Software von Drittanbietern Musterklauseln

Software von Drittanbietern. Umfassen die Serviceleistungen die Nutzung von Softwareprodukten von Drittanbietern, gelten die Lizenzbedingungen für diese Softwareprodukte zusätzlich zu den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, und der Kunde verpflichtet sich, sie einzuhalten.
Software von Drittanbietern. 11.1 Die Software kann Software von Drittanbietern in unveränderter oder modifizierter Form einbetten oder Ihnen damit bereitgestellt werden. In diesem Fall macht Schneider Electric entsprechende Informationen für Sie verfügbar. 11.2 Mit der Annahme dieser EULA akzeptieren Sie auch die Bestimmungen der Softwarelizenzen aller Drittanbieter („Alternative Lizenzen“), die über Immaterialgüterrechte an der besagten Software von Drittanbietern verfügen, und jede Nutzung der als Teil der Software angesehenen Software von Drittanbietern unterliegt den Bestimmungen dieser alternativen Lizenzen. Bezugnehmend auf die obigen Bestimmungen wird die Haftbarkeit von Schneider Electric hinsichtlich der Teile der Software, die alternativen Lizenzen unterliegen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der alternativen Lizenz weiter eingeschränkt, und Schneider Electric übernimmt in keinem Fall eine umfangreichere oder maßgeblichere Haftung als diejenige, die aus derartigen alternativen Lizenzen ersichtlich ist, sofern und soweit von der geltenden Gesetzgebung nicht anderweitig zwingend vorgegeben. 11.3 Darüber hinaus kann die Software Code enthalten, einschließlich Code von Drittanbietern, für den Schneider Electric einen Quellennachweis erbringen muss. Dieser Code wurde ggf. mit alternativen Lizenzbestimmungen freigegeben. Derartiger Code wird nicht im Rahmen der vorliegenden EULA lizenziert und unterliegt ausschließlich der alternativen Lizenz, die als einzige Lizenz für den besagten Code fungiert und die Beziehung zwischen Ihnen und dem alternativen Lizenzgeber regelt. Diese EULA ändert in keiner Weise die Rechte oder Verpflichtungen, die Ihnen im Rahmen dieser alternativen Lizenzen ggf. zufallen. Schneider Electric bietet keinerlei Gewährleistung oder Garantie in Verbindung mit Code, der alternativen Lizenzen unterliegt, sofern und soweit von der geltenden Gesetzgebung nicht anderweitig zwingend vorgegeben. 11.4 Wenn Sie die Software in einer bestimmten Kombination mit anderer Software oder anderen Geräten gemäß Ihren Anforderungen einsetzen möchten, müssen Sie diese Software oder Geräte, einschließlich angemessener Lizenzen von den betroffenen Drittanbietern, auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten erwerben und verwalten. Wenn Sie die entsprechenden Drittanbieterlizenzen nicht erwerben und verwalten und das zur Folge hat, dass ein Drittanbieter Klage gegen Schneider Electric erhebt, dann haben Sie Schneider Electric gegenüber derartigen Klagen Dritter schad- und klaglos...
Software von Drittanbietern. 15.1 Die Software enthält bestimmte Software von Drittanbietern. Solche Software von Drittanbietern kann separaten Lizenzbedingungen von Drittanbietern unterliegen, und Sie akzeptieren diese Lizenzbedingungen von Drittanbietern, wenn Sie die Software installieren oder verwenden. 15.2 Gutschriften und separate Lizenzbedingungen für Software von Drittanbietern sind in der Lizenz- und Credits-Datei enthalten, die im Abschnitt „Über“ der Software über die Schaltfläche „Gutschriften“ verfügbar ist. 15.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass bestimmte Softwarelizenzgeber von Drittanbietern Drittbegünstigte sein können und sich daher nach ihrem alleinigen Ermessen auf ihre anwendbaren Softwarelizenzbedingungen von Drittanbietern anstelle von und/oder zusätzlich zu den Bedingungen dieser Vereinbarung berufen können. Falls in der Lizenz- und Kreditdatei nicht auf separate Lizenzbedingungen für Software von Drittanbietern verwiesen wird, kann der Lizenzgeber der Software von Drittanbietern nach eigenem Ermessen beschließen, sich auf die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen zu verlassen. 15.4 Ohne die Allgemeingültigkeit anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung einzuschränken, kann Capture One jederzeit verlangen, dass Sie die Nutzung einstellen und Komponenten (oder Teile davon) von Softwareanbietern Dritter mit sofortiger Wirkung löschen, nachdem Capture One Sie diesbezüglich benachrichtigt hat, wenn Capture One nach eigenem Ermessen feststellt, dass das Recht von Capture One, die Softwarekomponenten Dritter aufzunehmen, aus welchem Grund auch immer aufgehoben, entzogen oder beendet wird oder werden kann. 15.5 Sie verpflichten sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Ausübung der Rechte eines solchen Drittanbieter-Software-Lizenzgebers an dieser Software verhindern oder anderweitig beeinträchtigen könnte.
Software von Drittanbietern. Bestimmte Software von Drittanbietern könnte mit der Software geliefert werden. SÄMTLICHE SOFTWARE VON DRITTANBIETERN WIRD VON LAETUS AUF EINER „AS IS“-BASIS (Wie gesehen) OHNE BEDINGUNGEN ODER GARANTIE JEDER ART GELIEFERT, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN DRITTER, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND.
