Bestandteile des Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind
a. Anlage 1: Auflistung der Bilanzkreise mit Energy Identification Code (EIC)
b. Anlage 1.1: Deklaration von Energiemengen und Leistungen für per Fahrplan bewirtschaftete Bilanzkreise
c. Anlage 2: Kontaktdaten von ÜNB und BKV
d. Anlage 3: Regelungen zum Fahrplanmanagement und Fahrplanformat
e. Anlage 4: Definition Kraftwerksausfall im Sinne des § 5 Abs. 4 StromNZV
f. Anlage 5: Unterbilanzkreise und Kettenzuordnung
g. Anlage 6: Zuordnung von Händlern und Lieferanten zum Bilanzkreis
h. Anlage 7: Mindestinhalte des Bilanzkreisabrechnungsdokuments (Rechnung/Gutschrift)
i. Anlage 8: Anmeldung höherer Leistung für unausgeglichene Intraday-Fahrplananmeldungen ………………………. ………………………. ………………………. ………………………. Ort Datum Ort Datum ………………………………………………….. ………………………………………………….. Unterschrift BKV Unterschrift ÜNB Der Bilanzkreisvertrag ist gültig für die Bilanzkreise mit dem nachfolgend aufgeführten ENTSO-E Energy Identification Code (X-EIC, Y-EIC)*: Der BKV ist verantwortlich, die EIC-Codes bei den zuständigen EIC-Vergabestellen zu führen. *Bilanzkreise ohne das Attribut „internationale Fahrplanabwicklung“ sind für grenzüberschreitende Fahrplananmeldungen nicht zu nutzen. ………………………. Ort ………………………. ………………………. ………………………. Datum Ort Datum ………………………………………………….. ………………………………………………….. Unterschrift BKV Unterschrift ÜNB Anlage 1.1 - Deklaration von Energiemengen und Leistungen für per Fahrplan bewirtschaftete Bilanzkreise Bilanzkreis EIC FC-Prod Max. Leistung MW FC-Cons Max. Arbeit MWh/Woche FP-Export* Max. Leistung MW FP-Export* (optional) Max. Arbeit MWh/Tag Die oben genannten Energiemengen und Leistungswerte stellen die Maximal-Werte für den jeweiligen Bilanzkreis dar. Die Mitteilung von Änderungen der Deklarationswerte ist mit einem Vorlauf von mindestens 5 Werktagen möglich. Die Deklarationswerte von Bilanzkreisen ohne Fahrplanbewirtschaftung ist in dem jeweiligen Bilanzkreis zu berücksichtigen, in dem die entsprechende Fahrplanbewirtschaftung erfolgt. Die Deklarationswerte sind gültig ab: ……………………….. Für die Richtigkeit: ………………………. ………………………. Ort Datum ………………………………………………….. Unterschrift BKV Hinweis: * Erfolgt beim FP-Export keine Deklaration der Energiemenge in MWh/Tag, wird diese aus der deklarierten max. Leistung multipliziert mit 24h ermittelt.
Bestandteile des Vertrages. 2.3.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB - PS) – Anlage 1
2.3.2 Beschreibung der delegierten Bauherrenleistungen – Anlage 2
2.3.3 Bewertung der Leistungen der Projektsteuerung – Anlage 3
Bestandteile des Vertrages. Bestandteile des Vertrages sind, die bei Widersprüchen nacheinander gelten:
(1.) Die Regelung dieses Vertrages.
(2.) Die Leistungsbeschreibung vom Anlage zu diesem Vertrag.
(3.) Das Verhandlungsprotokoll vom Anlage zu diesem Vertrag.
(4.) Das Angebot des AN vom Anlage zu diesem Vertrag.
(5.) Der Bauzeitenplan vom Anlage zu diesem Vertrag.
(7.) Die VOB Teile B und C in der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Vertragsbestandteil.
Bestandteile des Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind Anlage 1: Auflistung der Bilanzkreise mit Energy Identification Code (EIC) Anlage 2: Kontaktdaten von ÜNB und BKV Anlage 3: Regelungen zum Fahrplanmanagement und Fahrplanformat Anlage 4: Definition Kraftwerksausfall im Sinne des § 5 Abs. 4 StromNZV Anlage 5: Unterbilanzkreise und Kettenzuordnung Anlage 6: Zuordnung von Händlern und Lieferanten zum Bilanzkreis Anlage 7: Mindestinhalte des Bilanzkreisabrechnungsdokuments (Rechnung/Gutschrift) Musterstadt, . . Xxxxxxxx, Xxxxxx XxxX XxxxxX XXX XxxX Der Bilanzkreisvertrag ist gültig für die Bilanzkreise mit dem nachfolgend aufgeführten Energy Identification Code (EIC): Bilanzkreis EIC: Bilanzkreiseinrichtung zum: Bilanzkreisschließung zum: Musterstadt, . . Xxxxxxxx, Xxxxxx XxxX XxxxxX XXX XxxX
1. Kontaktdaten des ÜNB
1.1. Allgemeine Angaben des ÜNB
1.2. Ansprechstellen des ÜNB
Bestandteile des Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind Anlage 1: ETSO Identification Code (EIC) Xxxxxx 0: Kontakte ÜNB und BKV Anlage 3: Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Datenbereitstellung durch NB Anlage 5: Kriterien für missbräuchliche Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie Anlage 6: Umsetzung EEG Anlage 7: Unterbilanzkreise und Kettenzuordnung Anlage 8: Wortlaut des § 6 AVBEltV ………., .......................... ……... ………..; ..................................... …………………………………….. ……………………………………… …………………………………….. ………………………………………. Der Bilanzkreisvertrag ist gültig für die Bilanzkreise mit dem nachfolgend aufgeführten ETSO Identification Code (EIC): Ort, den ................................ 20.… Ort, den ............................... 20.... ÜNB BKV …………………………………………... ……………………………………………...
