WESENTLICHE INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN Musterklauseln

WESENTLICHE INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN. Die Emittentin hat die futurum bank AG, Xxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, („futurum“) als „Kapitalmarktpartner“ für die Einbeziehung der Angebotenen Aktien (und der übrigen bestehenden Aktien der Emittentin) in das Handelssegment Primärmarkt eingeschaltet. Die futurum steht daher in einem entsprechenden Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft. Der Mandatsvertrag wurde am 6. Oktober 2022 geschlossen, ergänzt durch einen am 30. Dezember 2022 abgeschlossenen Kapitalmarktpartnervertrag. Auf Grundlage des Mandatsvertrages und des Kapitalmarktpartnervertrages berät und unterstützt die futurum die Emittentin im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Aktien der Emittentin in den Freiverkehr der Börse Düsseldorf im Handelssegment Primärmarkt, insbesondere bezüglich der Einbeziehungsantragstellung und der Einhaltung von (aus der Einbeziehung resultierenden) Folgepflichten. Die futurum erhält für ihre Tätigkeiten als Kapitalmarktpartner eine marktübliche feste Vergütung. Interessenkonflikte bestehen insoweit nicht. Außerdem steht die futurum als Zahl- und Anmeldestelle in einem Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft. Die futurum erhält für ihre diesbezüglichen Tätigkeiten eine marktübliche Vergütung. Interessenkonflikte bestehen insoweit nicht. Die ICF BANK AG Wertpapierhandelsbank, Kaiserstraße 1, 60311 Frankfurt am Main, („ICF“) soll als sog. Skontroführer für den Handel der Aktien im Freiverkehr der Börse Düsseldorf eingebunden werden. Der Skontroführer soll während der Handelszeit an der Börse Düsseldorf zum Zwecke des Marktausgleichs und der Information der Marktteilnehmer Geld- und Brieftaxen mit Volumen in das Handelssystem einstellen; dabei kann der Skontroführer, in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen, durch Selbsteintritt für zusätzliche Liquidität sorgen. Der Skontroführer erhält von der Gesellschaft für seine Tätigkeiten eine marktübliche Vergütung. Interessenkonflikte bestehen insoweit nicht. Zudem soll die ICF als sog. Spezialist an der Frankfurter Wertpapierbörse für die künftige Einbeziehung und den Handel der Aktien im Freiverkehrssegment Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse fungieren. Der Spezialist ist mit der Durchführung des dortigen Einbeziehungsverfahrens beauftragt und soll anschließend während der Handelszeit an der Frankfurter Wertpapierbörse Geld- und Brieftaxen mit Volumen in das Handelssystem einstellen; dabei kann der Spezialist, in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen, durch Selbsteintritt für zusätzliche Li...
WESENTLICHE INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN. Die Emittentin hat die futurum bank AG, Xxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, als „Emissionsexperten“ für die Einbeziehung der Angebotenen Aktien (und der übrigen bestehenden Aktien der Emittentin) in das Handelssegment m:access eingeschaltet. Die futurum bank AG steht daher in einem entsprechenden Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft. Der Mandatsvertrag wurde am
WESENTLICHE INTERESSEN BETEILIGTER PERSONEN. 1. Emissionsexperte sowie Zahlstelle