Kommunikation zwischen ÜNB und BKV. Der ÜNB nimmt die Fahrpläne gemäß der jeweils geltenden „Regelungen zum sicheren Austausch im Fahrplanprozess“ entgegen. Es findet der in diesem Dokument jeweils gültige, von der Bundesnetzagentur genehmigte Übertragungsweg Anwendung. Das Vorgehen zur Anpassung und Veröffentlichung dieser Regelungen ist in Ziffer 2 dieser Anlage beschrieben.