Vertrauliche Informationen Musterklauseln

Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.
Vertrauliche Informationen. Sofern nicht anderweitig durch das Promoter-Mitglied identifiziert, müssen alle Informationen, die das Promoter-Mitglied der Alliance, einschließlich aller Ausschüsse oder Arbeitsgruppen der Alliance, vorlegt oder dieser offenbart, als nicht vertraulich behandelt werden und müssen ohne Einschränkung allen Promoter-Mitgliedern und Teilnehmern (wie in Beweisstück 2 definiert) der Alliance verfügbar gemacht werden. Jegliche Informationen bezüglich der Geschäfte der Alliance, oder die ansonsten von einem Promoter-Mitglied als „vertraulich“ oder „proprietär“ bezeichnet werden und die das Promoter-Mitglied der Alliance, einschließlich aller Ausschüsse oder Arbeitsgruppen der Alliance, vorlegt oder dieser offenbart, müssen: (a) vom Promoter-Mitglied als „vertraulich“ bezeichnet werden; oder, (b) wenn diese mündlich überliefert, vor der Mitteilung als vertraulich bezeichnet, aufgeschrieben und als vertraulich markiert werden, müssen solche Informationen innerhalb von drei (3) Geschäftstagen nach dem Tag der Mitteilung als vertrauliche Informationen gegenüber Dritten behandelt werden, außer, wenn ein Teil dieser Informationen: (c) der Öffentlichkeit bekannt ist und dabei die mitteilende Partei keine Vertragsverletzung begeht; (d) diese Informationen von einem Dritten ohne Pflicht auf Vertraulichkeit erhalten wurden; (e) der empfangenden Partei bekannt sind und keinen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder Weitergabe seitens der mitteilenden Partei unterliegen; (f) von Mitarbeitern der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder (g) durch die mitteilende Partei ohne Einschränkungen oder Mitteilung allgemein verfügbar gemacht wurden. Solche vertraulichen Promoter-Mitglieder-Informationen müssen von jedem Promoter-Mitglied und Teilnehmer der Alliance vertraulich und mindestens mit derselben Sorgfalt behandelt werden wie sie für die eigenen propriertären Informationen aufgewendet wird und unter keinen Umständen mit weniger als der angemessenen Sorgfalt, und jedes Promoter-Mitglied und jeder Teilnehmer der Alliance, der solche vertraulichen Promoter- Mitglieder-Informationen erhält, darf solche vertraulichen Informationen lediglich für den Zweck der Alliance verwenden, für die diese vorgelegt wurden. Für den Fall, dass ein Promoter- Mitglied und/oder Teilnehmer der Alliance die Pflicht zur Vertraulichkeit bezüglich solcher vertraulichen Promoter-Mitglieder-Informationen verletzt, ist der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Promoter-Mitglieds die ...
Vertrauliche Informationen. Die Parteien haben sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen in Verbindung mit dieser Vereinbarung offenbart werden, vertraulich zu behandeln und geheim zu halten, es sei denn eine Offenbarung ist zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen und der Erfüllung anderer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig. Securitas wird die Weitergabe von vertraulichen Informationen an verbundene Unternehmen gewährt, sodass eine entsprechende Weitergabe keinen Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht darstellt. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der offenbarenden Partei zum Zeitpunkt der Offenbarung als vertraulich bezeichnet wurden oder wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände im Zusammenhang mit der Offenbarung von der empfangenden Partei vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass alle von Securitas verwendeten Unterlagen und Formulare stets als vertrauliche Informationen zu betrachten sind und durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt werden. Keine der Parteien hat im Rahmen dieser Vereinbarung eine Vertraulichkeitsverpflichtung in Bezug auf Informationen, die: (i) ohne Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich werden; (ii) sich vor dem Zeitpunkt der ersten Offenbarung im Rahmen dieser Vereinbarung bereits im Besitz der jeweils anderen Partei befanden; (iii) von der jeweils anderen Partei entwickelt werden, ohne dass diese dafür vertrauliche Informationen verwendet bzw. auf vertrauliche Informationen Bezug nimmt, die sie von der offenbarenden Partei erhalten hat; (iv) ohne Einschränkung von einem Dritten erhalten werden, von dem die jeweils andere Partei vernünftigerweise annehmen kann, dass es ihr freisteht, solche Informationen ohne die Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenbarenden Partei bereitzustellen; (v) nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenbarenden Partei offenbart werden; oder die
Vertrauliche Informationen. Der Endnutzer muss die Vertraulichen Informationen von SAP auf eine Weise behandeln, die SAP mindestens genauso viel Schutz bietet wie die in diesem Vertrag dargelegten Rechte und Beschränkungen.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche technische, finanzielle oder Geschäftsinformationen, die eine Partei der anderen Partei offenlegt, die : (i) zum Zeitpunkt dieser Offenlegung mit „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind ; oder (ii) unter den gegebenen Umständen von einer Person unter Ausübung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als vertraulich oder geschützt angesehen würden. Die Vertraulichen Informationen von Samsara umfassen Informationen zu Produkten, einschließlich ihrer Preisgestaltung, Kunden und Daten oder Informationen, die Samsara dem Kunden bei der Erbringung von Produkten an den Kunden zur Verfügung stellt. Die Vertraulichen Informationen des Kunden umfassen Kundendaten und sämtliche Daten oder Informationen, die der Kunde Samsara zur Bewertung, Beschaffung oder Konfiguration der Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Fabrikate oder Modelle von Fahrzeugen oder Ausrüstung, Adressbuch oder CRM-Daten, Fahrzeugrouten oder ähnliche Informationen). Von Vertraulichen Informationen werden Informationen ausgeschlossen, die : (i) derzeit oder im nachhinein allgemein bekannt werden oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ohne das dadurch eine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten der empfangenden Partei geschieht ; (ii) ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung der empfangenden Partei vor dem Empfang dieser Informationen von der offenlegenden Partei bekannt waren ; (iii) von der empfangenden Partei über einem Dritten erworben werden, der das Recht hat, diese offenzulegen, und der diese ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung bereitstellt ; oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Kenntnis oder Bezug zu Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt werden.
