Common use of INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE Clause in Contracts

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am . . [tt.mm.jjjj] und endet spätes- tens am [tt.mm.jjjj].  Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.  Ist ein durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführter Sprachkurs maßgeblicher Bestandteil der Mobilitätsphase im Ausland, beginnt die Mobilitätsphase am ersten Tag des Sprachkurses außerhalb der Aufnahmeeinrichtung.  Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahme- einrichtung anwesend sein muss. Die Daten werden durch Ausfüllen und Signieren der Anlage E - Confirmation of Stay von der Partnerhochschule bestätigt. Die Bestandteile 1. Confirmation of Arrival und 2. Confirmation of Departure müssen innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung im International Office eingereicht werden. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für voraus- sichtlich * Tage sowie * Zero-Grant-Tage. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume ei- ner Zero Grant-Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an die Hochschule München auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätes- tens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Das Transcript of Records oder das Dokument Anlage E - Confirmation of Stay müssen das bestätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.

Appears in 1 contract

Samples: Grant Agreement

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die physische Mobilitätsphase beginnt grundsätzlich frühestens am . . [tt.mm.jjjj] 01.01.2022 und endet spätes- tens spätestens am [tt.mm.jjjj]31.08.2022.  Das Datum des Beginns der Die Mobilitätsphase ist der erste beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer der/die Teilnehmende an der Aufnahmeeinrichtung physisch zu Studienzwecken anwesend sein mussmuss (ggf.  Ist ein durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführter Sprachkurs maßgeblicher Bestandteil der Mobilitätsphase im Ausland, beginnt die Mobilitätsphase am ersten Tag des Sprachkurses außerhalb der Aufnahmeeinrichtungincl. Orientierungsphase). Die physische Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer der/die Teilnehmende an der Aufnahme- einrichtung Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Daten werden durch Ausfüllen Es besteht die Möglichkeit, die Erasmus-Mobilität zunächst als virtuelle Mobilität vom Heimatland/Heimathochschule aus zu beginnen und Signieren der Anlage E - Confirmation of Stay von der Partnerhochschule bestätigtggf. Die Bestandteile 1. Confirmation of Arrival und 2. Confirmation of Departure müssen innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung im International Office eingereicht werdenspäteren Verlauf als physische Mobilität im Ausland fortzusetzen. In diesem Fall erhält der/die Teilnehmende einen finanziellen Zuschuss ab Beginn der physischen Mobilitätsphase an der Aufnahmeeinrich- tung. Es besteht die Möglichkeit, am Ort der Aufnahmeeinrichtung zunächst virtuell/online zu studieren und ggf. im späteren Verlauf in Präsenz zu wechseln. In diesem Fall erhält der/die Teilnehmende einen finanziellen Zuschuss ab Beginn der physischen Mobilitätsphase, auch wenn vor Ort zunächst virtuell studiert wird. 2.3 Der Teilnehmer Der/die Teilnehmende erhält finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Xxxxxxx+ Mitteln der EU berechnet zunächst für voraus- sichtlich * 4 Mo- nate (=120 Tage3) bei einem einsemestrigen Aufenthalt bzw. zunächst für 8 Monate (=240 Tage) bei einem zweise- mestrigen Aufenthalt. Im Anschluss an den Auslandsaufenthalt werden auf Grundlage der eingereichten Confirmation of Stay die exakten Aufenthaltstage berechnet. Bei einem einsemestrigen Aufenthalt werden dann bis zu 5 Monate (150 Tage), bei einem zweisemestrigen Aufenthalt bis zu 10 Monate (300 Tage) finanziell bezuschusst. Sollte der Aufenthalt länger dauern werden die weiteren Tage sowie * als Zero-Grant-TageFörderung unterstützt. 2.4 Die Gesamtdauer der physischen Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume ei- ner einer Zero Grant-Grant- Unterstützung betragen. 2.5 Anträge an Der/die Hochschule München Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätes- tens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende Mobilitätsphase innerhalb des in Artikel 2.4 festgelegten Rahmens stellen. Stimmt die Einrichtung der Verlängerung der Mobilitätsphase eingereicht werdenzu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 2.6 Das Transcript Am Ende des Studienaufenthalts lässt sich der/die Teilnehmende von der Gasthochschule eine „Confirmation of Records oder das Dokument Anlage E - Stay“ ausstellen. Die Confirmation of Stay müssen muss das bestätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten, ggf. zwi- schen physischer und virtueller Mobilität unterscheiden und die einzelnen Zeiten genau aufzeigen. Sie ist vom Teilneh- menden nach Beendigung des Auslandsstudiums im International Office der Universität Oldenburg einzureichen. Auf Grundlage der bestätigten physischen Mobilitätsphase der Confirmation of Stay wird die tatsächliche Höhe des Mobili- tätszuschusses berechnet.

