Langzeitbehandlung Musterklauseln
Langzeitbehandlung. Die Versicherung richtet folgende Tagespauschalen aus, wenn – die Betreuung eines Chronischkranken den Aufenthalt in einem dafür geeig- neten Listen- oder Vertragsspital erfordert, oder – ein Aufenthalt in einem Akutspital die Eigenschaft einer Langzeitbehandlung für Chronischkranke annimmt. In diesem Fall kann der Versicherer seine Leistungen nach einmonatiger Voranzeige herabsetzen. Die Spitaltage wer- den dabei ab Voranzeigedatum an die Leistungsdauer angerechnet: KOMBI HALBPRIVAT/FLEX: CHF 50 CHF 25 KOMBI PRIVAT: CHF 70 CHF 35 KOMBI GLOBAL: CHF 90 CHF 45 Diese Leistungen werden bei Behandlung in der versicherten Abteilung während drei Kalenderjahren einmal erbracht. Erfolgt die Behandlung in einer tieferen als der versicherten Abteilung, richten sich die Leistungen nach der KOMBI-Va- riante für diejenige Abteilung, in welcher die Behandlung erfolgt.
Langzeitbehandlung
