Allgemeine Anmerkungen Musterklauseln

Allgemeine Anmerkungen. Liegt die Unterschrift des Vermittlers, der die persönliche Identifizierung vorgenommen hat, nicht vor, wird der Antrag bzw. das Formular „Identifizierung nach dem Geldwäsche- gesetz“ zurückgegeben. Wir verweisen auf die Richtlinie „Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.
Allgemeine Anmerkungen. Die Aufzählung von Validierungsmodellen in diesem Anhang ist nicht taxativ (vgl. dazu auch Punkt 5.5). Bei der laufenden Validierung mittels Anruf bzw SMS ist zu beachten, dass für die Herstellung der gesamten Verbindung keine ENUM-Funktionalität genutzt werden darf. Bei der Validierung mittels der vom Registranten vorzulegenden Rechnung ist sicherzustellen, dass – soweit dies anhand der Rechnung ersichtlich ist – der Registrant nicht bloßer Rechnungsempfänger ist und ihm damit kein Nutzungsrecht an der Rufnummer zukommt, welches zur Einrichtung, Änderung oder Löschung einer ENUM-Domain Delegation berechtigt. Generell ist die Möglichkeit der Rufnummernportierung und der Übertragung des Nutzungsrechtes an einer Rufnummer zwischen zwei Teilnehmern durch Kommunikationsdienstebetreiber entsprechend zu beachten.
Allgemeine Anmerkungen. Gut ausgebildete Mitarbeiter:innen sind Visitenkarten jedes Unternehmens und tragen insgesamt zum Erfolg des Unternehmens und in weiterer Folge zur Qualität des Wirtschaftsstandortes bei. In zunehmendem Maße ist die Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter:innen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, insbesondere im Bereich der Mobilität, des Transports und des Verkehrs. In den letzten Jahren zeichnet sich europaweit ein stärker werdender Mangel an Arbeitskräften im Mobilitätssektor ab. Laut den Ergebnissen einer Erhebung der IRU fehlen europaweit rund 425.000 Lenker:innen. Die Altersstruktur der bestehenden Lenker:innen (mit vielen bevorstehenden Pensionierungen) in Österreich weist ebenfalls in dieser Richtung. Um den Mobilitäts- und Transportsektor als wichtige Grundlage von Wirtschaft und Gesellschaft mit ausreichenden qualifizierten Arbeitskräften zu unterstützen, sind daher verschiedene Maßnahmen notwendig, die unter anderem eine Änderung der Berufskraftfahrerrichtlinie erforderlich machen (bspw. ein unkomplizierterer Berufseinstieg, Abbau von Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen).
Allgemeine Anmerkungen. Um bis 2050 klimaneutral zu werden – das EU-Klimagesetz strebt netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 an - muss Europa sein Energiesystem von Grund umwandeln. Mit der am 20. November 2023 in der Europäischen Union in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable-Energy-Directive, RED III) erhöhte die EU die Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dieser EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Brutto-Endenergieverbrauch der EU bis 2030 mindestens 42,5 % beträgt (vorher lag dieses Ziel bei 32 %). Über dieses zwingend vorgeschriebene Maß hinaus sollten sich die Mitgliedstaaten bemühen, gemeinsam ein Gesamtziel der Union für erneuerbare Energie von 45 % zu erreichen. Auch das Sektorziel für den Verkehr wurde erhöht. Die Mitgliedstaaten haben die Xxxx zwischen  der verbindlichen Zielvorgabe, die Treibhausgasintensität im Verkehrssektor durch Nutzung erneuerbarer Energieträger bis 2030 um 14,5 % zu senken, und  der verbindlichen Zielvorgabe, bezüglich des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energiequellen von mindestens 29 % zu erreichen. Ein neues verbindliches Unterziel für die Verkehrswende umfasst eine Kombination von strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen (RFNBOs) und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Dieses Unterziel liegt bei 5,5 Prozent, davon soll 1 Prozent durch RFNBOs abgedeckt werden.
Allgemeine Anmerkungen. In Anknüpfung an den Green Deal wird der Weg eines grünen Überganges auch in den nächsten Jahren in der Europäischen Union fortgesetzt werden. Die EU-Energie- und Klimaziele werden in Einklang mit dem Ziel einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu bringen sein, damit die Defossilisierung des Verkehrs in Zukunft gelingen kann. Zukünftige Legislativ- und Umsetzungsvorhaben müssen den Grundsatz der Technologievielfalt stärker berücksichtigen, wenn die Transformation des Verkehrssektors erfolgreich sein soll. Es wird daher notwendig sein, die Potenziale alternativer Kraftstoffe wie E-Fuels, Wasserstoff und Biokraftstoff zu heben. Auch die Ukraine spielt auch aufgrund ihres Potenzials zur Erzeugung von grünem Wasserstoff eine bedeutsame Rolle beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft. Zudem ist die politische und wirtschaftliche Integration der Ukraine in die EU-27 ist ein wichtiges Ziel.
