Meldungen durch die Xxxxxx der Kriegsopferfürsorge. Nach § 191 Satz 1 Nummer 2 SGB VI sind Meldungen für Personen zu erstatten, für die Bei- träge aus Sozialleistungen zu zahlen sind. Dazu zählen auch Bezieher von Übergangsgeld der Kriegsopferfürsorge. Das Nähere zur Meldung von Zeiten des Übergangsgeldbezuges der Kriegsopferfürsorge ist in den Regelungen zur Zahlung und Abführung der Beiträge so- wie der Erstattung von Meldungen für Bezieher von Übergangsgeld der Kriegsopferversor- gung zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestel- len und der Deutschen Rentenversicherung Bund vereinbart.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Meldungen durch die Xxxxxx der Kriegsopferfürsorge. Nach § 191 Satz 1 Nummer 2 SGB VI sind Meldungen für Personen zu erstatten, für die Bei- träge Beiträge aus Sozialleistungen zu zahlen sind. Dazu zählen auch Bezieher von Übergangsgeld der Kriegsopferfürsorge. Das Nähere zur Meldung von Zeiten des Übergangsgeldbezuges der Kriegsopferfürsorge ist in den Regelungen zur Zahlung und Abführung der Beiträge so- wie sowie der Erstattung von Meldungen für Bezieher von Übergangsgeld der Kriegsopferversor- gung Kriegsopferversorgung zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestel- len Hauptfürsorgestellen und der Deutschen Rentenversicherung Bund vereinbart.
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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung
Meldungen durch die Xxxxxx der Kriegsopferfürsorge. Nach § 191 Satz 1 Nummer Nr. 2 SGB VI sind Meldungen für Personen zu erstatten, für die Bei- träge Beiträge aus Sozialleistungen zu zahlen sind. Dazu zählen auch Bezieher von Übergangsgeld der Kriegsopferfürsorge. Das Nähere zur Meldung von Zeiten des Übergangsgeldbezuges der Kriegsopferfürsorge ist in den Regelungen zur Zahlung und Abführung der Beiträge so- wie sowie der Erstattung von Meldungen für Bezieher von Übergangsgeld der Kriegsopferversor- gung Kriegsopferversorgung zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestel- len Hauptfürsorgestellen und der Deutschen Rentenversicherung Bund vereinbart.
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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren