KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE Musterklauseln

KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE. 4.1 Kein Vertragspartner übernimmt eine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass die zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen vollständig oder zutreffend sind, es sei denn, eine Gewährleistung oder Garantie ist ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.