Vertrauliche Informationen Musterklauseln

Vertrauliche Informationen. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils von der anderen Partei im Rahmen des Vertrages und der zum Abschluss des Vertrages führenden Verhandlungen erhaltenen Informationen („Vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln. Die jeweils die Vertraulichen Informationen empfangende Partei hat dabei das gleiche Maß an Sorgfalt an- zuwenden, welches sie bei eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Bedeutung anzuwenden pflegt, mindestens jedoch das verkehrsübliche Maß an Sorgfalt. Sie darf die vertraulichen Informationen nur für die in dem Vertrag vorgesehenen Zwecke verwenden. Vertrauliche Informationen dürfen nur weitergegeben werden an Mitarbeiter oder Auftragnehmer, die vertraglich oder aufgrund berufsständischer Verpflichtung zu einer mindestens gleichwertigen Geheimhaltung verpflichtet sind. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die a) der empfangenden Partei rechtmäßig ohne Verletzung ihrer Geheimhaltungspflicht bekannt werden, b) der Öffentlichkeit nicht durch ein Verschulden der empfangenden Partei zugänglich werden, c) von der empfangenden Partei selbständig und ohne Verwendung der Vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden, oder d) von der informationsgebenden Partei zur Offenlegung schriftlich freigegeben wurden. Falls die informationsempfangende Partei verpflichtet ist, Vertrauliche Informationen nach Maßgabe zwingender gesetzlicher Vorschriften, aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder einer Entscheidung eines Schiedsgerichts, einer Anordnung oder Verfügung einer staatlichen Behörde oder börsenrechtlicher Rege- lungen offenzulegen, so wird die informationsempfangende Partei die informationsgebende Partei unverzüglich über die Notwendigkeit dieser Offenlegung schriftlich informieren, so dass die informationsgebende Partei die Möglichkeit erhält zu intervenieren. Weiterhin wird die informationsempfangende Partei nach besten Kräften versuchen, die Zusicherung zu erlangen, dass die Vertraulichen Informationen von der betreffenden Stelle als vertraulich behandelt werden. Falls es der informationsgebenden Partei nicht möglich oder falls es gesetzlich unzulässig war, die informationsgebende Partei vor Offenlegung zu informieren, so hat sie die infor- mationsgebende Partei – sofern gesetzlich zulässig – unverzüglich nach Offenlegung davon in Kenntnis zu setzen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Ab- schluss des jeweiligen Vertrag...
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.
Vertrauliche Informationen. Die Parteien haben sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenbart werden, vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, es sei denn eine Offenbarung ist zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und der Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der offenbarenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung als vertraulich bezeichnet wurden oder wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände im Zusammenhang mit der Offenbarung von der empfangenden Partei vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass alle von Securitas verwendeten Unterlagen und Formulare stets als vertrauliche Informationen zu betrachten sind und durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden. Keine der Parteien hat im Rahmen dieser Vereinbarung eine Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf Informationen, die: (i)ohne Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich werden; (ii)sich vor dem Zeitpunkt der ersten Offenbarung im Rahmen dieser Vereinbarung bereits im Besitz der jeweils anderen Partei befanden; (iii)von der jeweils anderen Partei entwickelt werden, ohne dass diese dafür vertrauliche Informationen verwendet bzw. auf vertrauliche Informationen Bezug nimmt, die sie von der offenbarenden Partei erhalten hat; (iv)ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten werden, von dem die jeweils andere Partei vernünftigerweise annehmen kann, dass es ihr freisteht, solche Informationen ohne die Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei bereitzustellen; (v)nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenbarenden Partei offenbart werden; oder die (vi)infolge einer Anordnung oder Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsbehörde offenbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Securitas im Sinne der Bestimmungen des §93.3 Telekommunikationsgesetz sowie gemäß EN 50518 berechtigt ist, alle ein- und ausgehenden Telefongespräche aufzuzeichnen und diese im Bedarfsfall an Sicherheitsbehörden und/oder Gerichte weiterzugeben.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle von einer Partei gegenüber einer anderen Partei offengelegten technischen, finanziellen oder geschäftlichen Informationen, die (i) zum Zeitpunkt einer solchen Offenlegung mit „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind; oder (ii) unter den gegebenen Umständen von einer Person unter Anwendung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als vertraulich oder geschützt angesehen werden können. Vertrauliche Informationen von Samsara umfassen jegliche Informationen über Produkte, einschließlich ihrer Preise und Zahlungsbedingungen, Pre-Launch Angebote, Samsara-Softwaresysteme oder Kunden oder Partner von Samsara sowie Daten oder Informationen, die Samsara dem Kunden bei der Erbringung von Produkten an den Kunden zur Verfügung stellt. Vertrauliche Kundeninformationen umfassen Kundendaten und sämtliche Daten oder Informationen, die der Kunde Samsara zur Bewertung, Beschaffung oder Konfiguration der Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Fabrikate oder Modelle von Fahrzeugen oder Geräten, Fahrzeugrouten oder ähnliche Informationen). Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die: (i) ohne eine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten der empfangenden Partei derzeit oder im Nachhinein allgemein bekannt werden oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen; (ii) ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung der empfangenden Partei vor dem Empfang dieser Informationen von der offenlegenden Partei bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei über einem Dritten erworben werden, der das Recht hat, diese offenzulegen, und der diese ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung bereitstellt; oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Kenntnis von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder Verweise darauf unabhängig entwickelt werden.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden oder die eine vernünftige Person als vertraulich verstehen sollte, einschließlich Kundendaten, die Bestimmungen dieses Vertrages und die Authentifizierungsdaten des Kunden für sein Konto. Die Onlinedienste- Bedingungen können zusätzliche Verpflichtungen und Beschränkungen für die Offenlegung und Nutzung von Kundendaten vorsehen. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die (1) öffentlich verfügbar gemacht werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt wird; die (2) die empfangende Partei von einer anderen Quelle ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten hat; die (3) unabhängig entwickelt wurden oder die (4) ein freiwillig gegebener Kommentar oder Vorschlag in Bezug auf das Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei sind.
Vertrauliche Informationen. Der Endnutzer muss die Vertraulichen Informationen von SAP auf eine Weise behandeln, die SAP mindestens genauso viel Schutz bietet wie die in diesem Vertrag dargelegten Rechte und Beschränkungen.
Vertrauliche Informationen. Jede Partei (als „empfangende Partei“) ist verpflichtet, dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit eigener vertraulicher Daten vergleichbarer Art anwendet (mindestens jedoch eine angemessene Sorgfalt), um (a) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (die „offenlegende Partei“) für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrags zu verwenden und (b) außer in dem schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigten Umfang den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen eigenen Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie die Mitarbeiter und Auftragnehmer ihrer verbundenen Unternehmen einzuschränken, die diesen Zugriff für Zwecke benötigen, die im Einklang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, und die Geheimhaltungsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, deren Schutzbestimmungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen nicht wesentlich weniger streng als die im vorliegenden Vertrag aufgeführten ausgelegt sind. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, um Anforderungen geltenden Rechts oder Gerichtsbeschlüsse zu erfüllen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon vorab in Kenntnis setzt und bei allen Anstrengungen, eine vertrauliche Behandlung zu erreichen, zusammenarbeitet.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Vertragspartei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen der anderen Partei unter dieser Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit für eine vernünftige Person offensichtlich ist. Vertrauliche Informationen von SISW umfassen die Bedingungen dieser Vereinbarung, Produkte, Services, SISW-IP und alle Informationen, die der Kunde aus dem Benchmarking der Produkte oder Services bezieht.Die empfangende Partei wird (i) Vertrauliche Informationen nicht offenlegen, außer auf einer Need-to-know-Basis gegenüber ihren Mitarbeitern, den Mitarbeitern ihrer verbundenen Unternehmen, Beratern, Auftragnehmern und Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern, und in Verbindung mit der Nutzung von Produkten oder Services ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Lizenzbedingungen, die mindestens so restriktiv sind wie die in dieser Vereinbarung, oder wie anderweitig genehmigt durch die offenlegende Partei oder diese Vereinbarung, (ii) Vertrauliche Informationen nur so verwenden oder kopieren, wie es zur Ausübung oder Durchsetzung von Rechten oder zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, und (iii) Vertrauliche Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen, indem sie die gleichen Mittel anwendet, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen ähnlicher Art einsetzt, in jedem Fall aber nicht weniger als angemessene Mittel. Die Empfängerpartei (i) stellt sicher, dass alle Empfänger vertraulicher Informationen an Vertraulichkeitsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind, wie die in dieser Vereinbarung beschriebenen und (ii) haftet für die Einhaltung dieses Abschnitts durch jeden ihrer Empfänger. SISW und seine verbundenen Unternehmen können den Kunden auf ihren Websites sowie in Kundenlisten und anderen Marketingmaterialien als Kunden namentlich nennen.
