Benachrichtigung des Einlagenkreditinstituts über einen unbezahlt zurückgege- benen Scheck. Bleibt ein auf die Bank gezogener Scheck unbezahlt, so erhält das Einlagenkreditinstitut die im Scheckgesetz vorgesehene bzw. bei Zahlungsvorgängen aus dem beleglosen Scheckein- zug eine entsprechende Benachrichtigung.