Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
2.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Vereinbarung treffen.
2.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auftraggeber eingesetz- ten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzu- schlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
2.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge einge- setzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausge- schieden ist.
2.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatz- dauer berücksichtigt.
2.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
Vertragsabschluss. 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)).
4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen.
4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist.
4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt.
4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
Vertragsabschluss. (§ 2 AVBWasserV); Hausanschluss (§ 10 AVBWasserV)
1.1. Das WVU schließt den Versorgungsvertrag grundsätzlich mit dem Eigentümer oder dem Erbbauberechtigten des zu versorgenden Grundstücks ab. In begründeten Ausnahme- fällen kann der Vertrag auch mit dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks (Mieter, Pächter, Nießbraucher) abgeschlossen werden; in diesem Fall hat sich der Eigentümer oder Erbbauberechtigte zur Erfüllung des Vertrages mitzuverpflichten.
1.2. Tritt an die Stelle eines Grundstückseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungsei- gentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes vom 15.03.1951, so kommt der Versorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zustande. Die WEG verpflichtet sich, den Verwalter oder eine andere Person zu bevollmächtigen, alle Rechtsgeschäfte, die sich aus dem Versorgungsvertrag ergeben, mit Wirkung für und gegen die WEG mit dem WVU abzuschließen. Wird ein Bevollmächtigter nicht benannt, so sind die an einen Wohnungseigentümer abgegebenen Erklärungen des WVU auch für die übrigen Eigentümer wirksam.
1.3. Steht das Eigentum an dem angeschlossenen Grundstück nicht einem Grundstücksei- gentümer, sondern mehreren Personen gemeinschaftlich zu (Gesamthandseigentum o- der Miteigentum nach Bruchteilen), kommt der Versorgungsvertrag mit der Gemein- schaft der Eigentümer zustande. Jeder Miteigentümer haftet als Gesamtschuldner.
1.4. Jedes Grundstück, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, bzw. jedes Ge- bäude, dem eine eigene Hausnummer zugeteilt ist, ist über einen eigenen Hausan- schluss an das Wasserversorgungsnetz anzuschließen, soweit keine berechtigten Inte- ressen des Anschlussnehmers entgegenstehen.
1.5. Die Herstellung sowie Veränderungen des Hausanschlusses auf Veranlassung des An- schlussnehmers sind unter Verwendung der vom WVU zur Verfügung gestellten Vordru- cke zu beantragen. Es sind ein amtlicher Lageplan, aus dem die Lage des Gebäudes hervorgeht, ein Außengestaltungsplan mit Eintragung der geplanten Trassenführung je Sparte, sowie die genehmigten, maßstäblichen Geschosspläne (Keller und Erdge- schoss) mit geländebezogenen Höhen bezogen auf „Normal Null“ (Meereshöhe), aus denen sich die Lage des Hausanschlussraums ergeben, beizufügen. Die Pläne sind grundsätzlich in Papierform einzureichen; in Ausnahmefällen können sie nach vorheriger Absprache mit dem WVU auch in elektronischer Form eingereicht werden. Bei gewerb- lich genutzten Grundstücken sind außerdem der maximale stündliche Wasserverb...
Vertragsabschluss. Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßge- bend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.
(2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung.
(3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-...
Vertragsabschluss. 1.2.1 Die Post erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich Xxxxxxxxxx.Xxxx nach Maßgabe dieser AGB.
1.2.2 Im Einzelfall abweichende Regelungen, insbesondere betreffend die Aufgabe von Sponsoring.Post-Sen- dungen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
1.2.3 Der Antrag auf Abschluss eines Vertrages über den Versand von Xxxxxxxxxx.Xxxx ist vom Kunden an die Post (Österreichische Post AG, Vertrieb Brief & Werbepost, Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx) zu richten. Der Kunde ist drei Monate an seinen Vertragsantrag ge- bunden. Erforderliche Formblätter für den Vertrags- abschluss (Vertragsantrag) werden von der Post zur Verfügung gestellt bzw. sind im Internet unter xxxx.xx/ medienpost abrufbar.
1.2.4 Dem Vertragsantrag des Kunden ist ein Musterexem- plar jener Sponsoring.Post-Sendung beizufügen, für die die Teilnahme am Xxxxxxxxxx.Xxxx Versand bean- tragt wird. Das Muster muss erkennen lassen, dass es hinsichtlich seiner äußeren und inneren Gestaltung für die Exemplare der künftigen Nummern, die gemäß dieser AGB befördert werden sollen, repräsentativ ist.
1.2.5 Nach Vorliegen des Vertragsantrags und aller bezug- habenden und relevanten Unterlagen sowie Informa- tionen erfolgt der Vertragsabschluss durch Annahme des Antrags durch die Post; oder die Post gibt dem Antragsteller jene Umstände schriftlich bekannt, die dem Abschluss eines Vertrages entgegenstehen.
