Konstituierung. Die ANV wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Aktuar.
Konstituierung. 249. (Grundsatzbestimmung) (1) Das zuständige Leitungs- oder Verwaltungsorgan der beteilig- ten juristischen Personen hat unverzüglich nach der Bekanntgabe der benannten Mitglieder des besonde- ren Verhandlungsgremiums zu dessen konstituierender Sitzung einzuladen.
Konstituierung. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und den Vizepräsi- denten.
Konstituierung. 1 Erste Sitzung des Landtags § 2 Xxxx des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Vorstands § 3 Xxxx der schriftführenden Abgeordneten
Konstituierung. Der Vertreter oder die Vertreterin der Gemeinde Kriens ist von Amtes wegen Präsident bzw. Präsidentin der Aufsichtskommission. Im Übrigen konstituiert sich diese Kommission selber.
Konstituierung. Der Präsident des Verwaltungsrats wird von der Generalversammlung gewählt. Der Ver- waltungsrat bestimmt den unabhängigen Lead Director und für die jeweilige Sitzung ei- ne(n) Protokollführer(in), der/die nicht Mitglied des Verwaltungsrats zu sein braucht. Hier werden die Begriffe "Gruppe" und "Group Executive Board" verwendet. Stattdessen könnte auch mit den Begriffen "Konzern" bzw. "Konzernleitung" gearbeitet werden.
Konstituierung. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der alle von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichts- ratsmitglieder neu gewählt worden sind, findet eine Aufsichtsratssitzung statt, zu der es einer besonderen Einladung nicht bedarf. In dieser Sitzung wählt der Aufsichtsrat unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner aus seiner Mitte für die Dauer seiner in § 9 geregelten Amtszeit einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Xxxxxxxx der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Konstituierung. 1 Die Zivilschutzkommission konstituiert sich selbst.
2 Sie setzt einen Führungsausschuss ein, in welchem sowohl die politische und die operative Führung vertreten sind. Für den Führungsausschuss wird von der Zivilschutzkommission ein Leistungsauftrag erlassen.
3 Sie bestimmt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die Aktuarin oder den Aktuar und die Verantwortliche oder den Verantwortlichen für das Finanzwesen.
4 Den Vorsitz führt eines der stimmberechtigten Behördenmitglieder.
Konstituierung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern. T-Systems Schweiz AG (Arbeitgeber) und syndicom nominieren je eine/n eigene/n Schiedsrichter/-in. Die Parteien müssen die ernannten Schiedsrichter/-innen akzeptieren, ausser es bestehen berechtigte Zweifel an ihrer Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit. Innert 30 Tagen haben die Schiedsrichter/-innen gemeinsam die Präsidentin oder den Präsidenten zu wählen. Ist eine Einigung über das Präsidium nicht möglich, so entscheidet das Obergericht des Kantons Bern auf Antrag der Parteien.
Konstituierung. Die Trägergemeinde stellt mit ihrem Wehrvorstand den Präsidenten, ein Wehrvorstand der Anschlussgemeinden den Vizepräsidenten. Die Zivilschutzkommission konstituiert sich am Anfang jeder Amtsperiode selbst.