INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am [s. G.A. Seite 1] und endet am [s. G.A. Seite 1]. 2.3 Die Phase gemäß diesem Grant Agreement umfasst: • eine physische Mobilitätsphase vom [s. G.A. Seite 1] bis [s. G.A. Seite 1], was [s. G.A. Seite 2, Finanzierungsplan] Tagen entspricht 2.4 Die Teilnahmebescheinigung „Letter of Confirmation“ (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung)] muss den bestätigten Beginn und das bestätigte Ende der Dauer der Mobilitätsphase (einschließlich der virtuellen Komponente) enthalten.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am [s. G.A. Seite 1] und endet am [s. G.A. Seite 1].
2.3 Die Phase gemäß diesem Grant Agreement umfasst: • eine physische Mobilitätsphase vom [s. G.A. Seite 1] bis [s. G.A. Seite 1], was [s. G.A. Seite 2, Finanzierungsplan] (Monaten und) Tagen entspricht
2.4 Die Teilnahmebescheinigung „Letter of ConfirmationLearning Agreement – After the Mobility“ (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung)] muss den bestätigten Beginn und das bestätigte Ende der Dauer der Mobilitätsphase (Mobilitätsphase, einschließlich der virtuellen Komponente) , enthalten.
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