Common use of Marketing / Warenverfügbarkeit Clause in Contracts

Marketing / Warenverfügbarkeit. 4.1 Produkte, die der Händler nicht bevorratet, dürfen auf der Web-Site mit dem Hinweis „demnächst erhältlich“ beworben werden. Bestellungen für solche Produkte dürfen erst dann angenommen werden, wenn die Produkte dem Händler versandbereit zur Verfügung stehen.

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