Software von Drittanbietern. Die Dienste können Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten oder einbeziehen, die im Allgemeinen kostenlos unter Lizenzen verfügbar sind, die den Empfängern weitreichende Rechte zum Kopieren, Ändern und Verteilen dieser Komponenten einräumen ("Komponenten von Drittanbietern"). Obwohl Ihnen die Dienste vorbehaltlich dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, verhindert oder beschränkt nichts in diesem Vertrag den Bezug von Drittanbieter-Komponenten unter den geltenden Drittanbieter-Lizenzen oder soll Ihre Nutzung von Drittanbieter- Komponenten unter diesen Drittanbieter-Lizenzen einschränken.
Software von Drittanbietern. Die Dienstleistung kann Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten oder integrieren, die im Allgemeinen kostenlos im Rahmen von Lizenzen verfügbar sind, die den Empfängern weitreichende Rechte zum Kopieren, Ändern und Verteilen dieser Komponenten gewähren („Komponenten von Drittanbietern“). Obwohl Ihnen die Dienstleistung gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, hindert oder beschränkt nichts in dieser Vereinbarung Sie daran, Komponenten Dritter im Rahmen der geltenden Lizenzen Dritter zu beziehen oder Ihre Nutzung von Komponenten Dritter im Rahmen dieser Lizenzen einzuschränken.
Software von Drittanbietern. Die Freie Software kann von ATIX zusammen mit Software von ATIX und Drittanbietern geliefert werden, die nicht Teil der Freien Software ist. Diese Software ist nicht für die Ausführung der Freien Software notwendig. Sie unterliegt ihren eigenen Lizenzbedingungen, die dieser Software beiliegen. Der Auftraggeber ist zur Installation und Ausführung dieser Software nur berechtigt, wenn er den entsprechenden Lizenzbedingungen zustimmt. Die Nutzung dieser Software auf mehr als einem System sowie die Übertragung dieser Software auf einen Dritten ist nur in Abstimmung mit dem Lizenzgeber dieser Software gestattet, sofern und soweit dieser Fall nicht in den Lizenzbedingungen geregelt ist. Diese Vereinbarung regelt die Wartung und Pflege der Software „orcharhino“ durch ATIX. Die Software „orcharhino“ unterliegt dabei den Lizenzbedingungen in Modul A. Diese Software wurde durch ATIX oder den Auftraggeber selbst auf dem System des Auftraggebers installiert („System“). Die Pflege und Anpassung der Software durch ATIX richten sich nach diesem Vertrag.
Software von Drittanbietern. Die Software enthält möglicherweise Software von Drittanbietern und / oder Inhalte für die bestimmte Hinweise und / oder zusätzliche Bedingungen und Konditionen erforderlich sind. Solche erforderlichen Hinweise und / oder zusätzliche Bedingungen und Konditionen von Drittanbietern befinden sich unter xxxx://xxx.xxxxx-x-xxxxxxx.xxx/xxxxxxxx/xxxxxxx.xxxx und sind ein Teil dieser Vereinbarung oder durch Bezugnahme in dieses Lizenz-Abkommen mit übernommen. Durch die Annahme dieser Lizenzvereinbarung akzeptieren Sie auch die zusätzlichen Bedingungen und Konditionen die darin festgelegt sind, falls vorhanden.
Software von Drittanbietern. Die Software kann mit Komponenten von anderen Anbietern weitergegeben werden, die anderen Bedingungen unterliegen. Ihre Installation und die Nutzung dieser Komponenten unterliegt diesen Bedingungen, die sich auf dem Medium befinden, auf dem die Software bereitgestellt wird. Kein Teil dieser Vereinbarung beschränkt die Ihnen durch Dritte erteilten Rechte, wobei es sich unter andrem um Rechte unter Lizenzen für kostenlose Software oder Open Source-Software handeln kann.
Software von Drittanbietern. Die Software kann von bestimmter Software von Drittanbietern begleitet sein oder diese enthalten, einschließlich Open-Source-Software (zusammenfassend „Software von Drittanbietern“), für die HM möglicherweise bestimmte zusätzliche Bedingungen und/oder Hinweise an Sie weitergeben muss. Solche zusätzlichen Softwarebedingungen und/oder Hinweise von Drittanbietern finden Sie in der Software-Hilfe/im Menü „Über“, in der Benutzerdokumentation und/oder in den Read-me-Dateien. UNABHÄNGIG VON DIESER VEREINBARUNG UND SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, WIRD DIE SOFTWARE VON DRITTANBIETERN IHNEN „WIE BESEHEN“/“AS IS“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG VON HM ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (ODER DERER LIEFERANTEN) UND WEDER HM, DEREN VERBUNDENE UNTERNEHMEN, NOCH LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN JEGLICHE HAFTUNG FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGSZAHLUNGEN, DIE AUS DER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN ENTSTEHEN ODER MIT DIESEN VERBUNDEN SIND. Dieser Absatz hat keinen Einfluss auf die Gewährleistung im Abschnitt "Gewährleistung, Haftung" dieser Vereinbarung in Bezug auf die Software als Ganzes.