Vertrauliche Informationen. Jede Partei (als „empfangende Partei“) ist verpflichtet, dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit eigener vertraulicher Daten vergleichbarer Art anwendet (mindestens jedoch eine angemessene Sorgfalt), um (a) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (die „offenlegende Partei“) für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrags zu verwenden und (b) außer in dem schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigten Umfang den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen eigenen Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie die Mitarbeiter und Auftragnehmer ihrer verbundenen Unternehmen einzuschränken, die diesen Zugriff für Zwecke benötigen, die im Einklang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, und die Geheimhaltungsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, deren Schutzbestimmungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen nicht wesentlich weniger streng als die im vorliegenden Vertrag aufgeführten ausgelegt sind. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, um Anforderungen geltenden Rechts oder Gerichtsbeschlüsse zu erfüllen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon vorab in Kenntnis setzt und bei allen Anstrengungen, eine vertrauliche Behandlung zu erreichen, zusammenarbeitet.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden oder die eine vernünftige Person als vertraulich verstehen sollte, einschließlich Kundendaten, die Bestimmungen dieses Vertrages und die Authentifizierungsdaten des Kunden für sein Konto. Die Onlinedienste- Bedingungen können zusätzliche Verpflichtungen und Beschränkungen für die Offenlegung und Nutzung von Kundendaten vorsehen. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die (1) öffentlich verfügbar gemacht werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt wird; die (2) die empfangende Partei von einer anderen Quelle ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig erhalten hat; die (3) unabhängig entwickelt wurden oder die (4) ein freiwillig gegebener Kommentar oder Vorschlag in Bezug auf das Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei sind.
Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Vertragspartei oder eines ihrer verbundenen Unternehmen der anderen Partei unter dieser Vereinbarung offenlegt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit für eine vernünftige Person offensichtlich ist. Vertrauliche Informationen von SISW umfassen die Bedingungen dieser Vereinbarung, Produkte, Services, SISW-IP und alle Informationen, die der Kunde aus dem Benchmarking der Produkte oder Services bezieht.Die empfangende Partei wird (i) Vertrauliche Informationen nicht offenlegen, außer auf einer Need-to-know-Basis gegenüber ihren Mitarbeitern, den Mitarbeitern ihrer verbundenen Unternehmen, Beratern, Auftragnehmern und Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern, und in Verbindung mit der Nutzung von Produkten oder Services ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Lizenzbedingungen, die mindestens so restriktiv sind wie die in dieser Vereinbarung, oder wie anderweitig genehmigt durch die offenlegende Partei oder diese Vereinbarung, (ii) Vertrauliche Informationen nur so verwenden oder kopieren, wie es zur Ausübung oder Durchsetzung von Rechten oder zur Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich ist, und (iii) Vertrauliche Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen, indem sie die gleichen Mittel anwendet, die sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen ähnlicher Art einsetzt, in jedem Fall aber nicht weniger als angemessene Mittel. Die Empfängerpartei (i) stellt sicher, dass alle Empfänger vertraulicher Informationen an Vertraulichkeitsverpflichtungen und Nutzungsbeschränkungen gebunden sind, die mindestens so restriktiv sind, wie die in dieser Vereinbarung beschriebenen und (ii) haftet für die Einhaltung dieses Abschnitts durch jeden ihrer Empfänger. SISW und seine verbundenen Unternehmen können den Kunden auf ihren Websites sowie in Kundenlisten und anderen Marketingmaterialien als Kunden namentlich nennen.
Vertrauliche Informationen. Informationen, die rechtswidrige Inhalte nach Maßgabe einer gesetzlichen Meldepflicht enthalten (z. B. Kinderausbeutungsmaterial) , und Informationen im Zusammenhang mit einer diesbezüglichen gesetzlich vorgeschriebenen oder autorisierten Meldung (z. B. Benutzername, E-Mail-Adresse, Zeitstempel des Uploads und IP-Adresse) stellen keine vertraulichen Informationen dar.
Vertrauliche Informationen. Hierunter fallen alle Informationen und Dokumente, von denen eine Partei im Rahmen der Geschäftstätigkeit oder Vertragserfüllung Kenntnis erlangt oder die sie erhält und die entweder als vertraulich bezeichnet werden oder von ihrem Wesen her als vertraulich anzusehen sind. Informationen oder Dokumente gelten nicht als vertraulich, soweit sie ohne Verschulden des Empfängers, von Dritten rechtmäßig oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, oder der anderen Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren.