Common use of Notfall-Bargeld Clause in Contracts

Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person während einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt Bikmo den Kontakt zu ihrer Hausbank her und vermittelt schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt Bikmo der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für die Überweisung und die Auszahlung bis zu 100 €. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. Ausland sind alle Länder dieser Welt außer Österreich. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist. Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind: ● entladene oder entwendete Akkus oder ● fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ● -ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretenden Umständen die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird. Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Sie sind die versicherte Person. Ständiger Wohnsitz ist der Ort in Österreich, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

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Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person während Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle finanzi- elle Notlage, stellt Bikmo stellen wir den Kontakt zu ihrer Ihrer Hausbank her und vermittelt vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseortan Ihrem Aufenthaltsort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglichmög- lich, stellt Bikmo der versicherten Person stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt tragen die Kosten für die Überweisung und die Auszahlung bis zu 100 €. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. § 4 Begriffe Ausland sind alle Länder dieser Welt außer ÖsterreichDeutschland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie oder die mitversicherte Person einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehennachge- hen. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist. Mitversicherte Personen sind diejenigen Personen und Familienmitglieder, die im Rahmen der Mit- gliedschaft dem ADFC als Familien- bzw. Haushaltsmitglied gemeldet sind. Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind: ● sind - entladene oder entwendete Akkus oder - fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ● -ein - ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung Untersa- gung der Weiterfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretenden Umständen au- ßen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird. wird Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert versi- chert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung Hilfeleis- tung angefordert wurden. Unfall ist beim im Falle des § 3 Ziffer 3.2.7 ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verletzt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt werden oder reißen. Beim Ausfall des Fahrrades verstehen wir unter „Unfall“ jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Sie sind die versicherte Person. Ständiger Wohnsitz ist der Ort in ÖsterreichDeutschland, an dem Sie polizeilich gemeldet sind und sich überwiegend über- wiegend aufhalten. Wir sind Ihre ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxx. § 5 Ausschlüsse und Leistungskürzungen Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

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Samples: www.adfc.de

Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person während Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln Zah- lungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt Bikmo stellen wir den Kontakt zu ihrer Ihrer Hausbank her und vermittelt vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld am Bar- geld an Ihrem Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung Schadenmel- dung folgenden Werktag möglich, stellt Bikmo der versicherten Person stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall zur Verfügung und trägt tra- gen die Kosten für die Überweisung und die Auszahlung bis zu 100 €. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. § 6 Begriffe Ausland sind alle Länder dieser Welt des Geltungsbereiches außer ÖsterreichDeutsch- land. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie oder die mitversicherte Person einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung Be- rufsausübung nachgehen. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreichbar ist. Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind: ● sind - entladene oder entwendete Akkus oder - fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ● -ein - ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des FahrradesFahr- rades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder zu einer ei- ner Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretenden Umständen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird. wird Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug Pannenhilfsfahr- zeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell spe- ziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Sie sind die versicherte Person. Ständiger Wohnsitz Wohnort ist der Ort in ÖsterreichDeutschland, an dem Sie polizeilich gemeldet gemel- det sind und sich überwiegend aufhalten. Wir sind die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxx. § 7 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Für den Versicherungsschutz im „Mobilitätsschutzpaket“ können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berück- sichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG). § 8 Ausschlüsse und Leistungskürzungen Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

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Samples: zweirad.assona.com

Notfall-Bargeld. Gerät die versicherte Person während Geraten Sie auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt Bikmo stellen wir den Kontakt zu ihrer Ihrer Hausbank her und vermittelt vermitteln schnelle Auszahlung von Bargeld am an Ihrem Reiseort. Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung Scha- denmeldung folgenden Werktag möglich, stellt Bikmo der versicherten Person stellen wir Ihnen ein zinsloses Darlehen von bis zu 0.000 € je Schadenfall Scha- denfall zur Verfügung und trägt tragen die Kosten für die Überweisung Über- weisung und die Auszahlung bis zu 100 €. Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Erbringung der Assistance- und Versicherungsleistungen erfolgt in den einzelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbarkeit und den örtlichen Gegebenheiten. § 6 Begriffe Ausland sind alle Länder dieser Welt des Geltungsbereiches außer ÖsterreichDeutschland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie oder die mitversicherte Person einen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch ver- kehrstechnisch möglich erreichbar ist. Panne ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder BruchschadenBruch- schaden) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Keine Pannen sind: ● sind - entladene oder entwendete Akkus oder - fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann oder ● -ein - ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Untersagung der Weiterfahrt Wei- terfahrt oder zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer von außen eintretenden Umständen eintretender Um- stände die Weiterfahrt unmöglich gemacht wird. wird Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Fahrbereit- schaft am Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Verschleißteile Ver- schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wurden. Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Ereignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist. Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Sie sind die versicherte Person. Ständiger Wohnsitz Wohnort ist der Ort in ÖsterreichDeutschland, an dem Sie polizeilich polizei- lich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. Wir sind die ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG, Xxxxx-Xxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxx. § 7 Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Für den Versicherungsschutz im „Mobilitätsschutzpaket“ können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versiche- rungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG). § 8 Ausschlüsse und Leistungskürzungen Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

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