Neon Equity AG Musterklauseln

Neon Equity AG. Die seinerzeitige Alleinaktionärin der Emittentin, die Elaris Holding GmbH, fasste im Laufe des Jahres 2023 den Entschluss, die Aktien der Emittentin im Freiverkehr einer deutschen Börse einbeziehen zu lassen. Vor diesem Hintergrund suchte sie nach Partnern, die dieses Vorhaben unterstützen und begleiten würden. Mit der Neon Equity AG, deren Geschäftsmodell es ist, sich als strategischer Investor an Unternehmen zu beteiligen und diese auf ihrer Entwicklung zur Kapitalmarkfähigkeit und später am Kapitalmarkt zu begleiten, traf die Elaris Holding GmbH die Vereinbarung, dass sich die Neon Equity AG im Umfang von rund 5 % an der ELARIS AG beteiligen sollte. Die Elaris Holding GmbH versprach sich hiervon, dass die Neon Equity AG ihre Erfahrungen und ihre Expertise als strategische Aktionärin in das Vorhaben einbringen und dieses dadurch unterstützen würde. Die rund 5 %ige Beteiligung der Neon Equity AG an der Emittentin wurde im Wege einer zweistufigen Transaktion erreicht, die in Abschnitt XXIII.2. eingehend erläutert ist. Die Neon Equity AG hat daher ein Interesse an dem Angebot, da sie sich von dem Angebot und der damit einhergehenden Einbeziehung der Aktien der Emittentin in den Freiverkehr der Börse München eine langfristige Wertsteigerung der Aktien der Emittentin erhofft. Vertragliche Beziehungen zwischen der Neon Equity AG und der Emittentin bzw. der Neon Equity AG und der Elaris Innovation GmbH bestehen – über den in Abschnitt XXIII.2. dargestellten Zeichnungsvertrag und den Einbringungsvertrag hinaus – nicht.