Datenschutz und Sicherheit Musterklauseln

Datenschutz und Sicherheit. 12.1 Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber per- sonenbezogene Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses zur Er- füllung des Vertragszwecks oder für Abrechnungszwecke verarbeitet. 12.2 Sofern personenbezogene Daten durch den Auftraggeber verarbeitet werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese vertraulich und gemäß den gesetzlichen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu nutzen. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig. 12.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die nach den geltenden Daten- schutzvorschriften erforderlichen technische und organisatorische Maßnah- men und andere Schutzmaßnahmen zu treffen.
Datenschutz und Sicherheit. 4.1. next layer wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist von drei Monaten speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw. solange dies aus den genannten technischen Gründen oder zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird next layer diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird next layer die Daten nicht löschen. Ansonsten wird next layer Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren. 4.2. Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird next layer außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen. 4.3. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass next layer gem. § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis, dass next layer gem. § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von next layer aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Vertragspartners aus. 4.4. Der Vertragspartner nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach der next layer unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Vertragspartner zu erteilen. Der next layer wird bestrebt sein, die von ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter xxx.xxxx.xx zu beachten und ihnen zu entsprechen. 4.5. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Daten des Vertragspartners werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaini...
Datenschutz und Sicherheit. 18.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Perso- nen, die mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beach- ten und nachweislich entsprechend den Regeln zum Da- tenschutz auf die Wahrung des Datengeheimnisses ver- pflichtet sind. 18.2 Im Falle der Auftragsdatenverarbeitung wird zwi- schen den Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung gemäß § 11 BDSG geschlossen. 18.3 Der Auftraggeber erteilt ausdrücklich keine Einwil- ligung zur Verwendung der Kontaktdaten zu werblichen Zwecken. Eine Weitergabe, Übermittlung oder sonstige Verwertung der Kontaktdaten des Auftraggebers ist aus- drücklich untersagt. 18.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ver- tragserfüllung alle notwendigen Maßnahmen zur Sicher- stellung der Informations- und Betriebssicherheit sowie zur Qualitätssicherung beim Auftraggeber zu ergreifen. Es gelten die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter des Auftraggebers, welche dem Auftragnehmer auf dessen Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Datenschutz und Sicherheit. 19.1 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Personen, die mit der Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz beach- ten und nachweislich entsprechend den Regeln zum Datenschutz auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind. 19.2 Im Falle der Auftragsverarbeitung wird zwischen den Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung ge- schlossen. 19.3 Der Auftraggeber erteilt ausdrücklich keine Einwilli- gung zur Verwendung der Kontaktdaten zu werblichen Zwecken. Eine Weitergabe, Übermittlung oder sons- tige Verwertung der Kontaktdaten des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt. 19.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ver- tragserfüllung alle notwendigen Maßnahmen zur Si- cherstellung der Informations- und Betriebssicherheit sowie zur Qualitätssicherung beim Auftraggeber zu er- greifen. Es gelten die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter des Auftraggebers, welche dem Auftragnehmer auf dessen Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Datenschutz und Sicherheit. 8.1. SPiNNWERK ist berechtigt, Vermittlungsdaten (§ 87 Telekommunikationsgesetz, TKG), insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles im Rahmen des § 93 TKG sofern dies für Zwecke der Verrechnung von Entgelten erforderlich, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zu speichern. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass SPiNNWERK die Daten zur Vermarktung für Zwecke der eigenen Telekommunikationsdienste verwenden darf. 8.2. Die Mitarbeiter von SPiNNWERK unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden. 8.3. SPiNNWERK speichert als Stammdaten der Vertragspartner und Teilnehmer: akademischen Grad, Vornamen, Familiennamen, Teilnehmernummer, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben (ausgenommen Punkt 3.4). SPiNNWERK ist berechtigt, Access-Statistiken zu führen. 8.4. SPiNNWERK ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. SPiNNWERK haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Vertragspartners oder Dritter gegenüber SPiNNWERK aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen. 8.5. SPiNNWERK behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend oder in sonstiger Weise schädigend oder belästigend für SPiNNWERK- oder andere Rechner oder für andere Internetteilnehmer sind, aufzufordern, dies umgehend, längstens jedoch innerhalb einer Frist von einem Tag, zu unterlassen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird SPiNNWERK den Anschluss dieses Vertragspartners unverzüglich physisch und/oder logisch vom Internet trennen. Sollten aus dieser Einstellung von Leistungen dem Vertragspartner oder Dritten Schäd...
Datenschutz und Sicherheit. Wir weisen ausdrücklich auf unsere online, unter xxx.xx-x.xx, zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung hin.
Datenschutz und Sicherheit. Der Provider wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Ver- traulichkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten gemäß der Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO) zu gewährleisten.
Datenschutz und Sicherheit. Soweit WÖHWA bei ihren Arbeiten am Vertragsgegenstand personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird sie die Daten- schutzgesetze beachten. WÖHWA wird die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten entsprechend der durch diesen Vertrag vorgegebenen Inhalte nutzen. Die WÖHWA wird bei der Erfüllung des Vertrages Personen einsetzen, die auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG vorverpflichtet sind.
Datenschutz und Sicherheit. 11.1 Der Kunde ermächtigt ProtoSoft und ist damit einverstanden, dass ProtoSoft die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten, einschließ- lich Namen, Telefonnummern und E-Mail Adressen in allen Ländern, in denen ProtoSoft geschäftlich tätig ist, im Sinne der Datenschutzgesetze verarbeitet, speichert und auswertet. 11.2 ProtoSoft gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Aus - genommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen oder Unterauftragnehmer von ProtoSoft, die zur Erbringung der sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen von Proto- Soft beauftragt werden. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermit- telten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum. 11.3 Der Kunden hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Von der Löschung ausge- nommen sind notwendige Daten für Abrechnung und buchhalterische Zwecke. Derartige Anfragen sind schriftlich zu richten an: ProtoSoft AG Xxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefax: +00 00 000 000 00 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx 11.4 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere daten- schutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes ProtoSoft von Ansprüchen Dritter frei.
Datenschutz und Sicherheit. 15.1. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundveror- dnung (Verordnung (EU) 2016/679, „DSGVO“) und allen weiteren anwendbaren Datenschutz- gesetzen zu verarbeiten, insbesondere geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu gewährleisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, seine Beschäftigten und ggf. eingebundenen Auftragsverarbeiter über die einschlägigen gesetzlichen und vertrag- lich vereinbarten Datenschutz-vorschriften zu unterrichten und sie auf deren Einhaltung und zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 15.2. Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer im Auftrag des Auf- traggebers ist im Vorfeld der jeweiligen Daten- verarbeitung eine entsprechende Zusatzverein- barung gem. Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der Verkäufer sichert zu, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum stattfindet. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind und etwaige darüber hinausgehende erforderliche Maßnahmen getroffen sind. 15.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die vertragsgegen- ständlichen Leistungen nach dem Stand der Technik in der Informationssicherheit so zu erbringen, dass die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der IT- Systeme und Unternehmensdaten des Auftrag- gebers nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Der Auftragnehmer wird ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau gewährleis- ten. Unternehmensdaten im Sinne dieser Ziffer sind alle schützenswerten Informationen des Auftraggebers, zu denen auch personenbezo- gene Daten gehören.