1.) Allgemeine Angaben des ÜNB
2.) Ansprechpartner des ÜNB Zu .... Anrede Tel. Vorname Fax Name E-Mail Mobil Zu .... Anrede Tel. Vorname Fax Name E-Mail Mobil Zu .... Anrede Tel. Vorname Fax Name E-Mail Mobil
3.) Allgemeine Angaben des BKV
4.) Ansprechpartner des BKV Zu .... Anrede Tel. Vorname Fax Name E-Mail Mobil Zu .... Anrede Tel. Vorname Fax Name E-Mail Mobil Zu .... Anrede Tel. Vorname Fax Name E-Mail Mobil
Bestandteile des Vertrages. Die angeschlossenen „Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)“, Version 2020 sowie das diesem Vertrag zugrundeliegende Angebot der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers (Punkt 1.3) bilden integrierende Bestandteile des Vertrages. Bei Widersprüchen gilt in erster Linie der Vertrag inklusive des diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebotes der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers, danach die „Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)“, Version 2020, welche nicht abbedungen werden können.
Bestandteile des Vertrages. Die nachfolgenden Anhänge sind integrierende Bestandteile dieses Vertrags; sie können mit Ausnahme von Anhang 2 durch schriftlichen Beschluss des zuständigen Gremiums jederzeit geändert werden. Anhang 1: Definition "Fertigung in der Schweiz" Anhang 2: Vereinbarung zum Taxpunktwert Anhang 3: Vereinbarung zur gemeinsamen Tarifkommission (TK) Anhang 4: Vereinbarung Qualitätssicherung Anhang 5: Tarifnomenklatur/Leistungskatalog Anhang 6: Vereinbarung zur strukturierten Leistungsabrechnung und elektronischen Datenübermitt- lung Anhang 7: Vereinbarung betreffend die Beiträge von Nichtmitgliedern des VZLS
Bestandteile des Vertrages. Diesem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Kalkulation SiL ArbGSozG Erklärung über Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, die Nähe zu extremistischen Organisatio- nen u.a. Muster für die Belehrung, strafrechtliche Vorschriften Verpflichtung auf das Datengeheimnis (ArbG) und das Daten- und Sozialgeheimnis (SozG) 27 Anzuwendende vertragliche bzw. gesetzliche Vorschriften
27.1 Die vertraglichen bzw. gesetzlichen Vorschriften sind in folgender Reihenfolge anzu- wenden:
1. Die Regelungen dieses Vertrages.
2. Die Anlage 1 (Kalkulation SiL ArbGSozG) sowie die Antworten auf Bieterfragen.
3. Die übrigen Anlagen zu diesem Vertrag.
4. Das Angebot inklusive aller Anlagen und aller Bestandteile der Vergabeunterla- gen.
5. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
6. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
27.2 Der gesamte Vertrag ist individuell abgefasst. Die Vorschriften des BGB über allge- meine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) finden deshalb keine Anwendung; vgl. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften der §§ 305 c Abs. 2 und 307 BGB.
27.3 Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin und ihrer Leistungserbringer sind weder Gegenstand dieses Vertrages noch seiner Anlagen und damit ohne rechtliche Relevanz.
Bestandteile des Vertrages. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Bestandteile – insoweit vorhanden – in der bezifferten Rang- und Reihenfolge:
a) die Bestellung von K+S;
b) technische Spezifikation bzw. Leistungsverzeichnis;
c) diese Bedingungen für Maschinen, Anlagen, Systeme (einschließlich Software) sowie Werkleistungen an bzw. für sonstige Sachen;
d) die Bau- und Werkstoffleitfäden von K+S;
e) europäische Normen mit dem EN-Zeichen sowie die deutschen Normen mit dem DIN-Zeichen.
Bestandteile des Vertrages. Folgende Dokumente bilden in der angeführten Reihenfolge einen integrierenden Bestandteil des Vertrages: • Dieser Vertrag; • die diesem Vertrag beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für IT- Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)“, Version 2015;