Geltungsbereich. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Geltungsbereich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpa- piergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbe- dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstel- len, sichert das Pfandrecht der Bank (Nummer 14 dieser Geschäftsbedin- gungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.
Geltungsbereich. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Geltungsbereich. Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags • weltweit und • rund um die Uhr.
Geltungsbereich. Dieser Tarifvertrag gilt:
Geltungsbereich. (1) Diese Vereinbarung gilt für
Geltungsbereich. Die girocard ist eine Debitkarte. Der Karteninhaber kann die Karte, soweit diese und die Terminals entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
Geltungsbereich a) Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.
Geltungsbereich. 1. Durch die Nutzung der Plattform kommt zwischen Nutzer und Plattformbetreiber ein Nutzungsvertrag zustande, der ausschließlich den nachfolgenden AGB unterliegt. Dieser Plattform-Nutzungsvertrag bildet den Rahmen für die Nutzung der Plattform zu Informationszwecken und für die Vermittlung einzelner Darlehensverträge zwischen Investoren und Emittenten durch die Plattform. Sowohl die Nutzung zu Informationszwecken als auch die Vermittlung der Darlehensverträge ist für die Nutzer kostenfrei. Jeder Vermittlungsvorgang stellt eine Finanzdienstleistung dar, nicht aber die Nutzung der Plattform zu Informationszwecken, die der Vermittlung vorgelagert ist. Die AGB gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienste, die auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden.
Geltungsbereich. 1.3 Unfallbegriff