Common use of INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE Clause in Contracts

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am [s. G.A. Seite 1] und endet am [s. G.A. Seite 1]. 2.3 Die Phase gemäß diesem Grant Agreement umfasst: • eine physische Mobilitätsphase vom [s. G.A. Seite 1] bis [s. G.A. Seite 1], was [s. G.A. Seite 2, Finanzierungsplan] Tagen entspricht 2.4 Die Teilnahmebescheinigung „Letter of Confirmation“ (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung)] muss den bestätigten Beginn und das bestätigte Ende der Dauer der Mobilitätsphase (einschließlich der virtuellen Komponente) enthalten.

Appears in 3 contracts

Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt am [s. G.A. Seite 1] und endet am [s. G.A. Seite 1]. 2.3 Die Phase gemäß diesem Grant Agreement umfasst: • eine physische Mobilitätsphase vom [s. G.A. Seite 1] bis [s. G.A. Seite 1], was [s. G.A. Seite 2, Finanzierungsplan] (Monaten und) Tagen entspricht 2.4 Die Teilnahmebescheinigung „Letter of ConfirmationLearning Agreement – After the Mobility“ (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung)] muss den bestätigten Beginn und das bestätigte Ende der Dauer der Mobilitätsphase (Mobilitätsphase, einschließlich der virtuellen Komponente) , enthalten.

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Samples: Erasmus+ Grant Agreement, Erasmus+ Grant Agreement