Liquiditätsrisiken Musterklauseln

Liquiditätsrisiken. Wertpapierinhaber tragen das Risiko, dass es keinen liquiden Markt für den Handel mit den Wertpapieren an einer Wertpapierbörse gibt. Das bedeutet, dass sie die Wertpapiere nicht zu einer von ihnen bestimmten Zeit verkaufen können. Der Sekundärmarkt für Wertpapiere kann eingeschränkt sein oder die Wertpapiere können keine Liquidität aufweisen, wodurch der Wert der Wertpapiere oder die Möglichkeit, diese zu veräußern, negativ beeinflusst werden kann.
Liquiditätsrisiken. Liquidität ist die Fähigkeit eines Finanzinstituts, Vermögenswerte zu erhöhen und Verpflichtungen zu erfüllen. Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, sowohl den erwarteten als auch den unerwarteten aktuellen und zukünftigen Cash-Flow- und Sicherheitenbedarf effizient zu decken. Sollten beim Emittenten Liquiditätsengpässe auftreten, könnte der Emittent seine Verpflichtungen unter den von ihm begebenen Wertpapieren möglicherweise nicht fristgerecht oder überhaupt nicht erfüllen. Risiko der gestörten Wertpapierabwicklung bzw. des Börsenhandels Unabhängig davon, ob ein Anleger seine Wertpapiere kauft oder verkauft, seine Rechte aus den Wertpapieren ausübt oder aber die Zahlung des Rückzahlungsbetrags vom Emittenten erhält, benötigt der Emittent zur Durchführung dieser Transaktionen die Unterstützung von Dritten wie Clearingbanken, Börsen, die Verwahrstelle, die depotführende Bank des Anlegers oder andere in Finanztransaktionen eingebundene Einrichtungen. Sollte, gleich aus welchem Grund, die Fähigkeit der Leistungserbringung der beteiligten Parteien beeinträchtigt werden, wäre es dem Emittenten für den Zeitraum einer solchen Unterbrechung nicht möglich, eine Ausübung von etwaigen Wertpapierrechten zu akzeptieren, Wertpapiergeschäfte zu beliefern oder den Rückzahlungsbetrag bei Endfälligkeit auszuzahlen.
Liquiditätsrisiken. Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass der Emittent aufgrund der aktuellen Marktsituation und aufgrund von unerwarteten Veränderungen nicht über die ausreichende Liquidität zur Bedienung von fälligen Forderungen verfügt, und dass keine ausreichende Finanzierung zu angemessenen Bedingungen möglich ist. Risiko der gestörten Wertpapierabwicklung bzw. des Börsenhandels Unabhängig davon, ob ein Investor seine Wertpapiere kauft oder verkauft, seine Rechte aus den Wertpapieren ausübt oder aber die Zahlung des Rückzahlungsbetrags erhält, benötigt der Emittent zur Durchführung dieser Transaktionen die Unterstützung von Dritten wie Clearingbanken, Börsen, die Verwahrstelle, die depotführende Bank des Investors oder andere in Finanztransaktionen eingebundene Einrichtungen. Sollte, gleich aus welchem Grund, die Fähigkeit der Leistungserbringung der beteiligten Parteien beeinträchtigt werden, wäre es dem Emittenten für den Zeitraum einer solchen Unterbrechung unmöglich, Ausübungen des Optionsrechts bzw. des Ausübungsrechts von Zertifikaten zu akzeptieren, Wertpapiergeschäfte zu beliefern oder den Rückzahlungsbetrag vor Endfälligkeit auszuzahlen. Emittentenrisiko trotz Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag Der Emittent könnte trotz des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit seiner direkten Muttergesellschaft, das heißt, die Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG seine Verpflichtungen aus den Wertpapieren auch dann nicht erfüllen, wenn im Falle eines Bilanzverlustes des Emittenten die direkte Muttergesellschaft zwar diesen Verlust übernehmen müsste, sie aber aufgrund eigener Liquiditätsschwierigkeiten oder Überschuldung nicht in der Lage oder nicht willens ist, diese vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Die Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG ist ferner gemäß § 308 Absatz 1 Satz 2 AktG dazu berechtigt, dem Emittenten im Einzelfall auch nachteilige Weisungen zu erteilen, die sich negativ auf die Finanz- und Liquiditätslage des Emittenten auswirken können. Das Eintreten dieses Risikos hängt unter anderem von der Finanz- und Ertragslage der Citigroup Global Markets Finance Corporation & Co. beschränkt haftende KG ab. Anleger sollten weiterhin nicht darauf vertrauen, dass der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag auch in Zukunft fortbesteht. Es besteht ein Gläubigerschutz nur im Rahmen des § 303 AktG. Risiken aufgrund der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kr...
