Nicht beherrschende Finanzanlagen Musterklauseln

Nicht beherrschende Finanzanlagen. Der Fonds kann Schuldverpflichtungen und andere nicht beherrschende Anteile an Portfoliounternehmen halten und wird daher nur begrenzt in der Lage sein, seine Positionen in solchen Portfoliounternehmen zu schützen. Auch wenn der Portfolio- manager die Wertentwicklung der Anlagen des Fonds überwachen wird, liegt es in erster Linie in der Verantwortung des Managements eines Portfoliounternehmens, das Portfoliounternehmen auf Tagesbasis zu betreiben. Der Portfoliomanager beabsichtigt jedoch, angemessene Gläubiger- und Anteilseignerrechte zu erwirken, um zum Schutz der Anteile des Fonds bei- zutragen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass solche Rechte, die für einzelne Anlagen erworben werden können, in jeder Situation ausreichen, um die Anteile des Fonds zu schützen.