Konstituierung Musterklauseln

Konstituierung. Constitution
Konstituierung. 249. (Grundsatzbestimmung) (1) Das zuständige Leitungs- oder Verwaltungsorgan der beteilig- ten juristischen Personen hat unverzüglich nach der Bekanntgabe der benannten Mitglieder des besonde- ren Verhandlungsgremiums zu dessen konstituierender Sitzung einzuladen.
Konstituierung. Die ANV wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Aktuar.
Konstituierung. Die Betriebskommission Sportzentrum besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern und einem beratenden Beisitz: • Geschäftsleiter/Geschäftsleiterin SDAG (beratend) • 2 Delegierte des ZSD (1 pro Zweckverbandsgemeinde) • 4 Delegierte der SDAG (2 pro SDAG-Aktionariat bzw. Sportverband) Das Gremium konstituiert sich selbst.
Konstituierung. Die zentrale Leitung hat unverzüglich nach der Bekanntgabe der benannten Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums zu dessen konstituierender Sitzung einzuladen.
Konstituierung. Der Kommandant führt den Vorsitz. Im Übrigen konstituiert sich die Kader- kommission selbst.
Konstituierung. Der Präsident der Feuerwehrkommission wird von den Gemeindevorständen der Verbandsgemeinden durch übereinstimmenden Beschluss gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Im Übrigen konstituiert sich die Kommission selber.
Konstituierung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern. T-Systems Schweiz AG (Arbeitgeber) und syndicom nominieren je eine/n eigene/n Schiedsrichter/-in. Die Parteien müssen die ernannten Schiedsrichter/-innen akzeptieren, ausser es bestehen berechtigte Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit. Innert 30 Tagen haben die Schiedsrichter/-innen gemeinsam die Präsidentin oder den Präsidenten zu wählen. Ist eine Einigung über das Präsidium nicht möglich, so entscheidet das Obergericht des Kantons Bern auf Antrag der Parteien.
Konstituierung. Unter Vorbehalt der Kompetenzen der Generalversamm- lung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er wählt den Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Zudem kann er einen oder zwei Vizepräsidenten wählen. Ist das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrats vakant, so übernimmt der Vizepräsident (bei zwei gewählten Vizeprä- sidenten der Amtsältere) das Präsidium für die Dauer bis zur nächsten Generalversammlung. Wurde kein Vizepräsi- dent bestellt, so ernennt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte für die verbleibende Amtsdauer einen neuen Präsi- denten.
Konstituierung. 1 Die PK ist die Mitgliederversammlung und konstituiert sich selbst. Im Präsidium und Vizepräsidium wechseln sich ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter periodisch ab.