Vertragsabschluss Musterklauseln
Vertragsabschluss. 2.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeit- nehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
2.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Vereinbarung treffen.
2.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auftraggeber eingesetz- ten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzu- schlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
2.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge einge- setzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausge- schieden ist.
2.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatz- dauer berücksichtigt.
2.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
Vertragsabschluss. 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)).
4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen.
4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist.
4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt.
4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
Vertragsabschluss. 1. Die Handelsplattform ist in die Rubriken „Sofort-Kaufen“, „24h Auktion“ und „Kundenauktion“ aufgeteilt. Bei den eingestellten Fahrzeugen und deren Beschreibungen handelt es sich nicht um ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, sondern lediglich um die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots durch den Händler (sog. invitatio ad offerendum).
2. Der Händler ruft in den jeweiligen Rubriken die einzelnen Fahrzeuge auf und gibt bei Interesse ein Angebot nach den Regelungen der jeweiligen Rubrik durch Angabe eines Kaufpreises für das betreffende Fahrzeug ab. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags mit dem betreffenden Verkäufer. Der Händler ist an sein abgegebenes Angebot während und nach Ende der jeweiligen Gebotsfrist für einen Zeitraum von 7 Tagen gebunden (im Folgenden „Bindungsfrist“). Sollte das Ende der Bindungsfrist auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt als letzter Tag der Bindungsfrist der darauffolgende Werktag.
3. Erhält der Händler innerhalb der Bindungsfrist keine Mitteilung über das Zustandekommen des Kaufvertrages, entfällt die Bindungswirkung seines Angebots.
4. Mit der Annahme des Angebots durch den betreffenden Verkäufer kommt der Kaufvertrag zwischen dem betreffenden Verkäufer und dem Händler zustande. Dem Händler wird das Zustandekommen des Vertrages vorbehaltlich Abs. 5 innerhalb der Bindungsfrist durch Übersendung einer Kaufbestätigung per E-Mail mitgeteilt. Mit Zugang der Kaufbestätigung beim Händler treten diejenigen Wirkungen ein, die im Folgenden an den Vertragsabschluss geknüpft sind.
5. Es kann vorkommen, dass innerhalb der Bindungsfrist die Übergabe der Fahrzeugdokumente mit dem Vorverkäufer oder einem finanzierenden Kreditinstitut noch nicht abgeschlossen ist und daher dem jeweiligen Verkäufer das Fahrzeug noch nicht endgültig zur Verfügung steht. Sollte das inserierte Fahrzeug innerhalb der Bindungsfrist auf der Handelsplattform im Profil des Händlers in der Übersicht „Meine bevorstehenden Käufe“ angezeigt werden, verlängert sich die Bindungsfrist auf insgesamt 30 Tage. Die Abs. 2, Satz 3 und 4, Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.
6. Rechte und Pflichten aus dem zustande gekommenen Kaufvertrag unterliegen den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden aktuellen Verkaufsbedingungen.
Vertragsabschluss. 2.1 Der Vertrag kommt durch den schriftlichen Auftrag des Kunden („Kundenauftrag“) und die darauffolgende Annahmeerklärung durch gustav internet vorwiegend mittels schriftlicher Auftragsbestäti- gung zu Stande, spätestens aber konkludent durch Erbringung der vertraglichen Leistung durch gustav internet. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die gustav internet den Kunden entsprechend den Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informatio- nen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.
2.2 Der Kunde muss bei Vertragsabschluss volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Anschluss ist für Privatkunden konzipiert. Die gustav internet kann den Vertragsschluss von der Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Ein Kunde kann keine weiterge- hende Rechte insbesondere nicht Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn er den Anschluss wider die vertragliche Regelung für geschäftliche Zwecke nutzt. xxxxxx internet kann den Vertragsab- schluss im Einzelfall von dem Einverständnis des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten des Gebäudes zur Nutzung des hausinter- nen Netzes (im Folgenden Gestattung) abhängig machen und den Vertrag mit dem Kunden auch nach Vertragsabschluss außerordent- lich kündigen, wenn eine vorliegende Gestattung später entzogen wird oder sich herausstellt, dass keine Gestattung vorgelegen hat.
