KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG (ZERTIFIZIERUNG) Musterklauseln

KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG (ZERTIFIZIERUNG). HONORAR FÜR PRÜFUNGSLEISTUNGEN
KONFORMITÄTSBESCHEINIGUNG (ZERTIFIZIERUNG). Nach Abschluss aller erforderlichen Schritte des WEEELABEX-Auditverfahrens (allgemeines Audit, Überwachungsaudit, spezielle Leistungstests und relevante Chargentests) legt der leitende WEEELABEX-Auditor dem WEEELABEX-Büro die Auditergebnisse (Bestätigung, ob der (angehende) WEEELABEX-Betreiber die WEEELABEX-Anforderungen erfüllt hat oder nicht) in Form eines zusammenfassenden Berichts vor. Das WEEELABEX-Büro protokolliert und überprüft die Ergebnisse jedes WEEELABEX-Audits und wird entweder a) die Konformitätsbescheinigung (Zertifizierung) zu erteilen und den WEEELABEX-Betreiber und die ordnungsgemäß bewerteten Behandlungsverfahren zu zertifizieren [oder weiterhin zu zertifizieren]; oder b) die Konformitätsbescheinigung (Zertifizierung) ablehnen und den Bewerber nicht zertifizieren [oder die Zertifizierung des WEEELABEX-Betreibers aussetzen, zurückziehen oder in ihrem Umfang einschränken]. Wenn die Entscheidung, den (angehenden) WEEELABEX-Betreiber zu zertifizieren, positiv ausfällt, stellt das WEEELABEX-Büro nach Zahlung der Registrierungsgebühr (eine Voraussetzung für die Zertifizierung als WEEELABEX-Betreiber) ein Konformitätsbescheinigungsdokument (Zertifikat) aus, in dem der Zertifizierungsumfang des WEEELABEX-Betreibers aufgeführt ist und das das Datum der Zertifizierung, die Gültigkeitsdauer und die Dokumentennummer enthält. Einzelheiten zu den Informationen, die in der Konformitätsbescheinigung enthalten sein müssen, sind im WEEELABEX- Leitfaden B04 festgelegt. Das Zertifikat ist Eigentum der WEEELABEX-Organisation und muss auf Verlangen an das WEEELABEX-Büro zurückgegeben werden, wenn die Zertifizierung, aus welchen Gründen auch immer, beendet wird.

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  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.