Sonstige Risiken. Sonstige Risiken beim Einsatz von Derivaten beinhalten das Risiko unterschiedlicher Bewertungen von Derivaten, die aus unterschiedlichen zulässigen Bewertungsmethoden und der Tatsache resultieren, dass zwischen Derivaten und den zugrunde liegenden Wertpapieren, Zinsen, Wechselkursen und Indizes keine absolute Korrelation besteht. Zahlreiche Derivate, insbesondere OTC-Derivate, sind komplex und werden häufig subjektiv bewertet. Häufig sind nur wenige Marktakteure in der Lage, eine Bewertung vorzunehmen, und diese treten in der zu bewertenden Transaktion oft als Kontrahenten auf. Ungenaue Bewertungen können höhere Barzahlungspflichten gegenüber den Kontrahenten bzw. einen Wertverlust für einen Fonds zur Folge haben. Derivate vollziehen die Wertentwicklung der Wertpapiere, Zinsen, Wechselkurse oder Indizes, deren Abbildung beabsichtigt ist, nicht immer in vollem Umfang oder auch nur in hohem Maße nach. Somit ist der Einsatz von derivativen Techniken durch einen Fonds u. U. nicht immer ein wirksames Mittel zur Erreichung des Anlageziels eines Fonds und kann sich mitunter sogar als kontraproduktiv erweisen. Da die meisten derivativen Instrumente, in die Fonds mit Indirekter Anlagepolitik investieren können, nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten notiert sind oder gehandelt werden, wird als Wert für diese Anlagen üblicherweise der für jedes Instrument in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsrat festgelegten Bewertungsgrundsätzen ermittelte Wert zugrunde gelegt. Diesen Grundsätzen zufolge fragt der Verwaltungsrat täglich die aktuellste Bewertung der derivativen Instrumente bei dem jeweiligen Swap-Kontrahenten ab und überprüft diese Bewertung wöchentlich mit einer sachkundigen (von dem Kontrahenten unabhängigen) Person. Der Verwaltungsrat führt diese Verfahren nach Treu und Glauben sowie unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilsinhaber durch. Der Verwaltungsrat wendet diese Bewertungsgrundsätze einheitlich an, und diese Bewertungsgrundsätze sind durch den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft nachprüfbar. Potenzielle Anleger sollten beachten, dass die Entscheidung zur Verwendung eines indikativen Geld-, Brief- oder Mittelkurses für die derivativen Finanzinstrumente sowohl den Nettoinventarwert des Fonds als auch den Preis, zu dem Anleger die Anteile erwerben oder zurückgeben können, beeinflusst und auf beide erhebliche Auswirkungen haben kann. Weitere Informationen zu den Bewertungsverfahren des Fonds sind dem Abschnitt „Berechnung des Nettoinve...
Sonstige Risiken. Optionen beinhalten einerseits Rechte, andererseits Verpflichtungen – Terminkontrakte ausschließlich Verpflichtungen – mit kurzer Laufzeit und definierten Verfalls- bzw. Lieferterminen. Daraus und aus der Schnelligkeit dieser Geschäftsarten ergeben sich insbesondere folgende zusätzliche Risiken: • Optionsrechte, über die nicht rechtzeitig verfügt wurde, verfallen und werden damit wertlos. • Sollte die Einbringung erforderlich werdender zusätzlicher Sicherheiten nicht rechtzeitig erfolgen, werden wir Ihre Position glattstellen und die bis dahin erbrachten Sicherheiten verwerten, dies unbeschadet Ihrer Verpflichtung zur Abdeckung offener Salden. • Bei Stillhaltergeschäften (Shortposition) werden wir im Falle der Zuteilung die für Sie notwendigen Schritte ohne vorherige Information durchführen. Aufgrund der Ausübung von Puts zugeteilte Werte werden wir bei nicht ausreichender Deckung verkaufen. • Sollten Sie Termingeschäfte in fremder Währung tätigen, kann eine ungünstige Entwicklung am Devisenmarkt Ihr Verlustrisiko erhöhen.
Sonstige Risiken. Risiken aus der Regulierung
Sonstige Risiken. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Änderung bzw. ein Neuabschluss im Bereich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erforderlich sein, z.B. bei Umzug aus einer Mietwohnung in ein Eigenheim. Sofern in Folge des Umzugs Vermietung von Wohnraum erfolgt oder nicht mehr erfolgt, ist der Versicherungsschutz entsprechend anzupassen. Kundenwunsch: Eine Beratung hierzu soll □ aktuell durchgeführt werden □ später durchgeführt werden, möglichst bis __________ □ nicht durchgeführt werden, weil ____________________________________________ □ vom Kunden anderweitig beauftragt werden.
Sonstige Risiken a) Risikoklasse hoch
b) Risikoklasse mittel Personalrisiko
c) Risikoklasse gering Konzentrations- und Klumpenrisiken
Sonstige Risiken. Aus Besitz und dem Führen eines Kraftfahrzeuges können rechtliche Auseinandersetzungen ent- stehen, z. B. Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall oder Ärger mit einer Werkstatt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten können über eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Außerdem werden verschiedene Dienstleistungen „rund um das Kfz“, so genannte Assistanceleistungen (z.B. Schutzbrief), angeboten. Kundenwunsch: Eine Beratung hierzu soll □ aktuell durchgeführt werden □ später durchgeführt werden, möglichst bis __________ □ nicht durchgeführt werden, weil ____________________________________________ □ vom Kunden anderweitig beauftragt werden.
