Schiedsgericht Musterklauseln

Schiedsgericht. Bei Differenzen über die Auslegung dieser Vereinbarung können die Vertrags­ parteien den Fall einem Schiedsgericht vorlegen. Soweit die Parteien nach­ folgend nichts anderes bestimmt haben, finden die Bestimmungen der Zivil­ prozessordnung (ZPO; Art. 353 ff) Anwendung. Das Schiedsgericht kann vor seinem Entscheid einen Schlichtungsvorschlag machen. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Das Schiedsgericht besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und zwei Mitgliedern. Jede Partei benennt innert 30 Tagen ein Mitglied. Diese Mit­ glieder benennen innert 10 Tagen einen Präsidenten oder eine Präsidentin. Xxxx ein Präsident oder eine Präsidentin nicht einvernehmlich bestimmt werden, übernimmt der Präsident oder die Präsidentin des Handelsgerichts des Kantons Zürich oder eine von ihm oder ihr bestimmte Person den Vorsitz. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich. Das Verfahren soll möglichst rasch durch­ geführt werden. Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig.
Schiedsgericht. 1. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern.
Schiedsgericht. 1 Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus einem Berufsrichter oder einem anderen unabhängigen und sachverständigen Juristen als Obmann und aus je 3 sachverständigen Schiedsrichtern, die von den Vertragsparteien bezeichnet werden.
Schiedsgericht. 1 Das Schiedsgericht wird auf Verlangen eines der beiden Vertragsstaaten von Fall zu Fall gebildet, indem jeder Vertragsstaat ein Mitglied bestellt und beide Mitglieder sich auf einen Angehörigen eines Drittstaates als Vorsitzenden einigen, der von den Regierungen der beiden Vertragsstaaten zu bestellen ist. Die Mitglieder sind inner- halb von zwei Monaten, der Vorsitzende innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem der eine Vertragsstaat dem andern mitgeteilt hat, dass er die Streitfrage einem Schiedsgericht unterbreiten will.
Schiedsgericht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Durchführung vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach Maßgabe folgender Bestimmungen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über Forderungen, mit denen aufgerechnet worden ist. Das Schiedsgericht besteht aus einem von den Parteien einvernehmlich zu benennenden Einzelschiedsrichter. Mit der Zustellung der Klageschrift hat die klagende Partei der gegnerischen Partei den Schiedsrichter zu benennen mit der Aufforderung, ihrerseits binnen vier Wochen nach Zugang des Schreibens der Benennung des Schiedsrichters zuzustimmen. Kommt die beklagte Partei dem nicht oder nicht fristgerecht nach, wird der Schiedsrichter auf Antrag der klagenden Partei von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, benannt. Der Schiedsrichter muss Jurist mit der Befähigung zum Richteramt sein. Das Schiedsgericht entscheidet nach dem geltenden materiellen Recht. Es bestimmt das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der §§ 1025 ff. ZPO. Der Schiedsspruch ergeht aufgrund mündlicher Verhandlung, sofern die Parteien auf eine mündliche Anhörung nicht schriftlich verzichten. Ort, Datum ______________________________ ___________________________ Unterschrift (Herr/Frau….) Unterschrift (Herr/Frau ….)
Schiedsgericht. 1 Die Unterzeichner sind bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschliesslich solcher über ihr gültiges Zustandekommen, ihre Abänderung oder ihre Auflösung, ihre Auslegung oder Anwendung gehalten, Gerichtsverfahren zu vermeiden und einvernehmliche Lösungen anzustreben.
Schiedsgericht. Art. 15 Verwahr und Instandhaltung Bauwerke bis Abnahmegenehmigung der zur
Schiedsgericht. Für Streitigkeiten zwischen den GAV-Parteien über die Auslegung und die Anwendung dieses GAV und der dazugehörenden Anhänge ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte ein Schiedsgericht mit Sitz in Bern zuständig. Das Schiedsgericht entscheidet ausserdem über Lohnanpassungen, sofern sich die GAV-Parteien in den Lohnverhandlungen nicht einigen können. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Sozialplan kann das Schiedsge- richt lediglich die Verletzung dieses GAV feststellen.
Schiedsgericht. 2.1 Schiedsgericht ist das Tarifamt für das Gerüstbauer-Handwerk (Tarifamt).