Appears in 1 contract

Samples: Erasmus+ Agreement

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in KraftKraf. 2.2 Die Mobilitätsphase physische Mibilitätsphase beginnt frühestens am . . [tt.mm.jjjj] 25.01.2021 und endet spätes- tens am [tt.mm.jjjj]21.05.20215.  Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste Tag, Die Mibilitätsphase beginnt am ersten Tage an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.  Ist ein (Bei Teilnehmerne die an einem durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführter Sprachkurs durchgeführten Sprach - kurs als maßgeblicher Bestandteil der Mobilitätsphase Mibilitätsphase im Ausland, beginnt die Mobilitätsphase am ersten Ausland teilnehmene ist das Datum des Be- ginns der Mibilitätsphase der erste Tag des Sprachkurses außerhalb der Aufnahmeeinrichtung.  .) Die Mobilitätsphase physische Mibilitätsphase endet am letzten Tag, Tage an dem der Teilnehmer an der Aufnahme- einrichtung Aufnahmeeinrich - tung anwesend sein muss. Die Daten werden durch Ausfüllen und Signieren der Anlage E - Confirmation of Stay von der Partnerhochschule bestätigt. Die Bestandteile 1. Confirmation of Arrival und 2. Confirmation of Departure müssen innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung im International Office eingereicht werden. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung fnannielle Unterstütnung aus Erasmus+ Mitteln Erasmus+-Miteln der EU für voraus- sichtlich * den geplanten Zeit- raum der physischen Mibilitäte aber maximal für 4e8 Minate ider 144 Tage sowie * Zero-Grant-Tagebei einer Studiendauer vin einem Semester/Trimester und maximal für 9e6 Minate ider 288 Tage bei einer Studiendauer vin 2 Se- mestern/3 Trimestern. Der Studienaufenthalt ist für 117 Tage geplant. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase Mibilitätsphase inklusive der Zeiträume einer Zeri Grant-Unterstützung darf höchstens 12 Monate inklusive der Zeiträume ei- ner Zero Grant-Unterstützung Minate pri Studienphase betragen. 2.5 Anträge an die Hochschule München entsendende Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätes- tens einen Monat vor spätestens ei- nen Minat vir dem ursprünglichen ursprünglich geplanten Ende der Mobilitätsphase eingereicht Mibilitätsphase (geplantes Enddatum siehe iben 2.2) gestellt werden. 2.6 Das Transcript of Records oder bzw. die im Teilnehmerkinti alsi Diwnliad zur Verfügung gestellte Confirma- tion of Peeriod of Study muss das Dokument Anlage E - Confirmation of Stay müssen das durch die Gasteinrichtung ifziell bestätigte Start- und Enddatum der Mobilitätsphase enthalten.physischen Mibilitätsphase enthalten.6

Appears in 1 contract

Samples: Grant Agreement

INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE. 2.1 Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die physische Mobilitätsphase beginnt frühestens am . . [tt.mm.jjjjDatum] und endet spätes- tens spätestens am [tt.mm.jjjjDatum].  Das Datum des Beginns der Die phy- sische Mobilitätsphase ist der erste beginnt am ersten Tag, an dem der Teilnehmer der/die Teilnehmende an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss.  Ist ein durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführter Sprachkurs maßgeblicher Bestandteil der Mobilitätsphase im Ausland, beginnt die Mobilitätsphase am ersten Tag des Sprachkurses außerhalb der Aufnahmeeinrichtung.  Die Mobilitätsphase endet am letzten Tag, an dem der Teilnehmer der/die Teilnehmende an der Aufnahme- einrichtung Auf- nahmeeinrichtung anwesend sein muss. Die Daten werden durch Ausfüllen und Signieren der Anlage E - Confirmation of Stay von der Partnerhochschule bestätigt. Die Bestandteile 1. Confirmation of Arrival und 2. Confirmation of Departure müssen innerhalb einer Woche nach Unterzeichnung im International Office eingereicht werden. 2.3 Der Teilnehmer erhält keine finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU EU, da eine vollumfängliche Abfindung gemäß Bundesreisekostengesetz, Auslandsreisekostenverordnung, Auslandstrennungsgeldver- ordnung, Bundesumzugskostengesetz, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreiskostenge- setz, der Allgemeinen Vorschrift für voraus- sichtlich * Tage die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgel- der sowie * Zerodie ergänzenden Reglungen gewährleistet wird. Es gelten die Bestimmungen der Bereichsdienst- vorschrift „Studienaufenthalte im Ausland“ (BMVg C-1345-Grant-Tage6), Ziffer 301. 2.4 Die Gesamtdauer Der/die Teilnehmende kann einen Antrag auf Verlängerung der Mobilitätsphase darf höchstens 12 Monate inklusive innerhalb der Zeiträume ei- ner Zero Grant-Unterstützung betragenim Erasmus+ Programmleitfaden festgelegten Grenzen stellen. Stimmt die Einrichtung der Verlängerung der Mobilitäts- phase zu, wird die Vereinbarung entsprechend angepasst. 2.5 Anträge an die Hochschule München auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen spätes- tens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende der Mobilitätsphase eingereicht werden. 2.6 Das Transcript of Records oder das Dokument Anlage E - Confirmation of Stay müssen muss den bestätigten Beginn und das bestätigte Start- und Enddatum Ende der Mobilitätsphase Dauer der Mobilitäts- phase, einschließlich der virtuellen Komponente, enthalten. .

Appears in 1 contract

Samples: Erasmus+ Mobility Agreement