2.3 Die Dienstleistungen von gustav internet können nur genutzt werden, sofern eine freie Teilnehmeranschlussleitung vorliegt. Ist dies nicht der Fall oder werden die entsprechenden Anschlüsse/Hausverteilnetz während der Vertragslaufzeit ohne Zutun von xxxxxx internet ent- fernt, steht xxxxxx internet ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Gustav internet ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.4 Sofern beim Kunden zur Inbetriebnahme des Anschlusses Sachen und Einrichtungen installiert und mit fremdem Grund und Boden verbun- denen werden, verbleiben diese im Eigentum von gustav internet; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) und gustav internet ist mit Beendigung des Vertragsverhältnis- ses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die verbliebenen Einrichtungen und/oder Sachen zu entfernen.
2.5 Ferner kann xxxxxx internet den Vertragsabsc...
Vertragsabschluss. Wenn Verträge mit Unternehmern vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßge- bend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.
Vertragsabschluss. 1 Der Vertrag mit dem berücksichtigten Anbieter darf nach Ablauf der Frist für die Beschwerde gegen den Zuschlag abgeschlossen werden, es sei denn, das kantonale Verwaltungsgericht habe einer Beschwerde gegen den Zuschlag aufschiebende Wirkung erteilt.
2 Ist ein Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlag hängig, ohne dass die auf- schiebende Wirkung verlangt oder gewährt wurde, so teilt der Auftraggeber den Vertragsabschluss umgehend dem Gericht mit.
Vertragsabschluss. 2.1. Aufträge des Kunden binden uns erst, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigt haben. Senden wir Ihnen direkt eine Rechnung zu, so gilt diese als Auftragsbestätigung.
2.2. Inhalt und Umfang des Vertrages werden ausschließlich durch unsere Auf- tragsbestätigung, einschließlich dieser Verkaufsbedingungen bestimmt.
2.3. Alle Abbildungen und Zeichnungen dienen nur der Veranschaulichung. Sie sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraus- setzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Be- schreibungen oder Kennzeichnung der Lieferung oder Leistung. Handels- übliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vor- schriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und der Kunde dadurch keinen nicht unerheblichen Nach- teil erleidet.
2.4. Katalogangaben unserer Lieferfirmen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
2.5. An allen von uns abgegebenen Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Skiz- zen, Muster und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht und alle Urheberrechte vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne un- sere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat auf unser Verlangen die Gegenstände voll- ständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernich- ten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr be- nötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Ver- trages führen. Die Eigentumsrechte und sonstige Rechte von uns bleiben auch dann bestehen, wenn der Kunde die Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen etc. bezahlt hat. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die Ent- würfe nicht etwa gegen bestehende Schutzrechte Dritter (Urheberrechte, Warenzeichen etc.) verstoßen.
Vertragsabschluss. (1) Der Vertragsabschluss zwischen dem beauftragten Unternehmen und dem Teilnehmer erfolgt mit dem Erhalt der per E-Mail versendeten Auftragsbestätigung. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form, per Fax oder E-Mail übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird.
(2) Abweichend von vorstehendem Absatz 1 kann nach Maßgabe dieses Absatzes 2 ein Vertragsverhältnis auch mit einer vom beauftragten Unternehmen angenommenen Anmeldung durch den Teilnehmer über eine auf der Veranstaltungs-Webseite existierende digitale Anmeldemaske zustande kommen. Das beauftragte Unternehmen hat dabei den Dienstleister doo GmbH (doo) beauftragt, die Registrierungs- und Anmeldeoptionen für die jeweilige Veranstaltung, die über die Plattform erstellt wurden, zu vermitteln, ggf. den Zahlungsverkehr mit den Teilnehmern über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister abzuwickeln und die Anmeldebestätigungen an die Teilnehmer zu versenden. Soweit es sich um eine kostenpflichtige Veranstaltung handelt, versendet doo die Anmeldebestätigung und das beauftragte Unternehmen gesondert die Rechnung jeweils ausschließlich an die vom Teilnehmer angegebene E- Mail im PDF-Format. Die Rechnung muss nach Maßgabe der dort genannten Fälligkeit, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden. doo ist nicht der Veranstalter der über die Veranstaltungs- Webseite angebotenen Veranstaltungen, ist dementsprechend auch nicht verantwortlich für diese und haftet insbesondere auch nicht für den Ausfall einer Veranstaltung oder Nichterfüllung des Vertrags seitens des beauftragten Unternehmens und ggf. der, jeweils in der Veranstaltung ausdrücklich benannten Mitveranstalter. Durch den Kauf oder die Registrierung zu einer Veranstaltung über die Veranstaltungs-Webseite entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem im Rahmen des Angebots der Veranstaltung genannten Veranstalter ein Vertrag hinsichtlich des Besuchsrechts der Veranstaltung.
