Nachweis der Pfandreife Musterklauseln

Nachweis der Pfandreife. Unabhängig von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Einlagenkreditinstitut und Pfandgläubiger genügt zum Nachweis der Pfandreife im Verhältnis zwischen Bank und Ein- lagenkreditinstitut die schriftliche Erklärung des Pfandgläubigers. Nach Erhalt der Erklärung ist die Bank berechtigt, mit befreiender Wirkung an den Pfandgläubiger zu zahlen.