Angebote Musterklauseln

Angebote. 2.01 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Individualvertragsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 2.02 Mitgeteilte Richtpreise sind keine Offerten und werden nur bei Vereinbarung Grundlage des Vertrages. An unsere Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von vier Monaten bis Auftragserteilung gebunden. 2.03 Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Angebote. 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu ver- wenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuel- len Vergabeunterlagen verantwortlich. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Soweit die Vordru- cke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage ma- chen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungsnummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; Et- waige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers. 3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Konzessionsgeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Kon- zessionsgeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizu- fügen. 3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der vorgegebenen Form einzu- reichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von der Vergabestelle verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen. 3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nach- weise enthalten. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Glei- ches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht be- dingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht werden. 3.7 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens zwei Nachkommastellen und ohne Umsatz- steuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrun- delegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen. 3.8 Jeder Bieter darf pro Vergabeverfahren nur ein Angebot einreichen. Will ein Unter- auftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter. 3.9 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
Angebote. 1.7.1 Angebote, dafür erforderliche Kalkulationen und dergleichen werden nicht gesondert vergütet. 1.7.2 Besondere Ausarbeitungen von Angeboten werden nicht vergütet. Alle damit zusammenhängenden Urheberrechte gehen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf die KD über. 1.7.3 Das Angebot ist in deutscher Sprache und EURO-Währung (€) – ohne Währungsvorbehalt – zu erstellen. Angebote müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, in der Ausschreibung wurde die Möglichkeit von Teilangeboten vorgesehen. Sämtliche Beilagen des Auftragnehmers/Bieters sind in deutscher Sprache bzw beglaubigter Übersetzung beizulegen, widrigenfalls seitens der KD auf Kosten des Auftragnehmers/Bieters eine beglaubigte Übersetzung veranlasst werden kann. 1.7.4 Sämtliche im Ausschreibungstext aufgeführten Positionen und insbesondere die Preisaufgliederungen der einzelnen Positionen sind mit Einzelpreisen zu versehen. Nicht nachvollziehbare Pauschalpreise werden nicht anerkannt. 1.7.5 Wird bei Angeboten an einer dafür vorgesehenen Stelle kein Preis eingetragen, so ist dies zu erläutern. 1.7.6 Falls verlangt ist das Angebot – samt allen Beilagen – gebunden einzureichen. 1.7.7 Angebote müssen so ausgefertigt sein, dass ein Verwischen oder Entfernen der Schrift bemerkbar wäre. Korrekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Angebotsabgabe erfolgt ist. Sie müssen unter Angabe des Datums durch Unterschrift bestätigt werden. Die Eintragungen des Bieters sind in dunkler, kopierfähiger Farbe vorzunehmen, wobei Rot und Grün unzulässig sind. Bei unvollständigen Einheitspreisanteilen wird bei der Angebotsprüfung nach folgenden Korrekturregeln vorgegangen: Die Zeichen „-„ und „/“ gelten als Null. Dies gilt auch bei Einheitspreisen. 1.7.8 Wird ein elektronischer Datenträger für die Angebotsabgabe verwendet, ist dies auf dem Umschlag gesondert zu vermerken („Achtung Datenträger“). Der Angebotsdatenträger hat den Bestimmungen der ÖNORM B 2063 zu entsprechen. 1.7.9 Ist der Datenträgeraustausch für die Angebotsabgabe vereinbart, so hat der Auftragnehmer neben dem vollständig ausgepreisten Datenträger und einer ausgefüllten Liste der Bieterlücken den Allgemeinen Teil des von der KD aufgelegten Ausschreibungstexts vollständig auszufüllen und rechtsgültig zu unterfertigen. 1.7.10 Die Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Weg ist mit Ausnahme dezidierter elektronischer Ausschre...
