EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Musterklauseln

EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG. Zusammenfassungen bestehen aus vorgeschriebenen Angaben, den sogenannten „Punkten“. Diese Punkte sind in Abschnitte mit der Bezeichnung A-E nummeriert (A.1 - E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Punkte, die in eine Zusammenfassung für die Schuldverschreibungen, die Emittentin und die Garantiegeberin aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht berücksichtigt werden müssen, kann die Nummerierung Lücken aufweisen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art der Wertpapiere, der Emittentin oder der Garantiegeberin in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punktes keine relevanten Angaben gemacht werden können. In einem solchen Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punktes mit dem Vermerk „Entfällt“ enthalten.
EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG 
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