Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag wird nur auf Grund eines gesonderten Auftrages erteilt. Wir behalten uns vor, bei Nicht-Auftragserteilung einen Kostenanteil für den erstellten Kostenvoranschlag zu erheben. Für eine erneute Anforderung eines bestehenden Kostenvoranschlags während eines Aktionszeitraumes des entsprechenden Produktes behal- ten wir uns vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen.
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