Vertrauliche Informationen a) Verkäufer und Käufer (beide bezüglich der offenbarten Informationen, eine "offenlegende Partei") können sich gegenseitig (beide bezüglich der erhaltenen Informationen, eine "empfangende Partei") vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen. Die empfangende Partei stimmt zu: (i) die vertraulichen Informationen nur in Zusammenhang mit diesem Vertrag und der erlaubten Nutzung(en) und Wartung der Anlage zu verwenden, (ii) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Weitergabe der vertraulichen Informationen - hiervon ausgenommen sind dessen Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Finanzierungspartner ("Vertreter") (oder die seiner Konzerngesellschaften), die die Informationen zur Erfüllung ihrer aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen oder zur Verwendung oder Wartung der Anlage kennen müssen - zu verhindern, und (iii) die vertraulichen Informationen nicht an eine andere Partei und in keinem Fall an einen Mitbewerber der offenlegenden Partei weiter zu geben. Die empfangende Vertragspartei erhält von jedem Dritten, der vertrauliche Informationen erhält, eine schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels. Die Beschränkungen dieses Artikels erlöschen zehn (10) Jahre nach dem Datum der Bekanntgabe der vertraulichen Informationen.Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer auch Informationen über Maschinen, Technik, Systemnutzung und damit zusammenhängende Informationen einsehen, erfassen, pflegen, verarbeiten und nutzen darf, zu denen unter anderem auch Informationen über die Anlage des Käufers, die regelmäßig erfasst werden, um dem Käufer die Bereitstellung von Teilen, Dienstleistungen, Produktsupport und Schulungen zu erleichtern, gehören. Der Verkäufer oder dessen verbundene Unternehmen können diese Informationen zur Bereitstellung, Entwicklung oder Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers verwenden. b) Sämtliches Knowhow, Patente, Urheberrechte, Designs oder sonstiges geistiges Eigentum, das vom Verkäufer zur Verfügung gestellt oder während des Vertrags entwickelt wird, sei es allein oder unter Mitwirkung des Käufers, ist und bleibt ausschließliches Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf in Bezug auf die Anlage sowie Teile oder Dienstleistungen davon keine rückwärtige Konstruktion durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Vertragspartei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen oder ein Subunternehmer der anderen Partei unter dieser Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit für eine vernünftige Person offensichtlich ist. Zu den Vertraulichen Informationen von Siemens gehören die Bestimmungen dieser Vereinbarung und jedes Einzelvertrags, Angebote, Systeminformationen, geistiges Eigentum von Siemens und alle Informationen, die der Kunde aus dem Benchmarking eines Angebots ableitet. Die empfangende Partei wird (i) Vertrauliche Informationen nicht offenlegen, außer (a) auf einer Need-to-know-Basis gegenüber ihren Mitarbeitern und den Mitarbeitern ihrer verbundenen Unternehmen, Beratern, Auftragnehmern und Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern, die an Vertraulichkeitsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind wie die in dieser Vereinbarung, oder (b) wie anderweitig genehmigt durch die offenlegende Partei oder diese Vereinbarung, (ii) Vertrauliche Informationen nur so verwenden, wie es zur Ausübung oder Durchsetzung von Rechten oder zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, und (iii) mit angemessener Sorgfalt vor unbefugter Nutzung und Offenlegung der Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei schützen. Die empfangende Partei haftet für die Einhaltung von Abschnitt 12 durch jeden seiner Empfänger. Siemens und seine verbundenen Unternehmen können den Kunden auf ihren Websites sowie in Kundenlisten und anderen Marketingmaterialien als Kunden namentlich nennen.