LUFT-WÄRMEPUMPEN, SOLE-WÄRMEPUMPEN Musterklauseln

LUFT-WÄRMEPUMPEN, SOLE-WÄRMEPUMPEN. Die Variante untersucht den Einsatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen für die kleineren Verbraucher im Quartier, wie Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften sowie Reihenhäuser. Für die größeren Verbraucher, das heißt Mehrfamilienhäuser und Sonderbauten (Schule, Sporthalle, Kitas und Nahversorger) kommen vorbehaltlich der Flächenverfügbarkeit Sole-Wasser-Wärmepumpen und Erdkollektoren zum Einsatz. Für die Gewinnung der Erdwärme wird dabei ein Rohrsystem waagerecht in etwa ein bis zwei Meter Tiefe unter die Erdoberfläche verlegt. Durch das Rohrsystem wird eine Sole aus frostsicherer Flüssigkeit geführt, die die thermische Energie aufnimmt und dem Wärmetauscher übergibt. Erdkollektoren nehmen Wärmeenergie aus dem oberflächennahen Bereich auf. Die Energie wird durch Sonneneinstrahlung und Regen(sicker)wasser bereitgestellt. Im Rahmen der Konzeption kommen Kollektoren in einlagiger Ausführung zur Anwendung. Diese werden in ca. 1,5 m Tiefe verlegt und damit oberhalb grundwasserführender Schichten. Somit ist auch ein Betrieb aus Sicht des Wasserschutzes möglich. Hierzu wurden informelle Gespräche mit der unteren Wasserschutzbehörde geführt. Verbindliche Aussagen bedürfen jedoch eines konkreten Antrags mit entsprechender Entwurfsplanung. Weiterhin werden zunächst lediglich die Grundstücksflächen und nicht die zwischen den einzelnen Bebauungen befindlichen Grünflächen für die Verlegung von Erdkollektoren berücksichtigt. Insgesamt können 21 Gebäude im Quartier so monovalent über Erdkollektoren mit Wärme versorgt werden. Das bedeutet eine gesamte Kollektorfläche von etwa 17.000 m². In der folgenden Abbildung sind die Flächenmit Erdkollektoren orange hinterlegt. Abbildung 4.4: Eignungsflächen dezentrale Erdkollektoren Variante Luft-Wärmepumpen, Sole-Wärmepumpen‌ Eine Alternative können neben den Erdkollektoren auch Grundwasser-Wärmepumpen darstellen. Durch einen Brunnen in 5 – 10 m Tiefe wird dabei Grundwasser entnommen und über einen Wärmetauscher Wärme entzogen. Das Grundwasser wird unverändert über einen zweiten Brunnen in grundwasserführende Schichten zurückgegeben. Vorteilhaft ist hier der geringere Flächenbedarf, jedoch müssen die beiden Brunnen, um sich nicht gegenseitig zu beeinflussen, einen individuellen Mindestabstand aufweisen. Bis zu einer Entzugsleistung von 30 kW sind diese gemäß mündlicher Aussage der unteren Wasserschutzbehörde zulässig, bedürfen jedoch der Einzelfallprüfung. Tiefere Bohrungen, z.B. bei der Verwendung von Erdsonden in 20 – 100 m Tiefe, sind ni...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.