Angebot – Angebotsunterlagen Musterklauseln

Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. 2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme kann schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erfolgen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. 3. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Besteller unverzüglich und erstatten eine etwaige getätigte Gegenleistung zurück. 4. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und sonstige Unterlagen sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben uns vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. 5. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke. 6. Kommt der Vertrag mit dem Käufer innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Besteller verpflichtet, die dem Angebot beigefügten Dokumente auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen. 7. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet. 8. Der Käufer steht dafür ein, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Werden dennoch von Dritten Ansprüche gegen uns wegen Verletzungen von Schutzrechten geltend gemacht, so hat der Käufer uns im vollen Umfang schadlos zu halten.
Angebot – Angebotsunterlagen. (a) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. (b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. 2. Abweichungen von unseren Bestellungen sind in der Auftragsbestätigung als solche deutlich kenntlich zu machen. 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Ergänzend gilt die Regelung in Ziffer IX.
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. 2. Bestellungen können wir innerhalb von 6 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung. 3. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 4. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 6. Bei Serien- oder Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Die Mehr- oder Mindermenge wird entsprechend berechnet. 7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
Angebot – Angebotsunterlagen. (i) Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt durch Annahme des Lieferanten zustande. (ii) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheimzuhalten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 13 Abschnitt (iv).
Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1. Angebote von Lieferanten gelten als verbindlich, sie sind vollständig und umfassend zu erstellen. Der Lieferant hat sich vor Angebotserstellung selbständig über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Zusätzliche, aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung resultierende Kosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. 2.2. Zusätzlicher Aufwand, der nach Erteilung von Zusatzaufträgen notwendig wird, ist nicht bereits durch die Grundbestellung in Auftrag gegeben und genehmigt, sondern muss gesondert fixiert und verhandelt werden. 2.3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf kostengünstigere bzw. technisch sinnvollere oder innovative Alternativen hinzuweisen. 2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. 2.5. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich uns vom Lieferanten überlassener Unterlagen gehen auf uns über.
Angebot – Angebotsunterlagen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, anzunehmen.
Angebot – Angebotsunterlagen. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit, in jedem Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Nur die in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen sind verbindlich. Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen müssen für ihre Wirksamkeit von uns schriftlich bestätigt werden. An von uns erarbeiteten Plänen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlagen an den Auftraggeber – gleich aus welchem Anlass – ausgehändigt werden. Sie sind auf Verlangen zurück zu gewähren. Sie dürfen Dritten – ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung – nicht zugänglich gemacht werden. Vervielfältigungen und Nachahmungen sind nicht erlaubt.
Angebot – Angebotsunterlagen. (1) Die Angebote seitens des Verfassers sind, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbind- lich. Die Bestellung durch den Auftraggeber ist ein bindendes Ange- bot. Dieses Angebot kann vom Verfasser innerhalb von zwei Wo- chen angenommen werden. (2) Im Interesse des technischen Fortschrittes behält sich der Verfasser Programmieränderungen bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Auftraggebers nicht unzumutbar beeinträchtigt wer- den dürfen. (3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unter- lagen und Mustern behält sich der Verfasser Eigentums- und Urhe- berrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte be- darf der Auftraggeber vom Verfasser die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit der Verfasser das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von Abs. (1) annimmt, sind diese Unterla- gen dem Verfasser unverzüglich zurückzusenden. (4) Sind durch den Auftraggeber Unterlagen (z.B. Pflichtenhefte, Do- kumentationen, Funktions-, Schnittstellenbeschreibungen etc.) bei- zubringen, garantiert er dafür, dass durch die Verwendung dieser Unterlagen oder von ihm gefertigten Ausführungszeichnungen durch den Verfasser keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Auf- traggeber hat den Verfasser, sollten dennoch Rechte Dritter betrof- fen werden, im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei zu stellen. Den Verfasser trifft ohne konkreten Anlass keine Verpflichtung die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Rechte- freiheit zu überprüfen.