(3) Das Absenden der ausgefüllten Anmeldemaske stellt ein Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Vertrages dar. Das beauftragte Unternehmen prüft, ob sie dieses Angebot annehmen möchte. Das beauftragte Unternehmen ist zur Annahme nicht verpflichtet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn das beauftragte Unternehmen dieses Angebot annimmt und dies dem Teilnehmer in Textform (ein- schließlich E-...
Vertragsabschluss. Die Bestellung eines Grundpakets erfolgt mit der Einsendung der ausgefüllten vorgesehenen Anmel- deformulare unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen, der gültigen Preislisten und sonstiger Richtlinien. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Elektronische An- meldungen sind nur dann verbindlich, wenn sie mit dem Namen des Erklärenden und der qualifizierten Signatur versehen sind. Die Anmeldung ist unabhängig von der Bestätigung und Zulassung seitens der Messe Essen verbindlich. Mit der Zulassung, welche durch die Messe Essen nach Anmeldeeingang er- folgt, kommt der Ausstellungsvertrag zwischen Aussteller und der Messe Essen zustande. Weicht der Inhalt der Zulassung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Zulassung zustande, es sei denn, dass der Aussteller binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Abweichende Hallenzuweisungen sowie Nichtberücksichtigungen von Sonderwünschen oder sonstigen Besonder- heiten begründen jedoch kein Widerspruchsrecht. Die Messe Essen ist berechtigt, den durch die Bestätigung erfolgten Vertragsschluss und ebenso die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn diese aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Anmeldeschluss ist der 31.08.2022. Nach diesem Termin eingegangene Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt, sofern eine Überbuchung vorliegen sollte.
Vertragsabschluss. 1 Dieser Arbeitsvertrag wird dreifach ausgefertigt und tritt mit Unterschrift durch alle Parteien in Kraft. Die Vertragsparteien bestätigen, je ein unterschriebenes Exemplar des vorliegenden Ar- beitsvertrags erhalten zu haben.
2 Der Ausbildner sendet eine Kopie des Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises bis Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle in elektronischer Form an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission, welche für die universitäre Hochschule gilt (→ Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“; Kontaktperson siehe Leitfaden 4). Falls die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission Zürich und Ostschweiz zugeteilt ist, muss der Ausbildner zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke senden. Ausbildner: Ort und Datum: Unterschrift: Assistierender: Ort und Datum: Unterschrift: Arbeitgeber bzw. verantwortlicher Apotheker der Ausbildungsapotheke: Ort und Datum: Unterschrift: Stempel der Ausbildungsapotheke: Der vorliegende Arbeitsvertrag inkl. Anhang ist vor Beginn der Assistenzzeit auszufüllen. Eine Kopie dieses Vertrags (inkl. Anhang) und des Ausbildner-Ausweises sind an die Kontaktperson der regionalen Aufsichtskommission „Zürich und Ostschweiz“ in elektronischer Form zu senden. Wenn die Ausbildungsapotheke in einem Kanton liegt, welcher nicht der regionalen Kommission „Zürich und Ostschweiz“ zugeteilt ist, muss zusätzlich eine Kopie des Arbeitsvertrags an die Kontaktperson der betreffenden Region der Ausbildungsapotheke gesendet werden. Kontaktpersonen der regionalen Aufsichtskommissionen: siehe Leitfaden 4. Anhang zum Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit (ETH Zürich, Uni Basel, Uni Bern, Uni Genf/ISPSO) 🡺 Dieses Formular muss der Ausbildner gemeinsam mit dem verantwortlichen Xxxxxxxxx* der Ausbildungsapotheke und dem Assistierenden∗ bis zu Beginn der Assistenzzeit ausfüllen. Es ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und soll zusammen mit einer Kopie des Vertrags der regionalen Aufsichtskommission zugestellt werden (Siehe Art. 15 des Vertrags).
A) Anforderungskatalog für die Ausbildungsapotheke
1. Die Ausbildungsapotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über die aktuelle Schweizerische und Europäische Pharmakopöe sowie über offizielle Arzneimittelinformationen. Die Apotheke verfügt, in Papier oder elektronischer Form, über Fachliteratur zu folgenden Themen: - Praktische Pharmakotherapie (< fün...