INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am 15.07.2019 (Beginn des Aufenthalts an der Gasthochschule) und endet spätestens am 31.08.2020 (Ende des akademischen Aufenthalts an der Gasthochschule). Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes der Mobilitätsphase ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. (Daten siehe letter of acceptance der Gasthochschule) 2.3 Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+- Mitteln der EU für die bestätigte Aufenthaltsdauer durch Confirmation of Stay nachgewiesen. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase gestellt werden. 2.6 Das Transcript of Records (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Datum des Beginns und Endes der Mobilitätsphase enthalten, hier: Confirmation of Arrival, Confirmation of Stay/ Departure.
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INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am 15.07.2019 (Beginn des Aufenthalts an der Gasthochschule) 01.10.2018 und endet spätestens am 31.08.2020 (Ende des akademischen Aufenthalts an der Gasthochschule)15.02.20195. Das Datum des Beginns der Die Mobilitätsphase ist der erste beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes der Mobilitätsphase ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. (Daten siehe letter of acceptance Bei Teilnehmern, die an einem durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführten Sprach- kurs als maßgeblicher Bestandteil der Gasthochschule)Mobilitätsphase im Ausland teilnehmen, ist das Datum des Be- ginns der Mobilitätsphase der erste Tag des Sprachkurses außerhalb der Aufnahmeeinrichtung.) Muster Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwe- send sein muss.
2.3 Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+- Mitteln Erasmus+-Mitteln der EU für die bestätigte Aufenthaltsdauer durch Confirmation of Stay nachgewiesenmaximal 4,33 Mona- te oder 130 Tage bei einer Studiendauer von einem Semester/Trimester und für maximal 8,66 Monate oder 260 Tage bei einer Studiendauer von 2 Semestern/3 Trimestern. Der Studienaufenthalt ist für 135 Tage geplant.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate einschließlich der vorhergehenden Teilnahme am Erasmus-Unter- programm für lebenslanges Lernen und inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung darf höchstens 12 Monate pro Studienphase betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen ursprünglich geplanten Ende der Mobilitätsphase gestellt werden.
2.6 Das Transcript of Records (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) bzw. die Confirmation of Period of Study muss das durch die Gasteinrichtung offiziell bestätigte Datum des Beginns Start- und Endes Enddatum der Mobilitätsphase enthalten, hier: Confirmation of Arrival, Confirmation of Stay/ Departure.enthalten.6
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INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am 15.07.2019 (Beginn des Aufenthalts an der Gasthochschule) und endet spätestens am 31.08.2020 (Ende des akademischen Aufenthalts an der Gasthochschule). Das Datum des Beginns der . Die Mobilitätsphase ist der erste beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes der Die Mobilitätsphase ist der letzte endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. (Daten siehe letter of acceptance der Gasthochschule).
2.3 Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+- Erasmus+ Mitteln der EU für Monate und zusätzliche Tage. Unterstützung kann nur bei physischer Anwesenheit des Studierenden gewährt werden, d.h. dass die bestätigte Aufenthaltsdauer Förderung der physischen Mobilität unter Vorbehalt der Durchführbarkeit zugesagt wird. Der Beginn der physischen Anwesenheit wird von der Partnerhochschule durch Confirmation ein Certificate of Stay nachgewiesenArrival bestätigt.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase gestellt eingereicht werden.
2.6 Das Transcript of Records (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Datum des Beginns Start- und Endes Enddatum der Mobilitätsphase enthalten, hier: Confirmation of Arrival, Confirmation of Stay/ Departure.
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INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die physische Mobilitätsphase beginnt frühestens am 15.07.2019 (Beginn des Aufenthalts an der Gasthochschule) . und endet spätestens am 31.08.2020 (Ende des akademischen Aufenthalts an der Gasthochschule). Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste Tag, an dem am
2.3 Die Teilnehmerin | der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes der Mobilitätsphase ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. (Daten siehe letter of acceptance der Gasthochschule)
2.3 Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+- Erasmus+ Mitteln der EU für _ Tage + (evtl. Reisetage) . Die finanzielle Unterstützung wird in zwei Raten ausbezahlt. Die Teilnehmerin | der Teilnehmer erhält die bestätigte Aufenthaltsdauer durch Confirmation of Stay nachgewiesenerste Rate zu Beginn des Auslandsaufenthalts und die zweite Rate nach Beendigung des akademischen Auslandsaufenthalts und nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen.
2.4 Die Gesamtdauer der physischen Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung 30 Tage betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase gestellt werden.- entfällt bei Kurzzeitmobilität
2.6 Das Transcript of Records oder Praktikumszeugnis (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Datum des Beginns Start- und Endes Enddatum der Mobilitätsphase enthalten, hier: Confirmation of Arrival, Confirmation of Stay/ Departure.
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Samples: Erasmus+ Grant Agreement
INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft.
2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am 15.07.2019 (Beginn des Aufenthalts an der Gasthochschule) und endet spätestens an den oben vermerkten Daten. Die Mobilitätsphase beginnt am 31.08.2020 (Ende des akademischen Aufenthalts an der Gasthochschule). Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste ersten Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Das Datum des Endes [Bei Teilnehmern, die an einem durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführten Sprachkurs als maßgeblicher Bestandteil der Mobilitätsphase ist im Ausland teilnehmen, von der letzte Einrichtung auszuwählen: Die Mobilitätsphase beginnt am ersten Tag des Sprachkurses außerhalb der Aufnahmeeinrichtung]. Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer / die Teilnehmerin an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. (Daten siehe letter of acceptance der Gasthochschule).
2.3 Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+- Erasmus+ Mitteln der EU für die bestätigte Aufenthaltsdauer durch Confirmation of Stay nachgewiesenoben angegebenen Monate und zusätzliche Tage.
2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume einer Zero Grant-Unterstützung betragen.
2.5 Anträge an die entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase gestellt eingereicht werden.
2.6 Das Transcript of Records oder Praktikumszeugnis (oder eine diesen Dokumenten beigefügte Erklärung) muss das bestätigte Datum des Beginns Start- und Endes Enddatum der Mobilitätsphase enthalten, hier: Confirmation of Arrival, Confirmation of Stay/ Departure.
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Samples: Erasmus Scholarship Agreement