Angebot – Angebotsunterlagen Musterklauseln

Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebot – Angebotsunterlagen. (a) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. (b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1 Sämtliche Angebote sind freibleibend. Katalogangaben sowie Abbil- dungen, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich. Die Bestel- lung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Auf- tragsausführung annehmen können. 2.2 Inhalt und Umfang des Vertrages bestimmen sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern diese erteilt wird. Vorbe- haltlich abweichender Vereinbarungen sind für den Verwendungs- zweck die Angaben in unseren Angeboten maßgeblich. Den Ange- boten zugrundeliegende Unterlagen werden nur bei ausdrücklicher Einbeziehung Vertragsinhalt. Änderungen sind vorbehalten, soweit dadurch der Vertragszweck nicht gefährdet ist und die Änderungen nicht grundlegender Art sind. Mündliche Zusagen vor Abschluss die- ses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag er- setzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der ge- troffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unter- lagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ be- zeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 2.4 Technische Beratungen, insbesondere Beratungen zu Statik oder Montage sind nicht Vertragsgegenstand; sie sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemä- ßen Verwendung unserer Produkte. 2.5 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit vom Bestel- ler zu beschaffender oder zu erstellender Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich.
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. 2. Bestellungen können wir innerhalb von 6 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung. 3. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zusicherungen von Eigenschaften, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 4. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 6. Bei Serien- oder Sonderanfertigungen behalten wir uns das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Die Mehr- oder Mindermenge wird entsprechend berechnet. 7. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Wir behalten uns vor, Änderungen in Material, Konstruktion und Ausführung vorzuschreiben. 2. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von vier Tagen anzunehmen. 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums‐ und Urheberrechte vor; derartige Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben.
Angebot – Angebotsunterlagen. 2.1. Angebote von Lieferanten gelten als verbindlich, sie sind vollständig und umfassend zu erstellen. Der Lieferant hat sich vor Angebotserstellung selbständig über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Zusätzliche, aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung resultierende Kosten, gehen zu Lasten des Lieferanten. 2.2. Zusätzlicher Aufwand, der nach Erteilung von Zusatzaufträgen notwendig wird, ist nicht bereits durch die Grundbestellung in Auftrag gegeben und genehmigt, sondern muss gesondert fixiert und verhandelt werden. 2.3. Der Lieferant ist verpflichtet, uns auf kostengünstigere bzw. technisch sinnvollere oder innovative Alternativen hinzuweisen. 2.4. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. 2.5. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bezüglich uns vom Lieferanten überlassener Unterlagen gehen auf uns über.
Angebot – Angebotsunterlagen. (i) Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen. Der Vertrag kommt durch Annahme des Lieferanten zustande. (ii) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheimzuhalten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von § 13 Abschnitt (iv).
Angebot – Angebotsunterlagen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen, anzunehmen.
Angebot – Angebotsunterlagen. Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit, in jedem Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Nur die in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen sind verbindlich. Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen müssen für ihre Wirksamkeit von uns schriftlich bestätigt werden. An von uns erarbeiteten Plänen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch dann, wenn die Unterlagen an den Auftraggeber – gleich aus welchem Anlass – ausgehändigt werden. Sie sind auf Verlangen zurück zu gewähren. Sie dürfen Dritten – ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung – nicht zugänglich gemacht werden. Vervielfältigungen und Nachahmungen sind nicht erlaubt.
Angebot – Angebotsunterlagen. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 1 Wochen anzunehmen. 2. An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung auf Grund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestel- lung sind sie uns unaufgefordert zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zuhalten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von Ziffer IX 9 (4).