Allgemeine Anmerkungen. Die Initiative zur „Ökologisierung der Unternehmensflotten“ zielt darauf ab, die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge bei Unternehmensflotten zu beschleunigen. Der Verkehrssektor soll damit zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Die Konsultation dient zunächst dazu, den aktuellen Stand des Unternehmensflottenmarktes zu analysieren, Herausforderungen und mögliche Handlungsfelder zu erkennen und Best-Practice-Beispiele zu sammeln. Die Anschaffung eines Fahrzeuges folgt bei Betrieben (Firmenwagen, Mietflotten, Taxiunternehmen, große Logistik LKW-Flotten) anderen Kriterien als bei einem Privatkauf. Unternehmen haben andere betriebliche Anforderungen und unterschiedliche Bedarfe an die Ladeinfrastruktur. Als Lösung zur Steigerung des Anteils von emissionsfreien Fahrzeugen in den Betrieben kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, wie steuerliche Anreize, bestimmte Vorteile (Nutzung von Fahrstreifen nur für emissionsfreie Fahrzeuge, Zutritt zu bestimmen Verkehrszonen nur für emissionsfreie Fahrzeuge), freiwillige Maßnahmen aber auch verpflichtende Maßnahmen (verpflichtender Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen bei einer Neuanschaffung oder verpflichtender Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen in der Unternehmensflotte).
Allgemeine Anmerkungen. Wir begrüßen die Initiative der Kommission zur Single European Sky 2+ und hoffen auf eine rasche Umsetzung. Während die europäische Luftverkehrsindustrie stark kämpft, um ihren Anteil auf dem Weltmarkt zu verteidigen, ist die längst überfällige Integration des europäischen fragmentierten und ineffizienten Flugverkehrsmanagementsystems unerlässlich. Eine Stärkung des Rechtsrahmens durch SES 2+ hilft, diese Ineffizienzen zu beseitigen und das europäische Luftraum- Management (ATM) zu verbessern. Wir unterstützen daher nachdrücklich die Initiative SES 2+ insbesondere die geplante Entflechtung der Support-Services und die stärkere Einbeziehung der Luftraumnutzer in die strategischen Investitionsentscheidungen von Flugsicherungsorganisationen. Wir begrüßen zudem die FRA-Initiativen (Free Route Airspace), die es den Nutzern ermöglichen, ihre Flugroute zwischen einem definierten Einreisepunkt und einem definierten Ausreisepunkt frei zu planen, wodurch die Flugeffizienz gesteigert und die Umweltbelastung reduziert wird. Im Vergleich zu optimalen Flugrouten führten beispielsweise die Flugrouten aller kontrollierten Flüge in Europa im Jahr 2019 zu einem zusätzlichen Anstieg der CO2-Emissionen um 6 %, der hätte vermieden werden können. (Die vollständige Umsetzung aller FRA wird im Dezember 2025 erwartet).
Allgemeine Anmerkungen. In der Transportbranche werden fortlaufend neue und strengere rechtliche Vorschriften eingeführt. Die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, unterschiedliche Regelungen vorzusehen, führt zu einer Vielzahl von Vorschriften, die es den Normadressaten erschwert, einen aktuellen Überblick über die geltenden Regelungen zu behalten und entsprechend rechtskonform zu handeln. Häufig resultieren daraus unverhältnismäßig hohe Strafen, die sowohl den Fahrern als auch den Unternehmen auferlegt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Situation, in der ein Lkw-Fahrer:in eine Geldstrafe erhält, weil die Ladung unzureichend gesichert war. Gleichzeitig kann das Unternehmen, dem der Fahrer:in angehört, zusätzlich zur Geldstrafe des Fahrers eine Strafe wegen Verstoßes gegen betriebliche Vorschriften oder Nichteinhaltung von Transportvorschriften auferlegt bekommen. Ähnliches kann auch bei Verstößen von Lenkzeiten, Ruhezeiten, Fahrzeugmängel, bei der Fahrzeugwartung und Ausrüstung geschehen. Diese doppelte Sanktionierung belastet sowohl den Fahrer als auch das Unternehmen und kann zu finanziellen Belastungen führen, die sich negativ auf den Betrieb auswirken können. In der Praxis führt auch das Kumulationsprinzip, demzufolge mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen sind, wenn jemand durch eine Handlung mehrere Verwaltungsübertretungen begangen hat, zu einer unfairen Mehrfachbestrafung. In einem konkreten Fall wurde einem Fahrer dreifach ein Verstoß gegen mangelnder Ladungssicherung vorgeworfen (1: Weil die vorhandenen Zurrgurte durch die Ladung in Mitleidenschaft gezogen worden seien, 2: Verwendung von zu wenigen Zurrgurten, 3: Zurrhacken wurden nicht in die Zurrösen eingehängt)2. Das Problem der Mehrfachbestrafung ist grundsätzlich auf nationaler Ebene vorhanden und ist nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen präsent. Dennoch ist es in vielen EU- Mitgliedsstaaten in unterschiedlichem Maße zu beobachten, wie zum Beispiel in Belgien, Tschechien, Dänemark und Schweden3. Daher erachten wir es als wünschenswert, dass dieses Problem auf europäischer Ebene diskutiert wird und länderübergreifende Lösungsansätze gefunden werden. Daher schlagen wir Folgendes vor:
Allgemeine Anmerkungen. Unterschiedliche Vorschriften im Mischverkehr
Allgemeine Anmerkungen. Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten sowie Ausgleichsruhezeiten für reduzierte Ruhezeiten dürfen derzeit nicht im Fahrzeug verbracht werden. In der Praxis führt diese Regelung oft zu Schwierigkeiten, da angemessene Alternativen zur Kabinenruhe nicht in entsprechendem Ausmaß vorhanden sind. Fahrer sehen sich daher oft mit der Situation konfrontiert, am Ende ihres Arbeitstages zusätzliche Distanzen zurückzulegen, um adäquate Unterkünfte für die vorgeschriebenen Ruhezeiten zu erreichen.