Neufestsetzung der Schichtzulagen (Nachtarbeitszulagen). Die bisher gemäß Punkt 32 des Rahmenvertrages vom 15. Jänner 1987 in der ab 1. Mai 2023 gültigen Fassung mit € 1,8618 festgesetzt gewesene Schichtzulage wird auf € 1,9797 je Stunde, die mit € 3,7195 festgesetzt gewesene Schichtzulage und die Nachtarbeitszulage werden auf € 3,9549 je Stunde erhöht (Beilage E).