Nutzung Persönlicher Daten Musterklauseln
Nutzung Persönlicher Daten. Zur Bereitstellung des Dienstes weisen Sie Apple an, die von Ihnen und Ihren Endnutzern für Apple durch die Nutzung des Dienstes bereitgestellten Daten nur in dem zum Bereitstellen und Verbessern des Dienstes notwendigen Umfang und wie in Anlage A aufgeführt zu nutzen, und nur gemäß den Bestimmungen gemäß diesem Abschnitt 3 und Anlage A. Außerdem ist Apple verpflichtet:
i. Die Persönlichen Daten in Einklang mit Ihren im vorliegenden Vertrag festgelegten Anweisungen und Zustimmungen sowie gemäß allen geltenden Gesetzen, Vorschriften, Vereinbarungen und Abkommen zu nutzen und zu verarbeiten.
ii. Ihre Einrichtung zu informieren, falls Apple in Verbindung mit dem Dienst Anfragen bezüglich des Zugriffs auf Ihre Persönlichen Daten oder auf die Persönlichen Daten Ihrer Endnutzer erhält, und Apple wird entweder (i) mit Ihrer Einrichtung in angemessenem Umfang bezüglich der Handhabung solcher Anfragen kooperieren, soweit sie Persönliche Daten betreffen, auf die Apple Zugriff hat, oder (ii) in anderer Weise Vorkehrungen treffen, damit Ihre Einrichtung solche Anfragen direkt bearbeiten kann. Im Falle einer Untersuchung Ihrer Einrichtung durch eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine ähnliche Instanz in Bezug auf Persönliche Daten leistet Apple gegenüber Ihrer Einrichtung angemessene Hilfe und Unterstützung bei der Reaktion auf eine solche Untersuchung, insoweit sie Persönliche Daten betrifft, auf die Apple in Verbindung mit dem Dienst Zugriff hat.
Nutzung Persönlicher Daten. Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
