Bestandteile des Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind
Bestandteile des Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind Anlage 1: Auflistung der Bilanzkreise mit Energy Identification Code (EIC) Anlage 2: Kontaktdaten von ÜNB und BKV Anlage 3: Regelungen zum Fahrplanmanagement und Fahrplanformat Anlage 4: Definition Kraftwerksausfall im Sinne des § 5 Abs. 4 StromNZV Anlage 5: Unterbilanzkreise und Kettenzuordnung Anlage 6: Zuordnung von Händlern und Lieferanten zum Bilanzkreis Anlage 7: Mindestinhalte des Bilanzkreisabrechnungsdokuments (Rechnung/Gutschrift) Musterstadt, . . Xxxxxxxx, Xxxxxx XxxX XxxxxX XXX XxxX Der Bilanzkreisvertrag ist gültig für die Bilanzkreise mit dem nachfolgend aufgeführten Energy Identification Code (EIC): Bilanzkreis EIC: Bilanzkreiseinrichtung zum: Bilanzkreisschließung zum: Musterstadt, . . Xxxxxxxx, Xxxxxx XxxX XxxxxX XXX XxxX Name TenneT TSO GmbH Straße, Nr. Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 PLZ / Ort 95448 Bayreuth Land Deutschland Sitz des Unternehmens Bayreuth Handelsregistereintrag (Amtsgericht / Nr.) AG Bayreuth HRB 4923 Internet xxx.xxxxxx.xx Steuer-Nr. 208/115/30507 USt-IdNr. DE 000 000 000 GLN bzw. BDEW Nr. 4033872000027 (BIKO) Anrede Team Bilanzkreise Tel. Vorname - Fax +00 (0)000 00000 0000 Name - E-Mail xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx
Bestandteile des Vertrages. Weitere Vertragsbestandteile in der Reihenfolge der nachstehenden Nummerierung sind:
Bestandteile des Vertrages. 2.3.1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB - PS) – Anlage 1
Bestandteile des Vertrages. Hinweise und Bestimmungen für die Wasserentnahme mit Standrohren (Anlage 1). Eberbach, den 20 Unterschrift Mieter Unterschrift Stadtwerke Datum: Zählerstand: m³ (⌧ Zutreffendes ankreuzen) 🞎 Mietgegenstand vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückerhalten 🞎 Folgende Schäden/Mängel wurden bei Rückgabe festgestellt: Unterschrift Mieter Unterschrift Stadtwerke Die Wasserentnahme aus Hydranten der Stadtwerke ist nur über Standrohre mit Was- serzählern zulässig, die von den Stadtwerken nach Maßgabe der hierfür geltenden Best- immungen und nach Abschluss eines Miet- vertrages ausgegeben werden. Hydranten im Versorgungsgebiet der Stadt- werke dienen betrieblichen Erfordernissen sowie der Feuerlöschwasserversorgung. Diese Zweckbestimmung verlangt ihre stän- dige und unbedingte Betriebsbereitschaft. Hydranten müssen daher schonend behan- delt und dürfen nur von geschultem Personal bedient werden. Die Stadtwerke sind auf Anfrage bereit, hierfür Fachkräfte in die Bedienung einzuweisen. Zur Wasserentnahme sind im Allgemeinen nur in Bürgersteigen liegende Hydranten zu nutzen. Lässt sich die Benutzung von Hyd- ranten im Straßenkörper nicht vermeiden, obliegt dem Mieter in vollem Umfang die Verkehrssicherung und die Sicherung des Standrohres. Aus Hydranten, die durch abgestopfte Spin- delschutzkappen gesichert sind, darf unter keinen Umständen Wasser entnommen wer- den. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt zu Wasserverlusten, Unterspülungen, Schä- den an der Straßendecke und zu Rohrbrü- chen, für die der Verursacher haftet. Vorgefundene oder eintretende Schäden an Hydranten sind den Stadtwerken unter der Tel.: 06271/9209-0 unverzüglich zu melden. Beim Aufstellen des Standrohres ist darauf zu achten, dass sein Unterteil ganz in die Klauen des Hydranten eingedreht ist, bevor durch Rechtsdrehung die Befestigung auf dem Hydranten erfolgt. Vor dem Öffnen des Hydranten ist bei aufge- setztem Standrohr sicher zu stellen, dass das Zapfventil am Standrohr geschlossen ist, um Beschädigungen des Wasserzählers zu vermeiden. Bei Gebrauch sind die Hydranten stets voll aufzudrehen. Findet keine Entnahme statt, ist der Hydrant ganz zu schließen. Nach der Wasserentnahme hat sich der Be- nutzer davon zu überzeugen, dass der Hyd- rant absolut abdichtet. Die Öffnung muss mit dem Klauendeckel (PVC-Verschlusskappe) abgedeckt werden. Der Hydrantendeckel muss komplett geschlossen werden.
Bestandteile des Vertrages. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Bestandteile – insoweit vorhanden – in der bezifferten Rang- und Reihenfolge:
Bestandteile des Vertrages. Die angeschlossenen „Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)“, Version 2020 sowie das diesem Vertrag zugrundeliegende Angebot der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers (Punkt 1.3) bilden integrierende Bestandteile des Vertrages. Bei Widersprüchen gilt in erster Linie der Vertrag inklusive des diesem Vertrag zugrundeliegenden Angebotes der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers, danach die „Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)“, Version 2020, welche nicht abbedungen werden können.
Bestandteile des Vertrages. Folgende Dokumente bilden in der angeführten Reihenfolge einen integrierenden Bestandteil des Vertrages: • Dieser Vertrag; • die diesem Vertrag beigefügten „Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für IT- Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)“, Version 2015;
Bestandteile des Vertrages. Nebst dem Anmeldeformular bilden die aufgeführten Anhänge einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages: Beilage I Taxordnung Beilage II Reglement Beilage III Hausordnung
Bestandteile des Vertrages. Bestandteile dieses Vertrages sind Anlage 1: ETSO Identification Code (EIC) Xxxxxx 0: Kontakte ÜNB und BKV Anlage 3: Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 0: Datenbereitstellung durch NB Anlage 5: Kriterien für missbräuchliche Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie Anlage 6: Umsetzung EEG Anlage 7: Unterbilanzkreise und Kettenzuordnung Anlage 8: Wortlaut des § 6 AVBEltV ………., .......................... ……... ………..; ..................................... …………………………………….. ……………………………………… …………………………………….. ………………………………………. Der Bilanzkreisvertrag ist gültig für die Bilanzkreise mit dem nachfolgend aufgeführten ETSO Identification Code (EIC): Ort, den ................................ 20.… Ort, den ............................... 20.... ÜNB BKV …………………………………………... ……………………………………………...