Konstituierung Musterklauseln

Konstituierung. Die ANV wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Aktuar.
Konstituierung. 249. (Grundsatzbestimmung) (1) Das zuständige Leitungs- oder Verwaltungsorgan der beteilig- ten juristischen Personen hat unverzüglich nach der Bekanntgabe der benannten Mitglieder des besonde- ren Verhandlungsgremiums zu dessen konstituierender Sitzung einzuladen.
Konstituierung. 1 Der Stadtrat konstituiert sich auf Einladung des Präsidiums zu Beginn der Amtsdauer spätestens zu Beginn der Amtsdauer an seiner ersten Sitzung rückwirkend auf den 1. Juli sowie nach Ersatzwahlen. Das Ressort Schule wird durch das direktgewählte Schulpräsidium besetzt.
Konstituierung. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichts- ratsmitglieder neu gewählt worden sind, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner aus seiner Mitte für die Dauer seiner in § 9 geregelten Amtszeit einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Xxxxxxxx der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Konstituierung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern, aus denen die Vertragsparteien je einen Schiedsrichter bestellen können. Will eine GAV-Partei das Schiedsgericht anrufen, so teilt sie dies der beklagten Partei mit eingeschriebenem Brief, unter gleichzeitiger Angabe des Klage- begehrens und Nennung eines Schiedsrichters, mit. Die beklagte Partei bestimmt daraufhin ebenfalls einen Schiedsrichter. Dies hat innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen zu erfol- gen. Die zwei Schiedsrichter wählen daraufhin innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen einen dritten Schiedsrichter, der als Präsident fungiert und im Zweifel den Stichentscheid hat. Die Konstituierung erfolgt schnellstmöglich nach der Ernennung der Schiedsrichter.
Konstituierung. 1 Die PK ist die Mitgliederversammlung und konstituiert sich selbst. Im Präsidium und Vizepräsidium wechseln sich ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter periodisch ab.
Konstituierung. Die Trägergemeinde stellt mit ihrem Wehrvorstand den Präsidenten, ein Wehrvorstand der Anschlussgemeinden den Vizepräsidenten. Die Zivilschutzkommission konstituiert sich am Anfang jeder Amtsperiode selbst.
Konstituierung. 1 Die Zivilschutzkommission konstituiert sich selbst.
Konstituierung. Die Xxxx des Präsidenten erfolgt durch die HV. Im Uebrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand kann Kommissionen oder einzelne Vereinsmitglieder unter seiner Aufsicht mit beson- deren Aufgaben betrauen. Der Vorstand wird vom Präsidenten einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern. Jedes Vor- standsmitglied kann durch eine schriftliche Einreichung an den Präsidenten die unverzügliche Ein- berufung verlangen.
Konstituierung. 5. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsi- denten.