Software von Drittanbietern Musterklauseln

Software von Drittanbietern. Umfassen die Serviceleistungen die Nutzung von Softwareprodukten von Drittanbietern, gelten die Lizenzbedingungen für diese Softwareprodukte zusätzlich zu den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, und der Kunde verpflichtet sich, sie einzuhalten.
Software von Drittanbietern. Die Dienste können Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten oder einbeziehen, die im Allgemeinen kostenlos unter Lizenzen verfügbar sind, die den Empfängern weitreichende Rechte zum Kopieren, Ändern und Verteilen dieser Komponenten einräumen ("Komponenten von Drittanbietern"). Obwohl Ihnen die Dienste vorbehaltlich dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, verhindert oder beschränkt nichts in diesem Vertrag den Bezug von Drittanbieter-Komponenten unter den geltenden Drittanbieter-Lizenzen oder soll Ihre Nutzung von Drittanbieter- Komponenten unter diesen Drittanbieter-Lizenzen einschränken.
Software von Drittanbietern. Für den Betrieb von On-Premises-Software kann es erforderlich sein, dass der Kunde separate Bedingungen akzeptiert, die die Verwendung von Technologie von Drittanbietern regeln, die unter separaten Lizenzbedingungen und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese separaten Bedingungen zu akzeptieren (z. B. durch Klicken, um eine EULA-Vereinbarung zu akzeptieren) und einzuhalten. Crestron kann dem Kunden bestimmte Hinweise bezüglich der Verwendung solcher Technologien von Drittanbietern in der Dokumentation geben.
Software von Drittanbietern. 1. Die Software kann von bestimmter Software von Drittanbietern begleitet sein oder diese enthalten, einschließlich Open-Source-Software (zusammenfassend „Software von Drittanbietern“), für die HM möglicherweise bestimmte zusätzliche Bedingungen und/oder Hinweise an Sie weitergeben muss. Solche zusätzlichen Softwarebedingungen und/oder Hinweise von Drittanbietern finden Sie in der Software-Hilfe/im Menü „Über“, in der Benutzerdokumentation und/oder in den Read-me-Dateien. UNABHÄNGIG VON DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, WIRD DIE SOFTWARE VON DRITTANBIETERN IHNEN „WIE BESEHEN“/“AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG VON HM ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (ODER DERER LIEFERANTEN) UND WEDER HM, DEREN VERBUNDENE UNTERNEHMEN, NOCH LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN, DIE AUS DER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN ENTSTEHEN ODER MIT DIESEN VERBUNDEN SIND. Dieser Absatz hat keinen Einfluss auf die Gewährleistung im Abschnitt "Gewährleistung, Haftung" dieser Vereinbarung in Bezug auf die Software als Ganzes.
Software von Drittanbietern. 11.1 Die Software kann Software von Drittanbietern in unveränderter oder modifizierter Form einbetten oder Ihnen damit bereitgestellt werden. In diesem Fall macht Schneider Electric entsprechende Informationen für Sie verfügbar.
Software von Drittanbietern. 15.1 Die Software enthält bestimmte Software von Drittanbietern. Solche Software von Drittanbietern kann separaten Lizenzbedingungen von Drittanbietern unterliegen, und Sie akzeptieren diese Lizenzbedingungen von Drittanbietern, wenn Sie die Software installieren oder verwenden.
Software von Drittanbietern. Bestimmte Software von Drittanbietern könnte mit der Software geliefert werden. SÄMTLICHE SOFTWARE VON DRITTANBIETERN WIRD VON LAETUS AUF EINER „AS IS“-BASIS (Wie gesehen) OHNE BEDINGUNGEN ODER GARANTIE JEDER ART GELIEFERT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND.
Software von Drittanbietern. Die Freie Software kann von ATIX zusammen mit Software von ATIX und Drittanbietern geliefert werden, die nicht Teil der Freien Software ist. Diese Software ist nicht für die Ausführung der Freien Software notwendig. Sie unterliegt ihren eigenen Lizenzbedingungen, die dieser Software beiliegen. Der Auftraggeber ist zur Installation und Ausführung dieser Software nur berechtigt, wenn er den entsprechenden Lizenzbedingungen zustimmt. Die Nutzung dieser Software auf mehr als einem System sowie die Übertragung dieser Software auf einen Dritten ist nur in Abstimmung mit dem Lizenzgeber dieser Software gestattet, sofern und soweit dieser Fall nicht in den Lizenzbedingungen geregelt ist. Diese Vereinbarung regelt die Wartung und Pflege der Software „orcharhino“ durch ATIX. Die Software „orcharhino“ unterliegt dabei den Lizenzbedingungen in Modul A. Diese Software wurde durch ATIX oder den Auftraggeber selbst auf dem System des Auftraggebers installiert („System“). Die Pflege und Anpassung der Software durch ATIX richten sich nach diesem Vertrag.
Software von Drittanbietern. Die Software enthält möglicherweise Software von Drittanbietern und / oder Inhalte für die bestimmte Hinweise und / oder zusätzliche Bedingungen und Konditionen erforderlich sind. Solche erforderlichen Hinweise und / oder zusätzliche Bedingungen und Konditionen von Drittanbietern befinden sich unter xxxx://xxx.xxxxx-x-xxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx.xxxx und sind ein Teil dieser Vereinbarung oder durch Bezugnahme in dieses Lizenz-Abkommen mit übernommen. Durch die Annahme dieser Lizenzvereinbarung akzeptieren Sie auch die zusätzlichen Bedingungen und Konditionen die darin festgelegt sind, falls vorhanden.
Software von Drittanbietern. Die Software kann mit Komponenten von anderen Anbietern weitergegeben werden, die anderen Bedingungen unterliegen. Ihre Installation und die Nutzung dieser Komponenten unterliegt diesen Bedingungen, die sich auf dem Medium befinden, auf dem die Software bereitgestellt wird. Kein Teil dieser Vereinbarung beschränkt die Ihnen durch Dritte erteilten Rechte, wobei es sich unter andrem um Rechte unter Lizenzen für kostenlose Software oder Open Source-Software handeln kann.