INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am und endet am . Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Das Transcript of Records (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.
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Samples: Grant Agreement
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am [xx] und endet spätestens am . Die [xx]. Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase beginnt am ersten ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Das Datum des Endes der Mobilitätsphase endet am letzten ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.
2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ EU-Mitteln der EU für Monate und zusätzliche [xx] Tage.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase einschließlich der vorhergehenden Teilnahme am Erasmus-Unterprogramm für lebenslanges Lernen darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung pro Studienzyklus betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens mindestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht gestellt werden.
2.6 Das Transcript of Records Zwischenzeugnis oder Praktikumszeugnis (oder eine die diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Start- Datum des Beginns und Enddatum Endes der Mobilitätsphase enthalten.
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Samples: Zuwendungsvertrag
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag Tage der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am 01.08.2018 und endet am . 15.02.2019. Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung Aufnahmeein- richtung anwesend sein muss.
2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU für 3 Monate und 15 zusätzliche Tage.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens spä- testens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden.
2.6 Das Transcript of Records (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte be- stätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.
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Samples: Grant Agreement
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Dauer der Mobilitätsphase: Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase beginnt am und endet am . Die Mobilitätsphase beginnt am ersten ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Das Datum des Endes der Mobilitätsphase endet am letzten ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer der/die Teilnehmer/in an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.
2.3 Der Teilnehmer Der/Die Teilnehmer/in erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ EU-Mitteln der EU für Monate wie in 3.1 reglementiert und zusätzliche Tageauf Seite 2 des Grant Agreements berechnet.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero GrantZero-Grant Unterstützung betragen.
2.5 pro Studienzyklus betragen (Staatsexamensstudiengänge: 24 Monate). Anträge an die entsendende Einrichtung HU auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens mindestens einen Monat Monat
2.5 vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht gestellt werden.
2.6 . Das Transcript of Records (Praktikumszeugnis oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) die Durchführungsbestätigung muss das bestätigte Start- Datum des Beginns
2.6 und Enddatum Endes der Mobilitätsphase enthalten.
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Samples: Grant Agreement
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die physische Mobilitätsphase beginnt frühestens am und endet am . Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.spätestens am
2.3 Der Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate Tage. Die finanzielle Unterstützung wird in zwei Raten ausbezahlt. Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erhält die erste Rate zu Beginn des Auslandsaufenthalts und zusätzliche Tagedie zweite Rate nach Beendigung des akademischen Auslandsaufenthalts und nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
2.4 Die Gesamtdauer der physischen Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung 30T age betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden.- entfällt bei Kurzzeitmobilität
2.6 Das Transcript of Records oder Praktikumszeugnis (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am und endet am . Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.
2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden.
2.6 Das Transcript of Records Praktikumszeugnis (oder eine diesen Dokumenten diesem Dokument beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.
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Samples: Grant Agreement