Liquiditätsrisiken. Der LBBW-Konzern unterliegt mehreren Ausprägungen des Liquiditätsrisikos: ● Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit auf Grund akuter Zahlungsmittelknappheit wird als Liquiditätsrisiko im engeren Sinne bezeichnet. ● Das Refinanzierungsrisiko bezeichnet potenzielle Ertragsbelastungen aus dem Anstieg der Refinanzierungskosten der Bank bei kurzfristiger Refinanzierung langfristiger Aktiva. ● Daneben wird als Marktliquiditätsrisiko die Gefahr bezeichnet, Kapitalmarktgeschäfte auf Grund unzulänglicher Markttiefe oder bei Marktstörungen nur mit Verlusten glattstellen zu können. Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne kann schlagend werden, wenn Kreditzusagen in unerwartet hohem Ausmaß in Anspruch genommen werden, starke Mittelabflüsse bei Sicht- und Spareinlagen zu verzeichnen sind oder hoher Liquiditätsmehrbedarf aufgrund zu stellender Cash Collaterals (Barsicherheiten) zur Besicherung von Derivategeschäften entsteht. Eine akute Zahlungsmittelknappheit als Folge von Fehlplanungen beim internen Liquiditätsmanagement kann ebenfalls nicht völlig ausgeschlossen werden. Zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit kann es dann notwendig werden, große oder weniger marktgängige Positionen in schwierigen Marktsituationen zu veräußern, was unter Umständen nur zu ungünstigen Konditionen möglich ist. Dies kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des LBBW-Konzerns erheblich negativ beeinflussen. Die Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit besteht grundsätzlich auch als Folge negativer Einflüsse aus den anderen genannten Risikokategorien. Das Risiko eines Anstiegs der Refinanzierungskosten in Folge einer verschlechterten Bonität des LBBW-Konzerns wird im nachfolgenden Abschnitt "V. Risiko einer Herabstufung des Ratings" erläutert.
Liquiditätsrisiken. Es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für Schuldverschreibungen entstehen wird, oder sofern er ent- steht, dass er fortbestehen wird. In einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschreibungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann. Die Möglichkeit, Schuldverschreibungen zu veräußern, kann darüber hinaus aus landesspezifischen Gründen eingeschränkt sein.
Liquiditätsrisiken. Risiken, die zu einer Situation führen, in welcher die Nachrangdarlehensnehmerin nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben) zur Verfügung stehen, um seine fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, sind Liquiditätsrisiken. Alle in diesem Risikohinweis beschriebenen Risiken können eine negative Rückwirkung auf die Liquiditätsausstattung der Nachrangdarlehensnehmerin entfalten, weil ihr Eintritt regelmäßig zu geringeren Einnahmen und/oder zu höheren Ausgaben führen kann und dadurch die Liquiditätssituation der Nachrangdarlehensnehmerin belastet wird. Wenn sich solche Risiken in einem Umfang oder in Kombination realisieren, gerät die Nachrangdarlehensnehmerin in eine existenzbedrohende Situation. Damit begründen Liquiditätsrisiken stets eine Insolvenzgefahr und damit das Risiko eines Totalverlustes der ausgereichten Nachrangdarlehen. Zu diesen Liquiditätsrisiken gehört insbesondere das Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Zahlungsunfähigkeitsrisiken bestehen darin, dass die Nachrangdarlehensnehmerin nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber fremden Dritten aufgrund fehlender liquider Mittel nachzukommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Bedarfsfall keine zusätzliche Finanzierung am Markt gefunden werden kann und es dadurch zu einer Insolvenz der Nachrangdarlehensnehmerin kommt.
