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Angebote Musterklauseln

Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen. 3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen. 3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden. 3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen. 3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter. 3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
Angebote. 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftli- chen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Ab- änderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildun- gen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Un- terlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen oh- ne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zu- gänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Fracht- sätze, Steuern usw.. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu entsprechender Anpassung des vereinbarten Werklohns be- rechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im Übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.
Angebote. 42.1 Für den Fall, dass die Gesellschaft einen Auftrag nicht ausführen kann, in Bezug auf Preis oder Größe oder aus anderen Gründen, abhängig vom Typ des Kundenkontos, kann das Unternehmen entweder dem Kunden ein anderes Angebot zusenden mit dem das Unternehmen bereit ist zu handeln bis der Preis den der Kunde anfordert verfügbar ist (für FIX‐Arten von Kundenkonten) oder die Aufträge werden zum nächstmöglichen Preis auf dem Markt geöffnet (für ECN‐Arten von Kundenkonten) 42.2 Die Angebote, die auf dem Terminal des Kunden erscheinen, sind live. Wenn jedoch der Basiswert eine hohe Volatilität aufweist, kann sich die Ausführung des Auftrags aufgrund der Ausführungszeit ändern und der Kunde kann den Preis verlangen, aber er erhält den ersten Preis, der auf dem Markt ist. 42.3 Die Gesellschaft stellt Angebote unter Berücksichtigung des Basiswertpreises bereit, dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Angebote innerhalb eines bestimmten Prozentsatzes des Basiswertpreises liegen. Wenn der zugrundeliegende Markt geschlossen wird, spiegeln die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Kurse die Meinung der Gesellschaft in Bezug auf die aktuellen Ask und Bid Preise wieder. Der Kunde erkennt an, dass solche Angebote von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen festgelegt werden.
Angebote. 2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind in vollem Umfang freiblei- bend. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, sonstige technische Darstellungen und Maßangaben sind nur annähernd zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet oder bestätigt werden. 2.2 Aufträge werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung ver- bindlich. Der Auftragnehmer behält sich Konstruktions- und Formänderun- gen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Liefer- und Ausführungszeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfahren. 2.3 Für Ingenieurdienstleistungen des Auftragnehmers sind die zur Zeit des Vertragsabschlusses in der Bundesrepublik Deutschland gültigen tech- nischen Vorschriften und Normen maßgebend. Etwaige Änderungen solcher Vorschriften oder Normen in der Zeit zwischen dem Angebot und dem Ver- tragsabschluss sind preislich zu berücksichtigen. Stehen zwingende Best- immungen im Staatsgebiet des Auftraggebers der Anwendung der genann- 2.4 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer die eigentums- und urheberrechtlichen Ver- wertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer Dritten zu- gänglich gemacht werden. Die in den Unterlagen jeweils enthaltenen Daten und Informationen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Angebote. Alle unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
Angebote. Angebote sind verbindlich und kostenlos einzureichen.
Angebote. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns Leistungs- änderungen zu jedem Zeitpunkt der Vertragsbeziehung vor, soweit sie unter Abwägung aller Umstände für den Kunden zumutbar sind. Quali- tätsverbesserungen bei Material, Verpackung und Maßung sind jederzeit zulässig. Abmessungen, Gewichte, Zusammensetzungen, Mengenangaben und sonstige technische Daten, die von uns abgegeben werden, verste- hen sich mit den üblichen Abweichungen. Der Kunde ist als unser Ver- tragspartner an ein von ihm abgegebenes Angebot zum Abschluss eines Vertrages 12 Wochen gebunden. Bei angenommenen Aufträgen sind die Preise fest, jedoch behalten wir uns vor, bei eintretender Lohn-, Fracht- oder Steuererhöhung sowie bei Preissteigerungen der Unterlieferanten einen entsprechend angemessenen Aufschlag vorzunehmen. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, zuzüglich jeweils geltender Mehr- wertsteuer und Spesen.
Angebote. Schriftliche und mündliche Angebote von Cookiebox sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte der Cookiebox GmbH sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.
Angebote. 1. Der Unternehmer gibt seine Angebote mündlich, schriftlich oder elektronisch ab. 2. Ein mündliches Angebot verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird, sofern der Unternehmer nicht direkt eine Frist zur Annahme des Angebots genannt hat. 3. Schriftliche und elektronische Angebote müssen mit einem Datum versehen sein. Sofern in dem Angebot eine Frist für die Gültigkeit des Angebots genannt wird, darf der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht verändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben wird, darf der Unternehmer sein Angebot bis einschließlich 14 Tage nach dem Datum der Erstellung des Angebots nicht verändern oder zurückziehen. 4. Das Angebot umfasst eine vollständige und exakte Umschreibung des zu mietenden Liege- oder Lagerplatzes und nennt auf jeden Fall den Mietpreis und den Mietzeitraum, einschließlich der Möglichkeiten zur Verlängerung und Beendigung. 5. Der Unternehmer hat jedem Angebot ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.