Angebote. 42.1. Für den Fall, dass die Gesellschaft einen Auftrag nicht ausführen kann, in Bezug auf Preis oder Größe oder aus anderen Gründen, abhängig vom Typ des Kundenkontos, kann das Unternehmen entweder dem Kunden ein anderes Angebot zusenden mit dem das Unternehmen bereit ist zu handeln bis der Preis den der Kunde anfordert verfügbar ist (für FIX-Arten von Kundenkonten) oder die Aufträge werden zum nächstmöglichen Preis auf dem Markt geöffnet (für ECN-Arten von Kundenkonten) 42.2. Die Angebote, die auf dem Terminal des Kunden erscheinen, sind live. Wenn jedoch der Basiswert eine hohe Volatilität aufweist, kann sich die Ausführung des Auftrags aufgrund der Ausführungszeit ändern und der Kunde kann den Preis verlangen, aber er erhält den ersten Preis, der auf dem Markt ist. 42.3. Die Gesellschaft stellt Angebote unter Berücksichtigung des Basiswertpreises bereit, dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Angebote innerhalb eines bestimmten Prozentsatzes des Basiswertpreises liegen. Wenn der zugrundeliegende Markt geschlossen wird, spiegeln die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Kurse die Meinung der Gesellschaft in Bezug auf die aktuellen Ask und Bid Preise wieder. Der Kunde erkennt an, dass solche Angebote von der Gesellschaft nach eigenem Ermessen festgelegt werden.
Angebote. 2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.2 Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn im Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Berechnungen, Entwürfen, technischen Konzepten sowie an den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Die Unterlagen und deren Inhalte dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben. 2.4 Graphische Entwürfe, technische Zeichnungen, statische Berechnungen o.ä. werden nach Vereinbarung gesondert berechnet. 2.5 Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Maler-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Bei elektrischen Anlagen erfolgt die Kabellieferung und -verlegung, sowie Anschluss der Anlagen an eine bauseitige 230V Leitung am Montagetag, auf Zuruf, durch einen bauseitigen Elektriker. Unterkonstruktionen sind bauseits zu erstellen. 2.6 Kommt der Auftrag nicht zustande, behalten wir uns das Recht vor, alle gemachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 2.7 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unserem Lager. Der vereinbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vorhandenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt.
Angebote. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 2.2. Wird das Angebot aufgrund von Unterlagen des Auftraggebers wie Abbildungen und Zeichnungen einschließlich Maßangaben erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot auf sie Bezug genommen wird. 2.3. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben. 2.4. Der vereinbarte Werklohn versteht sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – stets ab unse- rem Lager. Der vereinbarte Werklohn ist ein Nettopreis und versteht sich – sofern nichts ande- res vereinbart ist- zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Der ver- einbarte Werklohn beruht auf den am jeweiligen Tag der verbindlichen Annahmeerklärung vor- handenen Kostenelementen. Dies sind insbesondere Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern usw.. Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir zu entspre- chender Anpassung des vereinbarten Werklohns berechtigt. Die Bewilligung eines Rabattes/Skontos bzw. eines Abgebots erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.
Angebote. Alle unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
Angebote. Angebote sind verbindlich und kostenlos einzureichen.
Angebote. 1. Der Unternehmer gibt seine Angebote mündlich, schriftlich oder elektronisch ab. 2. Ein mündliches Angebot verliert seine Gültigkeit, wenn es nicht unverzüglich angenommen wird, sofern der Unternehmer nicht direkt eine Frist zur Annahme des Angebots genannt hat. 3. Schriftliche und elektronische Angebote müssen mit einem Datum versehen sein. Sofern in dem Angebot eine Frist für die Gültigkeit des Angebots genannt wird, darf der Unternehmer sein Angebot innerhalb dieses Zeitraums nicht verändern oder zurückziehen. Wenn keine Frist angegeben wird, darf der Unternehmer sein Angebot bis einschließlich 14 Tage nach dem Datum der Erstellung des Angebots nicht verändern oder zurückziehen. 4. Das Angebot umfasst eine vollständige und exakte Umschreibung des zu mietenden Liege- oder Lagerplatzes und nennt auf jeden Fall den Mietpreis und den Mietzeitraum, einschließlich der Möglichkeiten zur Verlängerung und Beendigung. 5. Der Unternehmer hat jedem Angebot ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beizufügen.
Angebote. Alle Angebote werden vorbehaltlich des zwischenzeitlichen Verkaufs der Ware erstellt. Ein von JKF erstelltes Angebot, das keine besondere Annahmefrist enthält, verfällt automatisch, sofern es nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsdatum durch den Käufer bestätigt wird.