Invaliditätsgrad Musterklauseln

Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad bemisst sich gemäss den Bestimmungen des UVG für Integritätsentschädigungen.
Invaliditätsgrad. Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten die Bestimmungen des UVG für die Integritätsentschädigung. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit gilt ein entsprechend geringe- rer Invaliditätsgrad. Die vollständige Gebrauchsunfähigkeit von Glie- dern oder Organen wird dem Verlust gleichgestellt. Sind vom Unfall mehrere Körperteile oder Organe betroffen, werden die Prozentsätze zusammengezählt. Der Invaliditätsgrad kann jedoch nie mehr als 100% betragen.
Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird ermittelt, wenn sich Ihr Zustand stabilisiert hat, d. h. wenn keine wesentliche Verbesserung oder Veränderung Ihres Gesundheitszustandes mehr anzunehmen ist. Eine Einschätzung des endgültigen Invaliditätsgrades wird innerhalb von drei (3) Jahren nach dem Unfall vorgenommen, kann jedoch auf Empfehlung erfahrener Mediziner oder unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der für die Rehabilitation erforderlichen Einrichtungen so lange wie nötig aufgeschoben werden. Als Grundlage für die Einschätzung des Invaliditätsgrades dienen Verletzungen und Symptome, die durch den Unfall verursacht wurden und die objektiv feststellbar sind. Die Entschädigungsleistung erfolgt in Höhe eines dem Invaliditätsgrad entsprechenden Anteils des Kapitalbetrags. Europeiska ERV berechnet die Invalidität nach der in der Versicherungsbranche üblichen Tabelle. Die Berechnung basiert auf den zum Zeitpunkt der Verletzung anwendbaren Tabellen. Die Einschätzung erfolgt unabhängig von den Auswirkungen der Verletzung auf die Arbeitsfähigkeit oder die Freizeitaktivitäten. Kann eine verlorene Gliedmaße durch eine Prothese ersetzt werden, wird der Grad der Invalidität unter Berücksichtigung der Funktion der Prothese bewertet. Als Voraussetzung für die Zahlung der Entschädigungsleistung ist es erforderlich, dass Sie am Tag der Zahlung am Leben sind.