Objektüberwachung Musterklauseln
Objektüberwachung. Das sind die Grundleistungen nach § 73 Abs. 3 HOAI, Leistungsphase 8 ohne • [....] Bei der fachtechnischen Abnahme der Leistungen sowie bei der Antrag- stellung auf behördliche Abnahmen hat der Auftragnehmer nur mitzuwir- ken.
4.1.8.1 Baubüro *) • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Be- ginn der Arbeiten an bis zu deren Abnahme ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume für dieses Büro wer- den vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt ein- schließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung. • Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vor- zunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Arbeiten richtet.
Objektüberwachung. Im Einzelnen im Vertragsteil B geregelt.
Objektüberwachung. Ist dem Auftragnehmer die Besondere Leistung „Objektüberwachung“ oder „Ingenieurtechnische Kontrolle“ übertragen, hat er insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Objektüberwachung. 81 Werk- und Montageplanung 90 Dokumentation 91 Brandschutz 99 Standardplanung X unbestimmt
Objektüberwachung. Besondere Leistungen: keine
Objektüberwachung. Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung/ Zustimmung, den Ausführungsplänen und der Leistungsbeschreibungen sowie anerkannte Regeln der Technik, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm), Führen eines Bautagebuchs, gemeinsames Aufmass, fachtechnische Abnahme der Bauleistung, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung, Objektübergabe samt erforderlicher Unterlagen, Auflisten der Gewährleistungsansprüche, Überwachen der Beseitigung der bei der fachtechnischen Abnahme festgestellten Mängel, Kostenkontrolle. Der AN hat die Mengenberechungen und Abrechnungspläne mit folgender Bestätigung zu versehen: Die Mengenberechnungen und Abrechnungspläne wurden sämtlich geprüft und mit den aus den Mengenberechnungen kenntlich gemachten Änderungen für richtig befunden. Die Kostenberechnungen der Unternehmer sind mit dem Eingangsvermerk und mit folgender Bestätigung zu versehen: Die Kostenrechnungen sind sämtlich geprüft und mit den aus den Rechnungen ersichtlichen Änderungen für richtig befunden. Der AN ist nicht verpflichtet, auf der Baustelle ein ständig besetztes Baubüro zu unterhalten. Der AN hat jedoch ausreichende Kontrolle vorzunehmen, deren Intensität sich nach dem ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Arbeiten richtet. Der AN hat bei von der Ausführungsplanung abweichender Objektverwirklichung die Ausführungspläne um die Abweichung zu ergänzen.
Objektüberwachung. 3 z.B. getrennt die Leistungsphasen 5 bis 9 bei zeitlich getrennter Ausführung von Bauabschnitten
Objektüberwachung die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 8" gekennzeichneten Besonderen Leistungen ****)
Objektüberwachung folgende Leistungen sind nicht enthalten: Erstellung sämtlicher statischer und Wärmebedarfsberechnungen gemäß LBO – MV ( im Leistungsinhalt vom Statiker), Planung der Gewerke Elektro-, Heizung / Sanitär sowie der Außenanlage und Carport, in Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung des genannten Bauvorhabens.
Objektüberwachung. Die Dauer der Objektüberwachung ist spätestens mit Beginn der Bauausführung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich festzulegen (Bei Verlängerung der Bauzeit siehe § 10 Nr. 10.2 AVB).
