ist von montags bis frei- tags (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr. Innerhalb der Service- zeit erfolgt die Bearbeitung der qualifizierten Störungsmeldungen. Ticketsystem und E-Mail stehen dem Kunden regelmäßig auch außerhalb der Servicezeiten zur Verfügung.
Servicezeiten. Die Servicezeiten sind Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ zwischen 8:30 und 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche oder unternehmensweite Feiertage, sowie dem 24. und 31. Dezember eines Jahres. In der Enterprise Edition können die Servicezeiten durch Hinzubuchen eines entsprechenden Zusatzpaketes bis zu einem 24/7-Service (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) ausgebaut werden. Angaben zur gebuchten Edition und zu den gebuchten Zusatzpaketen finden sich in der Bestellbestätigung und auf der Benutzeroberfläche der Software, wobei Vertragsinformationen nur für die Benutzerrolle „Firmenadmin“ einsehbar sind.
Servicezeiten. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT System-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Servicezeiten. KÜS DATA erbringt Serviceleistungen, insbesondere die Bearbeitung von Störungsmeldungen und Service Requests ausschließlich während der Servicezeiten. Gibt es mit dem Kunden keine anderslautende Vereinbarung sind die Servicezeiten von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ 08:00 Uhr – 18:00 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage sowie des 24.12. und 31.12. eines Jahres. Außerhalb der Servicezeiten erbringt KÜS DATA Serviceleistungen nur nach vorheriger Abstimmung.
Servicezeiten. Die Servicezeit ist definiert als die Zeitspanne, in der die Dienstleistung (Service) unter den im Abschnitt 5.2.4 genannten Leistungsparametern vom BKG bereitgestellt wird. Das BKG strebt die Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen auch außerhalb der Servicezeiten an. Sofern diese als nicht kritisch eingestuft sind, kann die Bereitstellung mit den genannten Leistungspara- metern außerhalb der Servicezeit nicht garantiert werden. Bei den Servicezeiten handelt es sich nicht um eine „betreute“1 Bereitstellung oder um Support- zeiten, sondern um den Zeitraum, in dem die Dienstleistung durch technische Maßnahmen ver- fügbar gemacht und bereitgestellt wird. Die Kundenbetreuung wird gesondert im Abschnitt 5.8 behandelt. Die Servicezeit kritischer2 Dienstleistungen (Services) ist auf den Zeitraum Montag bis Sonntag von 0:00:00 Uhr bis 23:59:59 Uhr3 (7x24-Betrieb) festgelegt. Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ von 9:00:00 Uhr bis 15:00:00 Uhr4
1 Das heißt, Personal ist zugegen und für Support o. ä. verfügbar.
2 Kritisch im Sinne der Bereitstellungspflicht gem. [INSPIRE], siehe auch ▇▇▇. 4
3 Wochenenden, bundes- und hessenweite Feiertage sind nicht ausgenommen.
4 Wochenenden, bundes- und hessenweite Feiertage sind ausgenommen. festgelegt. Jeden ersten Dienstag im Monat findet von 16:00 bis 20:00 Uhr die Wartung und Pflege der be- stehenden Dienstleistungen statt. In diesem Zeitraum werden Aktualisierungen der nationalen technischen Komponenten durchgeführt. Die Leistungsparameter gem. [INSPIRE] sind wie folgt definiert (siehe Tabelle 2):
Servicezeiten. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen des Gesamtsystems des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. zu vermeiden. zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. . Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind: Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. . Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenzbedingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.
