Nachrangdarlehensvertrag Musterklauseln
Nachrangdarlehensvertrag. Angebot auf Abschluss eines Vertrages über ein nachrangiges Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zur Immobilienfinanzierung - im Folgenden „Nachrangdarlehensvertrag“ - zwischen geboren am - im Folgenden „Nachrangdarlehensgeber“ genannt - und der PRIMUS Concept Grundbesitz AUGSBURG GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 223584, vertreten durch ihren Geschäftsführer ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ - im Folgenden „Nachrangdarlehensnehmerin“ - § 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Nachrangdarlehensnehmerin ist Trägerin des Projekts und wird das aufgrund dieses Nachrangdarlehensvertrages erhaltene Nachrangdarlehen zweckgebunden für das nachstehend definierte Projekt verwenden. Eine Verwendung des Nachrangdarlehens für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Nachrangdarlehensvertrag. Angebot auf Abschluss eines Vertrages über ein nachrangiges Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt zur Immobilienfinanzierung - im Folgenden „Nachrangdarlehensvertrag“ - zwischen geboren am - im Folgenden „Nachrangdarlehensgeber“ genannt - und der Primus Concept Pflegeimmobilien ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, eingetragen im Handelsregister des München unter HRB 232950, vertreten durch ihren Geschäftsführer ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ - im Folgenden „Nachrangdarlehensnehmerin“ - § 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Nachrangdarlehensnehmerin ist Trägerin des Projekts und wird das aufgrund dieses Nachrangdarlehensvertrages erhaltene Nachrangdarlehen zweckgebunden für das nachstehend definierte Projekt verwenden. Eine Verwendung des Nachrangdarlehens für andere Zwecke ist nicht zulässig. Beschreibung des Projekts „Pflegezentrum Aldingen“ (vorstehend und im Folgenden „Projekt“): Die Nachrangdarlehensnehmerin erwirbt das Grundstück ▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇, eingetragen im Grundbuch von Aldingen des Amtsgerichts Sigmaringen, Blatt 5315, Flurstück 536 mit einer grundbuchamtlichen Größe von ca. 2.946 m². Das Grundstück ist derzeit mit einer vollstationären Pflegeinrichtung mit 44 Wohneinheiten für Pflege und 8 Wohneinheiten für betreutes Wohnen bebaut. Ziel des Projektes soll es sein, die Einheiten nach Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz im Wege des Verkaufs an Kapitalanleger zu veräußern.
(2) Die Nachrangdarlehensnehmerin möchte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇- Kapital in Höhe von 1.140.000 bis 1.190.000 Euro („Funding-Summe“) in Form von nachrangigen Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gemäß den Konditionen dieses Nachrangdarlehensvertrages, gestellt durch den jeweiligen Nachrangdarlehensgeber, aufnehmen (im Folgenden „Funding“). Der Ablauf der Frist für die Teilnahme am Funding ist am 31.01.2018 (im Folgenden „Funding-Frist“). Das Angebot der Nachrangdarlehensnehmerin auf Abschluss des Nachrangdarlehensvertrages endet mit Ablauf der Funding-Frist bzw. der nachstehend definierten aktualisierten Funding-Frist. Die Mindestdarlehenssumme pro Nachrangdarlehensgeber soll i.d.R. 500 Euro nicht unterschreiten, im Übrigen sind die Betragsgrenzen des § 2a Abs. 3 des Vermögensanlagengesetzes einzuhalten. Nach Ablauf der Funding-Frist ist keine Teilnahme am Funding mehr möglich, es sei denn, der Kapitalbedarf konnte bis zum Ablauf der Funding-Frist nicht gedeckt werden. Für diesen Fall behält sich die Nachrangdarlehensnehmerin ausdrücklich vor, das Funding im Rahmen weiterer Fi...
Nachrangdarlehensvertrag mit qualifiziertem Rangrücktritt zwischen der Firma („Darlehensnehmer“) vertreten durch die Geschäftsführer ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ und ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ und („Crowd-Investor“) (im Folgenden einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Par- über ein Nachrangdarlehen in Höhe von 100,00 EUR.
