Common use of INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE Clause in Contracts

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am und endet am . Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. *4 Die Anzahl der Monate und Tage stimmt mit der Dauer der Mobilitätsphase überein. Die Anzahl der Monate und Tage entspricht der Dauer, für die eine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ gezahlt wird - in Kombination mit Zero Grant-Tagen. Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+, er wird als Zero Grant- Teilnehmer gewertet. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant - Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Ein Praktikumszeugnis oder das Dokument "Confirmation of Stay" UND das „Learning Agreement - After the mobility" muss das bestätigte Datum des Beginns und Ende der Mobilitätsphase enthalten.

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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am   [Datum] und endet spätestens am   [Datum]. Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die endgültigen Mobilitätsdaten müssen am Ende der Mobilität von der Aufnahmeeinrichtung bestätigt werden. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. *4 Die Anzahl den gesamten von der Monate und Tage stimmt mit Aufnahmeeinrichtung am Ende der Dauer der Mobilitätsphase überein. Die Anzahl der Monate und Tage entspricht der Dauer, für die eine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ gezahlt wird - in Kombination mit Zero Grant-Tagen. Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+, er wird als Zero Grant- Teilnehmer gewertetMobilität bestätigten Zeitraum. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant - Grant-Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Ein Das Transcript of Records oder Praktikumszeugnis (oder das Dokument "Confirmation of Stay" UND das „Learning Agreement - After the mobility" eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Datum des Beginns Start- und Ende Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.

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INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien Par- teien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am [tt.mm.jjjj] und endet am [tt.mm.jjjj]. Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung (Arbeitgeber) anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung (Arbeitgeber) anwesend sein muss. Die Daten werden durch Ausfüllen und unterzeichnen lassen der Anlage B - Learning Agreement und Praktikumsvertrag von der aufnehmenden Einrichtung (Arbeitgeber) bestätigt. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. *4 Die Anzahl der Monate und voraussichtlich * Tage stimmt mit der Dauer der Mobilitätsphase überein. Die Anzahl der Monate und Tage entspricht der Dauer, für die eine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ gezahlt wird - in Kombination mit sowie Zero Grant-Tagen. Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+, er wird als Zero Grant- Teilnehmer gewertetTage. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant - Grant-Unterstützung pro Studienphase betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens mindestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht gestellt werden. 2.6 Ein Das Praktikumszeugnis oder das Dokument "Confirmation of Stay" UND das „Learning Agreement - After the mobility" muss das bestätigte Datum des Beginns Start- und Ende Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.

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INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am und endet am . Die Mobilitätsphase Mobilität beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. *4 Die Anzahl der Monate und Tage stimmt mit der Dauer der Mobilitätsphase überein. Die Anzahl der Monate und Tage entspricht der Dauer, für die eine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU gezahlt wird - in Kombination mit Zero Zero-Grant-Tagen. Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+, Erasmus+ - er wird als Zero Grant- Teilnehmer gewertet. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant - Zero- Grant-Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Ein Das Transcript of Records oder Praktikumszeugnis (oder das Dokument "Confirmation of Stay" UND das „Learning Agreement - After the mobility" eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Datum des Beginns Start- und Ende Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.

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INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am und endet am . Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. *4 Die Anzahl der Monate und Tage stimmt mit der Dauer der Mobilitätsphase überein. Die Anzahl der Monate und Tage entspricht der Dauer, für die eine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ gezahlt wird - in Kombination mit Zero Grant-Tagen. Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+, er wird als Zero Grant- Teilnehmer gewertet. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant - Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Ein Praktikumszeugnis oder das Dokument "Confirmation of Stay" UND das „Learning Agreement - After the mobility" muss das bestätigte Datum des Beginns und Ende der Mobilitätsphase enthalten.

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