Neue Programmversionen Musterklauseln
Neue Programmversionen. 3.1 Ausschließlich der Fehlerbehebung dienende Patches sind von sonstigen Releases und Updates/Upgrades zu trennen, deren Einspielung in das System des Auftraggebers gesondert berechnet wird.
Neue Programmversionen. 8.1. soffico sorgt dafür, dass die Software an jeweils geltende gesetzliche Anforderungen angepasst und ein einheitlicher Release-Stand im System gewährleistet wird.
8.2. soffico sammelt über das gesamte Jahr Anfor- derungen aller Lizenznehmer nach Erweiterun- gen, Änderungen oder Anpassungen. Einmal jährlich findet dazu eine große Nutzerkonferenz statt. Aus der Fülle von Vorschlägen wird nach Priorisierung durch die Mehrzahl der Lizenzneh- mer ein Releaseplan für Updates und Upgrades erstellt.
8.3. soffico wird dem Lizenznehmer mindestens zweimal im Kalenderjahr jeweils neue Pro- grammversionen (Updates oder Upgrades) zur Verfügung stellen.
8.4. Neue Programmversionen müssen zu den vorherigen Versionen der Software abwärts- kompatibel sein, auch zu spezifizierten Schnitt- stellen der Software mit anderer Software.
8.5. Neue Programmversionen werden in maschi- nenlesbarer Form ausgeliefert. soffico weist den Lizenznehmer zeitnah auf die Verfügbarkeit neuer Releases hin.
8.6. Gegenstand der nach diesem Vertrag geschul- deten Pflegeleistungen ist die jeweils aktuelle Programmversion sowie die zwei Vorgängerver- sionen.
Neue Programmversionen. 1. ATIX stellt sicher, dass die Software jeweils an den neuesten Stand der Technik angepasst und ein einheitlicher Release-Stand im System gewährleistet wird. Zu diesem Zweck wird ATIX dem Auftraggeber regelmäßig und im Falle besonderen Bedarfs neue Programmversionen zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Installation der jeweils neusten Programmversionen innerhalb von 60 Werktagen nach dem Release vorzunehmen.
2. Die Dokumentation wird an die jeweils aktuelle Programmversion angepasst.
3. Gegenstand der nach dieser Vereinbarung geschuldeten Pflegeleistungen ist die jeweils aktuelle Programmversion.
Neue Programmversionen blueAlpha stellt sicher, dass die bereits installierte Software jeweils an den neuesten Stand der Technik angepasst und ein einheitlicher Release-Stand im System gewährleistet wird. Zu diesem Zweck wird sie dem Kunden jeweils neue Programmversionen der bestehenden Anwendungen und Programmen zur Verfügung stellen und installieren (remote). Neue Programmversionen müssen zu den vorherigen Versionen der Software abwärtskompatibel sein, auch zu vorhandenen Schnittstellen der Software mit anderer Software. Ausschließlich der Fehlerbehebung dienende Patches sind von sonstigen Releases und Updates/Upgrades zu trennen. Die Dokumentation wird an die jeweils aktuelle Programmversion angepasst. Gegenstand der nach diesem Vertrag geschuldeten Serviceleistungen ist die jeweils aktuelle Programmversion.
