Kostenvoranschlag Musterklauseln

Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.
Kostenvoranschlag. 1.. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. 2.. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
Kostenvoranschlag. Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Bei Verträgen mit Verbrauchern, die dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) unterliegen, wird über die konkret anfallenden Kosten bzw. die genaue Methode zur Preisberechnung vor Vertragsabschluss im Detail informiert. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden, Kostenvoranschläge sind daher unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne, Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Bei Verbrauchergeschäften werden auch allfällige Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben.
Kostenvoranschlag. 1. Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen unverbindlich oder verbindlich. 2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind alle Arbeiten im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Fahrzeugbauer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von sechs Wochen nach seiner Abgabe gebunden, soweit im Kostenvoranschlag nicht eine kürzere Bindungsfrist festgesetzt worden ist. 3. Zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. 4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf Grund eines gesonderten Auftrages erteilt. Wir behalten uns vor, bei Nicht-Auftragserteilung einen Kostenanteil für den erstellten Kostenvoranschlag zu erheben. Für eine erneute Anforderung eines bestehenden Kostenvoranschlags während eines Aktionszeitraumes des entsprechenden Produktes behal- ten wir uns vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.
Kostenvoranschlag. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
Kostenvoranschlag. Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden zumutbar. Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.
Kostenvoranschlag. Soweit der Leistungserbringer gemäß Leistungsbeschreibung einen Kostenvoranschlag (KVA) zu erstellen und einzureichen hat, ist der Kostenvoranschlag (KVA) grundsätzlich in elektroni- scher Form (eKV) gemäß der Anlage 05: „Datenübermittlung in der vorgegeben Form an die dort benannte Stelle zu übermitteln. Anlage 02: "Preisvereinbarung" 1. Sauerstoffkonzentratoren, stationär" Hilfsmittelpositionsnummer Hilfsmittel-Bezeichnung / Hilfsmittelproduktart HIMI Kennzeichen Versorgungspauschale / pro Versicherten in EUR (netto, exkl. MwSt) inkl. (Regel-) Zubehör 14.24.04.0 Sauerstoffkonzentrator, stationär, (neu: 14.24.06.0) netzabhängig 08 140,-- Erstpauschale - 6 Monate 14.24.04.0 Sauerstoffkonzentrator, stationär, (neu: 14.24.06.0) netzabhängig 09 420,-- Folgepauschale - 54 Monate 2. Sauerstoffkonzentratoren, mobil" Hilfsmittelpositionsnummer Hilfsmittel-Bezeichnung / Hilfsmittelproduktart HIMI Kennzeichen Versorgungspauschale / pro Versicherten in EUR (netto, exkl. MwSt) inkl. (Regel-) Zubehör
Kostenvoranschlag. 3.1 Soweit der Kunde das Angebot zur Erstellung eines kostenpflichtigen Kostenvoranschlages annimmt, ist der Kostenvoranschlag nach unserer gültigen Preisliste zu vergüten. 3.2 Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so können Sie den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile verlangen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so erhalten Sie einen neuen Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschlag. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.