Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum Musterklauseln

Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum. Stand/Gesetzgebungsprozess: Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 - KOM (2023) 443, der Rat hat noch keine allgemeine Ausrichtung gefunden, Europäisches Parlament hat seine Position im Xxxx festgelegt, Verfahrensnummer: 2023/0271/COD Den Gesetzesvorschlag der europäischen Kommission, der auf Sektorinitiativen (u.a. Timetable Redesign) aufbaut, sehen wir grundsätzlich positiv. Die Kapazitätsplanung und das Kapazitätsangebot werden damit besser auf die Kundenbedürfnisse abgestimmt. Weiters ist positiv, dass im Gesetzesvorschlag der Kommission eine Zentralisierung des Kapazitäts- und Verkehrsmanagement durch eine EU Central Entity ausgeblieben ist. Die engere Zusammenarbeit der Infrastrukturbetreiber wird begrüßt. Wir unterstützen den Berichtsentwurf der Berichterstatterin in weiten Teilen, u.a. die Definition von „Compensation“ im Zusammenhang mit „Commercial Conditions“ (AM 24), die Aufnahme des Systemtrassenkonzepts (AM25, AM 88) sowie die mehrjährige Finanzierung des Infrastrukturbetreibers (AM 41, 42).