Liquiditätsrisiken. Das Liquiditätsrisiko umfasst Risiken, die sich aus Störungen in der Liquidität einzelner Marktsegmente, uner- warteten Ereignissen im Kredit-, Einlagen- oder Emissionsgeschäft oder aus Veränderungen der eigenen Re- finanzierungsbedingungen ergeben können. Die Untergliederung des Liquiditätsrisikos umfasst zwei Unterri- sikoarten: das klassische Liquiditätsrisiko (enthält auch das Intraday-Liquiditätsrisiko) und das Liquiditäts- Spread-Risiko: • Als klassisches Liquiditätsrisiko wird die Gefahr bezeichnet, dass Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen werden kann. In der NORD/LB liegt dabei der Fokus einerseits auf einer Betrachtung der nächsten zwölf Monate und andererseits auf dem untertägigen (Intraday)-Liqui- ditätsrisiko. Für die längerfristige Betrachtung kann die potenzielle Ursache für Risiken eine allgemeine Störung in der Liquidität der Geldmärkte sein, die einzelne Institute oder den gesamten Finanzmarkt betrifft. In der untertägigen Betrachtung (auch Intraday-Liquiditätsrisiko) tritt das Intradayrisiko dann ein, wenn Zahlungen nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt durchgeführt werden können und somit die eigene oder die Liquiditätssituation von anderen beeinflusst wird. Mögliche Ursachen für Risiken können Marktstö- rungen wie z. B. verzögerte oder ausgefallene Zahlungsflüsse von Marktteilnehmern sein sowie die nicht ausreichende Fähigkeit, jederzeit die eigene, untertägige Liquiditätssituation korrekt einschätzen zu können, um möglichst umfangreiche Prognosen über erwartete Zahlungsflüsse hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt zu treffen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die untertägige Disposition und Steuerung der Liquidität und der Fähigkeit des Instituts, den eigenen Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssi- tuationen nachzukommen. • Als Liquiditäts-Spread-Risiko werden die potenziellen Ergebniseinbußen bezeichnet, die sich durch die Veränderung der eigenen Refinanzierungsbedingungen am Geld- oder Kapitalmarkt ergeben. Ursache dafür kann eine veränderte Einschätzung der Bonität der Bank durch andere Marktteilnehmer sein oder eine allgemeine Marktentwicklung. Die NORD/LB und ihre Tochtergesellschaften unterliegen diesen Liquiditätsrisiken, d.h. dem Risiko, dass sie z.B. infolge einer plötzlichen und nachhaltigen Zunahme beim Mittelabfluss oder einer nicht permanent gege- benen uneingeschränkten Verfügbarkeit von langfristigem ungedecktem Funding ihren fällig werdenden Ver- pflichtungen nicht nachkommen können. Ein solcher ...
Liquiditätsrisiken. Die meisten Investitionen des Teilfonds der Gesellschaft sind illiquide. Der Verkauf von illiquiden Vermögensgegenständen kann unmöglich, langsam oder nur zu hohen Kosten möglich sein. Zudem können erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die jeweiligen Investments sachgerecht zu bewerten. Dies kann einerseits zu erhöhten Kosten für den Teilfonds der Gesell- schaft führen. Andererseits können bestimmte Investitionen nicht oder nicht preisangemessen veräußert werden.
Liquiditätsrisiken. Die Investmentgesellschaft kann vorhandene Liquidität ganz oder teilweise für Zwecke des Liquiditätsmanagements kurzfris- tig in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben anlegen. Bei einer Investition in solche Liquiditätsanlagen besteht das Risiko, dass keine bzw. nur geringere Renditen als bei den geplanten Zielfondsbeteiligungen erzielbar bzw. die Rendi- ten sogar negativ sind. Die Kurse von Wertpapieren oder Geld- marktinstrumenten unterliegen Schwankungen und können daher auch fallen, sodass die Investmentgesellschaft bei ihrer Veräußerung einen Verlust erleiden kann. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Investmentgesellschaft bzw. die Verwaltungs- gesellschaft für Zwecke der Liquiditätssteuerung unter Umstän- den gezwungen sein kann, Wertpapiere oder Geldmarktinstru- mente zu einem Zeitpunkt zu veräußern, zu dem die Kurse sol- cher Vermögensgegenstände unter ihren Einstandspreis gesun- ken sind. Die Gründe für Kursverluste können sowohl auf allge- meine Entwicklungen der Kapitalmärkte (z. B. politische oder weltwirtschaftliche Einflüsse) als auch auf den Aussteller selbst zurückzuführen sein. Darüber hinaus können insbesondere Bör- senkurse auch durch irrationale Faktoren wie Gerüchte, Meinun- gen oder Stimmungen beeinflusst werden. Daneben kann nicht ausgeschlossen werden, dass Banken, Finanzdienstleistungsun- ternehmen oder etwa Geldmarktfonds, bei denen Liquiditäts- anlagen getätigt werden, insolvent werden und damit die betref- fende Liquiditätsanlage verloren geht. Weiterhin liegt zum Zeitpunkt der Vertriebsanzeige ein Niedrig- zinsumfeld vor, welches sogar zu der negativen Verzinsung von bestimmten Liquiditätsanlagen führen kann. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Investmentgesellschaft aus der Anlage liquider Mittel Zinsverluste erleidet, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage auswirken kann.
Liquiditätsrisiken. Es ist unwahrscheinlich, dass Schwellenländer in absehbarer Zukunft die gleiche Liquidität aufweisen wie die weiter entwickelten Wertpapiermärkte. Daher kann es sein, dass es keinen leicht verfügbaren Markt für kurzfristig vorzunehmende Liquidationen von Vermögensanlagen der Gesellschaft gibt.