Sonstige Risiken. (1) Risiken aus der Regulierung
(2) Risiken hinsichtlich von Minderheitenrechten/ Majorisierung/Offenlegung von Informationen
(3) Risiken aus der Kündigung der Beteiligung durch die Anleger
(4) Risiken aus der beschränkten Einflussnahme- möglichkeit auf die Geschäftsführung
(5) Risiken aus möglichen anderweitigen Aufgaben von Geschäftsführern oder Mitarbeitern der Verwal- tungsgesellschaft sowie der geschäftsführenden Kommanditistin der Objektgesellschaften
Sonstige Risiken. (1) Risiken aus der Regulierung Die Verwaltungsgesellschaft unterliegt der durch die AIFM-Richt- linie vorgegebenen Regulierung, die in Deutschland insbesonde- re durch das KAGB mit Wirkung vom 22.07.2013, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU (sog. OGAW-V-Umsetzungsgesetz) mit Wirkung vom 03.03.2016, um- gesetzt wurde. Die Regulierung enthält Vorgaben u. a. in Bezug auf Eigenmittel, Verhaltensregeln, Liquiditätsmanagement, Orga- nisation und Transparenz der Verwaltungsgesellschaft und der durch sie geschuldeten Geschäftsführung in der Investment- gesellschaft. Insbesondere weil diese Regulierung geschlossener Fonds bzw. ihrer Geschäftsführung in der Bundesrepublik Deutschland erstmals erfolgt und zudem noch Änderungen nach sich ziehen kann, können in verschiedenen Bereichen der Um- setzung der Regulierung Unklarheiten bestehen. Auch können sich Ansichten der Verwaltung zur Umsetzung der Anforderungen dieser Regulierung wieder ändern. Folglich kann diese Regulie- rung höhere Kosten bei ihrer Umsetzung nach sich ziehen als bisher erwartet. Dies würde die Rendite der Investmentgesell- schaft negativ beeinflussen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante Investitionstätigkeit der Investment- gesellschaft weiter eingeschränkt wird als erwartet oder gar voll- ständig verboten wird. Es ist zudem davon auszugehen, dass die- se Regulierung ebenfalls die Objektgesellschaften treffen wird. Auch hier ist nicht ausgeschlossen, dass die Objektgesellschaften aufgrund erhöhter Kosten eine geringere Rendite erwirtschaften oder schlimmstenfalls liquidiert werden müssen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die Verwal- tungsgesellschaft ihre Tätigkeit aus aufsichtsrechtlichen Gründen wieder aufgeben muss (z. B. aufgrund Entzug der Erlaubnis). Dies hätte zur Folge, dass eine neue geeignete Verwaltungsgesell- schaft mit Genehmigung der BaFin bestimmt werden muss, was weitere Kosten verursachen dürfte. Sollte dies nicht (rechtzeitig) gelingen, besteht das Risiko, dass die Investmentgesellschaft abgewickelt werden muss.
(2) Risiken hinsichtlich von Minderheitenrechten/ Majorisierung/Offenlegung von Informationen Nach dem Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft bedürfen Beschlüsse grundsätzlich einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Lediglich Beschlüsse über eine Ände- rung des Gesellschaftsvertrages, die vorzeitige Auflösung der Investmentgesellschaft sowie den Ausschluss eines Gesellschaf- ters g...
Sonstige Risiken. Aus Besitz und dem Führen eines Kraftfahrzeuges können rechtliche Auseinandersetzungen entstehen, z. B. Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung nach einem Unfall oder Ärger mit einer Werkstatt. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten können über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Außerdem werden verschiedene Dienstleistungen „rund um das Kfz“, so genannte Assistanceleistungen (z.B. Schutzbrief), angeboten.
Sonstige Risiken. Die sonstigen Risiken beziehen sich insbesondere auf die Re- putation sowie auf die strategische Ausrichtung des AIF. Das Reputationsrisiko ist die Gefahr, dass durch die öttentliche Berichterstattung über eine Transaktion, einen Geschäfts- partner oder eine Geschäftspraxis, an der ein Kunde beteiligt ist, oder die Gesellschaft selbst, das öttentliche Vertrauen in das Unternehmen nachhaltig negativ beeinflusst wird. Das Reputationsrisiko besteht für AIF besonders bei Neuauflage bzw. während der Platzierungsphase. Das strategische Risiko bezeichnet die Gefahr, dass die Fondsstrategie nicht auf Änderungen im internen und exter- nen Unternehmensumfeld angepasst wird. Das Risikoprofil der Investmentgesellschaft ist während sei- ner Laufzeit nicht einheitlich. Seine Ausprägung steht in Ab- hängigkeit von den drei nachfolgenden Entwicklungsphasen der Investmentgesellschaft: