Notfallhelfer Musterklauseln

Notfallhelfer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Perso- nen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situa- tion befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige Hilfeleistung für die versicherten Personen entstanden sind. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen- schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Notfallhelfer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die in einer Notfallsituation dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person freiwillig Hilfe leisten (Notfallhelfer). Versichert sind Schadensersatz- ansprüche Dritter, die sich aus der Hilfeleistung erge- ben soweit aus einem anderen Vertrag kein Anspruch auf Versicherungsschutz besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Notfall- helfer durch die freiwillige Hilfeleistung entstanden sind. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Personen- schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsneh- mers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.
Notfallhelfer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die Ihnen und den mitversicherten Personen in einem Notfall freiwillige Hilfe leisten. Ein Notfall liegt vor, wenn sich die versicherte Person in einer Situation befindet, in der eine unmittelbare Gefahr für ihr Leben oder ihre körperliche Unversehrtheit besteht. Ersetzt werden auch Aufwendungen, die dem Helfer durch die freiwillige