Servicezeiten. Die gemeldeten Störungen werden während der Service zeiten bearbeitet. Die Wiederherstellung wird in den Ser vicezeiten erbracht. Servicezeiten: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Darüber hinausgehende Servicezeiten können im Einzel fall gesondert vereinbart werden. Online-Zeiten (beaufsichtigter Betrieb) Die von der Stadt zur Verfügung gestellte IT steht der Kommune während der Online-Zeiten zur Verfügung: montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Unterbrechungen, insbesondere geplante Wartungsarbei ten, erfolgen in der Online-Zeit nur nach Abstimmung. Unbeaufsichtigter Betrieb Die IT steht außerhalb der Online-Zeiten unbeaufsichtigt zur Verfügung. Sie kann in dieser Zeit nach Bedarf, z. B. zur Ausführung der Batchproduktion, durch die Stadt un terbrochen werden. Wartungsfenster Wartungsfenster dienen der vorbeugenden Wartung der IT-Infrastruktur, um einen störungsfreien Betrieb zu si chern. Die Stadt darf die Dienste während der Wartungs fenster unterbrechen, sofern dies betrieblich oder tech nisch notwendig ist. Die Stadt wird über geplante War tungsarbeiten rechtzeitig, mindestens 2 Arbeitstage im Voraus informieren. Die Stadt wird Wartungsarbeiten, die zu einer Betriebs einschränkung führen könnten, möglichst innerhalb des festen Wartungsfensters vornehmen. Sofern ein Shutdown des Systems erforderlich wird, wird dieser in allen Fällen (auch während des Wartungsfensters) mindestens 24 Stun den vorher angekündigt. Als Wartungsfenster können alle Zeiten außerhalb der Online-Zeiten der Stadt genutzt werden, sofern Einzel vereinbarungen nicht entgegenstehen. Störungen werden grundsätzlich wie folgt kategorisiert und sind mit folgenden Reaktionszeiten (RZ) und Wieder herstellungszeiten (WHZ) unterlegt: Priorität 1 - Hoch: RZ: 4 Stunden/WHZ: 1 Arbeitstag Der von der Störung verursachte Schaden nimmt schnell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer den können, sind sehr zeitkritisch. Die überwiegende Anzahl der Benutzer ist betroffen. Priorität 2 - Mittel: RZ: 1 Arbeitstag/WHZ: 4 Arbeitstage Der von der Störung verursachte Schaden nimmt im Ver lauf der Zeit substantiell zu. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern nicht erfüllt wer den können, sind nur mäßig zeitkritisch. Nur einzelne Benutzer sind betroffen. Priorität 3 -...
Servicezeiten. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr
Servicezeiten. Die gemeldeten Störungen werden während der Service zeiten bearbeitet. Die Wiederherstellung wird in den Ser vicezeiten erbracht. Annahmezeiten für Störungsmeldungen Die Entgegennahme von Störungen erfolgt in einem gere gelten Verfahren während der Annahmezeiten zentral über die Telefonnummer des Kommunalen Rechenzen trums der Stadt Cottbus: 0355 49497171 montags, mittwochs 07:00 - 15:00 Uhr dienstags 07:00 - 17:00 Uhr donnerstags 07:00 - 18:00 Uhr freitags 07:00 - 13:00 Uhr außer an Feiertagen Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Störungs meldungen rund um die Uhr per E-mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxx.xx aufzugeben. Diese werden innerhalb der Servicezeiten abgearbeitet.
Servicezeiten. Der Vermieter erbringt die Vertragsleistungen an Arbeitstagen (Montag bis Xxxxxxx mit Ausnahme bundesweit einheitlicher gesetzlicher Feiertage) innerhalb folgender Zeiten („Servicezeiten“): - Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr - Xxxxxxx von 08:00 bis 15:30 Uhr.
Servicezeiten. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. . Teleservice* Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. . Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT System-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
Servicezeiten. Supportleistungen stellt d.velop während der Servicezeit bereit. Die Servicezeit ist von montags bis frei- tags (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) jeweils von 08:00 bis 17:00 Uhr. Innerhalb der Service- zeit erfolgt die Bearbeitung der qualifizierten Störungsmeldungen. Ticketsystem und E-Mail stehen dem Kunden regelmäßig auch außerhalb der Servicezeiten zur Verfügung.
Servicezeiten. Die Servicezeiten sind Montag bis Xxxxxxx zwischen 8:30 und 16:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche oder unternehmensweite Feiertage, sowie dem 24. und 31. Dezember eines Jahres. In der Enterprise Edition können die Servicezeiten durch Hinzubuchen eines entsprechenden Zusatzpaketes bis zu einem 24/7-Service (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) ausgebaut werden. Angaben zur gebuchten Edition und zu den gebuchten Zusatzpaketen finden sich in der Bestellbestätigung und auf der Benutzeroberfläche der Software, wobei Vertragsinformationen nur für die Benutzerrolle „Firmenadmin“ einsehbar sind.
Servicezeiten. Zwischen IBM und dem Kunden kann für die Erbringung der Services eine Servicezeit ausgewählt werden. Die vereinbarte Servicezeit ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend geregelt, in der Maschinenliste aufgeführt. Die Grundservicezeit ist von Montag bis Xxxxxxx, von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr (ausgenommen sind gesetzliche Feiertage). Gegen prozentualen Zuschlag kann eine zusätzliche Servicezeit vereinbart werden: • Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich (einschließlich gesetzlicher Feiertage) Die vereinbarten Servicezeiten können vom Kunden durch schriftliche Mitteilung an IBM wie folgt geändert werden:
Servicezeiten. Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Montag bis Xxxxxxx von 08:00 bis 16:00 Uhr bis von bis Uhr Unterrichtsfreie Tage (Schulferien) nach Vereinbarung (s. Anlage 3, Nr. 8) Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr
Servicezeiten. Die Servicezeit ist definiert als die Zeitspanne, in der die Dienstleistung (Service) unter den im Abschnitt 5.2.4 genannten Leistungsparametern vom BKG bereitgestellt wird. Das BKG strebt die Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen auch außerhalb der Servicezeiten an. Sofern diese als nicht kritisch eingestuft sind, kann die Bereitstellung mit den genannten Leistungspara- metern außerhalb der Servicezeit nicht garantiert werden. Bei den Servicezeiten handelt es sich nicht um eine „betreute“1 Bereitstellung oder um Support- zeiten, sondern um den Zeitraum, in dem die Dienstleistung durch technische Maßnahmen ver- fügbar gemacht und bereitgestellt wird. Die Kundenbetreuung wird gesondert im Abschnitt 5.8 behandelt. Die Servicezeit kritischer2 Dienstleistungen (Services) ist auf den Zeitraum Montag bis Sonntag von 0:00:00 Uhr bis 23:59:59 Uhr3 (7x24-Betrieb) festgelegt. Montag bis Xxxxxxx von 9:00:00 Uhr bis 15:00:00 Uhr4