1.2.6 Für die Bearbeitung des Vertragsantrages ist vom Absender das Bearbeitungsentgelt sowie für jede zugelassene Xxxxxxxxxx.Xxxx (Titel) das Jahresent- gelt gemäß jeweiligem Preisverzeichnis Sponsoring. Post in der jeweils gültigen Fassung zu entrichten. Handelt es sich beim Absender um einen Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist für die Bearbeitung des Vertragsantrages vom Absender das Bearbeitungsentgelt sowie für jede zugelassene Xxxxxxxxxx.Xxxx (Titel) das Jahresentgelt gemäß je- weiligem Preisverzeichnis Xxxxxxxxxx.Xxxx in der zum Zeitpunkt der Titelzulassung geltenden Fassung (unter Berücksichtigung allfälliger Erhöhungen oder Senkun- gen anhand der Entwicklung des Verbrauchpreisindex (VPI)) zu entrichten.
1.2.7 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, können die Dienstleistungen frühestens nach Ablauf von vier Werktagen (ausgenommen Samstag) nach Vertragsabschluss beansprucht werden.
Vertragsabschluss. 1 Der Vertrag mit dem berücksichtigten Anbieter darf nach Ablauf der Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag abgeschlossen werden, es sei denn, das kantonale Verwaltungsgericht habe einer Beschwerde gegen den Zuschlag aufschiebende Wirkung erteilt.
2 Ist ein Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlag hängig, ohne dass die auf- schiebende Wirkung verlangt oder gewährt wurde, so teilt der Auftraggeber den Vertragsabschluss umgehend dem Gericht mit.
Vertragsabschluss. Das Angebot von Waren und Dienstleistungen in unserem Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar (invitatio ad offerendum), da alle Bestellungen der Annahme und Verfügbarkeit unterliegen. Mit einem Klick auf den “Buy” Button (‚ Kostenpflichtig Bestellen‘) im letzten Schritt des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellung angezeigten Waren ab. Unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, die jedoch keine Annahme Ihres Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung in einer separaten Email annehmen oder die Ware versenden. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren Spamordner. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Bestellung nicht anzunehmen, insbesondere dann, wenn wir keine Autorisierung für die Zahlung erhalten kön- nen, Versandbeschränkungen für einen Artikel gelten, der bestellte Artikel nicht vorrätig ist oder unseren Qualitätskontrollstandards nicht ent- spricht und daher zurückgezogen wird, oder, wenn Sie die in den obigen Geschäftsbedingungen genannten Zulassungskriterien nicht erfüllen oder ein sonstiger Grund für die Nichtannahme der Bestellung besteht. Wir sind weder Ihnen noch Dritten gegenüber haftbar, wenn wir den Verlauf von Waren über die Website einstellen, unabhängig davon, ob diese Waren verkauft wurden oder nicht, Inhalte, Materialien oder Inhalte auf der Website entfernen, prüfen oder bearbeiten oder nicht zustimmen, eine Transaktion zu verarbeiten oder eine Transaktion abzuwickeln oder auszusetzen, nachdem die Verarbeitung begonnen hat. Die Vertragsbestimmungen mit Informationen über die bestellte Ware, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung, werden Ihnen bei Annahme des Vertragsangebotes oder mit deren Ankündigung per E- Mail zu- gesandt. Wir speichern die Vertragsbestimmungen nicht. Kunden können Produkte in unserem Online- Shop ansehen, indem sie daraufklicken. Wenn Sie eines oder mehrere der ausgewählten Produkte bestellen möchten, klicken Sie auf „ ADD TO CART“. Die von Ihnen ausgewählten Produkte werden in Ihrer “Shopping Cart“ (Ihrem Warenkorb)angezeigt. Dieser wird in der Regel automatisch eingeblendet oder kann durch einmaliges Klicken auf das “SEE CART“ Feld angezeigt werden. Indem Sie auf das “Continue Shopping“ Feld klicken haben Sie dann die Möglichkeit, weitereinzukaufen und weiter...
Vertragsabschluss. 2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
Vertragsabschluss. 1.1 Eberspächer bestellt ausschließlich auf Grundlage ihrer Allgemeinen Einkaufsbe- dingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Eberspächer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Nimmt Eberspächer die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abge- leitet werden, dass Eberspächer die Lieferbedingungen des Lieferanten annimmt. Bei der Abgabe von Angeboten hat der Lieferant das Einverständnis mit den Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Eberspächer zu erklären. Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung der Bestellung in jedem Fall als Anerkennung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Eberspächer. Diese Allgemeinen Einkaufs- bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit dem Lieferan- ten.
1.2 Erstellt der Lieferant aufgrund einer Anfrage von Eberspächer ein Angebot, so hat er sich dabei genau an die Anfrage von Eberspächer zu halten und im Falle von Xxxxx- xxxxxxx ausdrücklich darauf hinzuweisen.
1.3 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zu- gang schriftlich an, so ist Eberspächer zum Widerruf berechtigt.
1.4 Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder tele- fonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderun- gen des Vertrages. Ausgeführte Leistungen oder Lieferungen ohne schriftlichen Auftrag werden nicht anerkannt. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Er- gänzungen können - nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung - auch durch Daten- fernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen. Bei formlosem Geschäftsabschluss gilt die Bestellung als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.